Verjährung

Diskutiere Verjährung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Und dann zahlst ewig weiter Zinsen für die nicht abgerufene Summe? Allianz? Da geht es auch "so" ;) Und ich sag Dir: Verjährung wird noch...

  1. #41 Lexmaul, 30.03.2019
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    Und dann zahlst ewig weiter Zinsen für die nicht abgerufene Summe?

    Allianz? Da geht es auch "so" ;)

    Und ich sag Dir: Verjährung wird noch lange dauern.
     
  2. #42 msfox30, 30.03.2019
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    Wir haben ja auch noch bei unserem GU eine Rechnung offen, wegen stritiger Themen. Die Rechtsberatung beim Anwalt hatte ergeben, dass die Forderung nach 3 Jahren verjährt. ABER, so lange wie Ihr das noch klärt, ist die Frist gehämmt oder ausgesetzt oder ruht.
    Aus meiner Sicht solltest du einen sauberen (Post mit Rückschein oder besser Gerichtliche Zustellung*) Widerspruch gegen die Rechnung einlegen und dann einfach warten.
    Ein Arbeitskollege hatte mit seinem Archi gleiches Problem. Da nach 3 Jahre keine Rechnung kam, hatte sich die Sache erledigt - aber auch hier, so lange wie du immer wieder nachfragst, bleibt der Anspruch deines AN auf Geld erhalten.
    Das solltest du mit der Bank klären. Ist ja nicht das erst mal, so etwas vorkommt. Wir haben für die Restsumme Rechnungen gesucht, die wir eigentlich vom Eigenkapital zahlen wollten. Für diese hat uns dann die Bank das Geld auf unsere Konto überwiesen.


    *Weiß nicht wie da richtig heißt. Auf alle Fälle solltest du einen Zeugen haben, damit der auch den Inhalt des Briefes als versendet bestätigen kann.
     
  3. #43 Fabian Weber, 30.03.2019
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    Ich frage nochmal, warum bezahlst Du nicht einfach die Teile der Rechnung, die unstrittig ausgeführt wurden?

    Das ist im übrigen auch Deine Pflicht. Den Rest streichst Du aus der Rechnung mit einer jeweiligen Begründung und schickst diese Prüfrechnung an den Handwerker zurück. Das mache ich jede Woche 3 Mal.

    Viele Handwerker sind einfach überlastet, da bleibt das Rechnungswesen auf der Strecke. Du hilfst Ihm doch nur, wenn Du für Ihn die Rechnung korrigierst. Bei ein paar Stunden mehr oder weniger bist Du halt großzügig, immernoch billiger als ein Anwalt oder Deine Bankzinsen.

    Handwerkerrechnungen haben immer irgendwelche Fehler, das ist auch keine böse Absicht oder so. Da macht einfach oft nicht der die Rechnung, der auch die Baustelle kennt.

    Wenn Du Pech hast, bekommst Du nämlich irgendwann eine Mahnung mit Verzugszinsen wegen Nichtbezahlung.
     
  4. #44 Lexmaul, 30.03.2019
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    @msfox30 : Eine Architektenrechnung ist nach 3 Jahren 100 prozentig nicht verjährt!
     
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