Verkleben der Dämmplatten

Diskutiere Verkleben der Dämmplatten im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hab mal im Netz recherchiert, auf dem Firmenwagen steht ja nur Baubetrieb, die sind eigetragen als Bautischlerei und -schlosserei. Und das...

  1. jezzie

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    Hab mal im Netz recherchiert, auf dem Firmenwagen steht ja nur Baubetrieb, die sind eigetragen als Bautischlerei und -schlosserei. Und das Bauschild am Gerüst ist ein Zimmerer (kein Dachdecker, Fehler im ersten Post von mir).

    Keine dieser Firmen darf doch ein WDVS verarbeiten, oder sehe ich das falsch?

    Bis dato war hier jedenfalls kein Maler- oder Verputzer zugange

    Gruß
    Ingrid
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 30.08.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Und nu...

    Ich sach Euch was.
    Den Zoll juckts nicht - ist ja keine Schwarzarbeit
    Die HWK juckts nicht
    Die IHK juckts nicht (wenn er nicht in der HWK ist)
    Die Innung juckts nicht
    Vielleicht sollte jezzie (und auch alle anderen Handwerker) bei der nächsten Innungsversammlung mal auf den Tisch hauen, daß die Innung gegen solche Firmen vorgeht und eine Stelle schafft, bei der entsprechende Meldungen von Innungsmitgliedern und auch Externen auflaufen, damit ein effektives Vorgehen möglich ist.
    Wenn ein Ladenbesitzer kein Schild mit Namen und Tel.Nummer an der Tür hat, kommt ein Anwalt und mahnt ihn für 100e € ab.
    Aber solche Firmen kullern von Bau zu Bau und nix kann passieren, weil sich keiner zuständig fühlt.
    Ich weiß, wovon ich rede. Ich erlebe das immer wieder, wenn ich zwielichtige Firmen durchleuchte.
    Bei ALLEN Institutionen nur Achselzucken.
    :mauer :mauer
     
  3. jezzie

    jezzie

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    Diesen Satz hab ich grad in einem anderen Thread gelesen. Das fällt mir jetzt erst auf, der Nachbar hat auf der Grenzwand (Brandwand) keine Mineralwolle, sondern Polystyrol. Fast wünsch ich mir, es käme mal zufällig das Bauamt vorbei.....:mauer

    Gruß
    Ingrid
     
  4. #24 VolkerKugel (†), 31.08.2007
    VolkerKugel (†)

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    Wo bitte ...

    ... steht denn, dass auf der Grenzwand mit MiWo gedämmt werden muss :confused:

    In der HBO jedenfalls nicht :konfusius .
     
  5. jugi

    jugi

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    Doch, HBO §27 Absatz 11
    Nicht brennbar ist afaik nur MiWo, oder?

    Gruß
    jugi
     
  6. #26 Hundertwasser, 01.09.2007
    Hundertwasser

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    Mineralwolle oder Mineralschaumplatten sind unbrennbar (Brandschutzklasse A) Polystyrol ist schwer entflammbar (B)
     
  7. #27 VolkerKugel (†), 01.09.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Nur so zur Info ...

    ... das "nichtbrennbar" im § 27 HBO schließt das schwer entflammbare EPS mit ein.
    Landesbauordnungen haben so ihre Tücken :konfusius .

    Ach so - wo ich meine Weisheit herhabe? Aus dem zuständigen Ministerium.
    Antwort auf meine entsprechende Frage: "Brennt doch nicht. Also!"
     
  8. jezzie

    jezzie

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    Und in der Anlage 1 steht bei den Gebäudeklassen GK1 bis GK5 bei den Brandwänden überall F90 - A + M

    F90 = Feuerwiderstandsklasse des jeweiligen Bauteils nach seiner Feuerwiderstandsdauer in Minuten (feuerbeständig)

    A = nichtbrennbare Baustoffe (A 1) und nichtbrennbare Baustoffe mit brennbaren Bestandteilen (A 2)

    M = widerstandsfähig gegen zusätzliche mechanische Beanspruchung

    Also ist das hier richtig:
    .

    Und nu? Nichtbrennbar ist nur Mineralwolle.

    Gruß
    Ingrid
     
  9. #29 Hundertwasser, 01.09.2007
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    Maler und Landstreicher
    Und Mineralschaum (z.B. von Sto oder Hasit)
     
  10. jezzie

    jezzie

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    Vielleicht hatte der Mitarbeiter selbst nich so die Ahnung? Soll ja vorkommen...:winken

    Wir bisher nur freistehende Häuser gedämmt. Jetzt kommen aber immer mehr Nachfragen aus dem Altbaubereich, wo die Grenzmauer meist an den Nachbarhof angrenzt. Ich muß gestehen, ohne hier darüber gestolpert zu sein wäre uns evtl. der gleiche Fehler unterlaufen. Man kann schließlich nicht alle Gesetze im Kopf haben.

    Gruß
    Jezzie
    (die froh ist, das hier gelesen zu haben, da im Moment ne aktuelle Anfrage ansteht.)
     
  11. jugi

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    Gibt es die Aussage irgendwo schriftlich? Diese Auslegung würde mir besser gefallen. Aber ohne so was schriftlich zu haben würde ich nur ungern EPS auf die Grenzwand machen.

    Wenn EPS geht dürfte PUR auch gehen, oder? Ist doch beides gleiche Brandklasse.

    Gruß
    jugi
     
  12. #32 VolkerKugel (†), 02.09.2007
    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Nee ...

    ... leider, schriftlich gibt´s da nix.

    Und mit "Tücken der Landesbauordnungen" meinte ich insbesonders die hessische von 2005. Nicht umsonst gibt´s hierzu über 150 Seiten "Handlungsempfehlungen", die auch noch laufend aktualisiert werden.
    Zu dem Punkt steht noch nix drin - ich werd´s bei nächster Gelegenheit aber mal anregen :konfusius .
     
  13. #33 hamunaptra, 02.09.2007
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    Ausführungsempfehlung

    des Fachverbandes WDVS:

    "Der schwerentflammbare EPS-Hartschaum ist in der Dicke der Brandwand durch nichtbrennbare Mineralwollestreifen (DIN 4102-A) zu ersetzen. Die Breite des Mineralwollestreifens muss mindestens 200 mm betragen."

    Zitat Ende !!!
     
  14. #34 Bauwahn, 03.09.2007
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    @hamun...: Das gilt jetzt aber beim Fenster, oder?
     
  15. #35 Hundertwasser, 03.09.2007
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    Ich glaube das ist jetzt eher die Trennung bei durchgehendem WDVS auf Reihenhauswänden, also die Stirnseite der Brandwand.
     
  16. #36 hamunaptra, 03.09.2007
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    Jep.............. genau das ist gemeint.;)
     
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