Verkratzte Aufzugkabine

Diskutiere Verkratzte Aufzugkabine im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Woher kommt die Erkeniss, dass die Beschädigung nicht bei der Montage passiert ist?

  1. Lebski

    Lebski Gast

    Woher kommt die Erkeniss, dass die Beschädigung nicht bei der Montage passiert ist?
     
  2. KlausM

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    Die Bauleiterung hat vor der Abnahme des Gebäudes Handwerkern gestattet, den Aufzug zu benutzen. Ich denke mal, dass die Kratzer dort entstanden sind...
     
  3. H.PF

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    Wenn das bei der Montage passiert ist ist das noch schlimmer. Da gehört sowas direkt ausgetauscht. Ich kann doch keine kaputten Bauteile einbauen!
     
  4. oberh

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    Hi!

    Jetzt positioniere ich mich mal an die Stelle des BT und behaupte provokant:

    "Der Schaden wurde durch die einziehenden Mieter/Eigentümer verursacht!"

    Und nu?
     
  5. #25 Gast036816, 20.03.2013
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    Gast036816 Gast

    wenn das werk noch nicht abgenommen wurde, musst du den beweis antreten! umkehrbeweislast tritt erst ein, wenn die abnahme vollzogen wurde. mit provokant kommst du erst nach der abnahme weiter!
     
  6. #26 Thomas B, 20.03.2013
    Thomas B

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    Und nu???

    Na guck mal:

     
  7. #27 MartyMcFly99, 20.03.2013
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    @Lebski: Deinen kurzen Satz hätte ich gerne von Dir ergänzt.

    Wo in der Rechtsprechung ist denn festgelegt oder geurteilt, dass ich solche Mängel akzeptieren muss? Wir befinden uns hier doch für diesen Teil des Werkes vor der Abnahme, bzw. hat man für diesen Teil des Aufzugs die Abnahme verweigert. Ergo hat der AN das Werk vertragsgemäss herzustellen. Wo in unseren Gesetzen ist denn vermerkt, dass ich das Werk trotz eines solchen Mangels abnehmen muss und dann eine Minderung akzeptieren muss.

    Bei mir ist das aktuell die Badewanne, die war bei der Abnahme zerkratzt, weil wohl die Handwerker ihre Werkzeuge darin gereinigt haben. Ich habe das im Abnahmeprotokoll vermerkt. Der Unternehmer meint jetzt auch, das wäre ja nur ein optischer Mangel und bietet 100 Euro Nachlass. Wohlgemerkt bei einem hochwertigen Bad, das jetzt eine Badewann enthält mit 15 bis zu 20cm langen Kratzern und Emaille-Abplatzungen.

    Unser Anwalt meint: Werk nicht abgenommen -> Unternehmer hat Werk vertragsgerecht herzustellen -> Kosten dabei völlig egal.

    Selbst längeres Googlen hat mir keine Klarheit verschafft. Das nach der Abnahme etwas anderes gelten kann, das weiß ich mittlerweile. Dann wären wir im Gewährleistungsrecht.

    Marty
     
  8. #28 Gast036816, 20.03.2013
    Gast036816

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    marty - steht da! wegen unwesentlicher mängel darf die abnahme nicht verweigert werden.
    hier sind es ein paar kratzer am blech. deswegen das ganze gebäude nicht abzunehmen oder den aufzug ist schon vermessen. wenn das gebäude insgesamt funktioniert und der aufzug sich rauf und runter bewegt, was für einen grund gibt es dann, die abnahme zu verweigern?
     
  9. #29 Thomas B, 20.03.2013
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    ...er meint wohl die Abnahme des Aufzugs.

    Auch dieser ist natürlich abzunehmen. Nur ebenmit dem Vermerk, daß Mangel XYZ noch nachzubessern ist.

    Der Vergleich mit einer hochwertigen Badewnne im Privatbereich (Bad), die auch durch längeren Gebrauch kaum solche Kratzer als Gebrauchsspuren wird erwarten lassen, ist aber -so denke ich- mit einer Aufzugskabine im "öffentlichen" Bereich nicht ganz zu vergleichen.

    Ob der Mangel nun eher hinzunehmen ist (Minderung!) oder ob hier der Austausch verlangt werden lann (soll?), kann man sicher nur durch eine örtliche Inaugenscheinnahme klären.
     
  10. #30 MartyMcFly99, 20.03.2013
    MartyMcFly99

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    Versteh ich doch. Wenn ich aber eine Abnahme mache und in das Abnahmeprotokoll die Mängel schreibe, dann müssen diese Mängel nachgebessert werden, für diese Dinge gilt die Abnahme ja eben nicht. Ich könnte das nachvollziehen, wenn man jetzt das ganze Haus wieder einreissen müsste, um den Kratzer zu entfernen. Aber eine Verkleidung in einem Aufzug gehört da wohl sicher nicht dazu.

    Warum sonst gibt es eine Unterscheidung zwischen dem Kaufvertrag, Werkvertrag und der Sachmängelhaftung, wenn am Ende doch alles auf Sachmängelhaftung rauslaufen soll?

    Marty
     
  11. #31 Gast036816, 20.03.2013
    Gast036816

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    wenn du im abnahmeprotokoll reinschreibst - mangel festgestellt, dann heisst das noch nicht, das der mangel beseitigt wird. ansonsten siehe literaturhinweis #8.
     
  12. #32 Birkenweg, 21.03.2013
    Birkenweg

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    Der BT hat noch vor Fertigstellung/ Abnahme den Aufzug für Handwerker freigegeben. Die Verschalung war notdürftig (ein paar Styroporplatten, die gerade greifbar waren) und wurde immer mehr zerfetzt. Meine Frau sah gestern in einer Baustelle (Markuskrankenhaus Ffm.) wie anders vorgegangen werden könnte: Die Aufzugskabine war raumhoch passgenau mit stabilen Spannplatten verschalt. Bei den hier vorgestellten Kratzern weigert sich der BT für 2.000€ die Rückwand auszutauschen und bietet an, für 1.000€ einen Spiegel darüber anzubringen. Andernfalls soll ein Sachverständiger entscheiden. Gibt es für dessen Beurteilung der Schadenshöhe Anhaltspunkte bzw. Bemessungswerte ?
     
Thema: Verkratzte Aufzugkabine
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