Verlegeabstand FBH von 20 cm auf 15 cm ändern lassen - Problem?

Diskutiere Verlegeabstand FBH von 20 cm auf 15 cm ändern lassen - Problem? im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Für den Bauherren ist die Kommunikation häufig schwierig: Normen und Begriffe, die man evtl. zitiert, werden sprachlich mitunter weder verstanden...

  1. #61 Fabian Weber, 29.07.2023
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    Wieso kommunizierst Du mit irgendwelchen Handwerkern, dafür gibt’s doch den Bauleiter.

    Als Subunternehmer einer Baufirma würde ich schon aus Selbstschutz nicht mit dem Bauherrn kommunizieren, sondern nur mit meinem Auftraggeber.

    Und Deine Aussage war halt recht generell, nur weil bei Deiner Billighausfirma mit Franchisesystem auch entsprechend günstigere Firmen aufschlagen, hat das erstmal nichts mit allgemeiner Herkunft zu tun.
     
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  2. Oehmi

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    Ich muss grad an einen Tiefbauer denken, der hat 2 italienische Kollonen, denen könnte ich den ganzen Tag beim Plastern zugucken.
    Das gleiche bei einem anderen, der viel mit Kosovaren arbeitet. Da gibt's seltenst was zu bemängeln. Da sind die lokalen Krauter häufig nicht vergleichbar.
    Es steht und fällt zuallererst mit der Planung, dann mit der Bauleitung und dem Polier. Wer am Ende den Hammer hält, macht da wenig aus. Meine Meinung.
     
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  3. #63 HoisleBauer22, 29.07.2023
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    Den habe ich noch nie getroffen seit er gewechselt hat im Mai:lock. Er sei angeblich ab und an auf der Baustelle, sagen die Nachbarn...
     
  4. #64 HoisleBauer22, 29.07.2023
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    Auch hier würde ich nichts verallgemeinern. Die Kellerbauer (Kosovo) haben gemurkst, die Rohbauer (Polen) waren gut. Die Schwarzwälder waren gut (also nicht die Torten, sondern die Dachdecker). Die Trockenbauer (Serbien) haben gemurkst, die Außendämmer (Kosovo) wieder ganz passabel. Jetzt sind wir aber endgültig offtopic. Ich bin dann mal raus aus dem Thema. Danke für alle Tipps. Wieder viel dazugelernt.
     
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  5. #65 WilderSueden, 30.07.2023
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    Und das ist vermutlich illegal, siehe #8 und #9. Was du mit dem Vertreter besprochen hast, interessiert eh keinen Mensch und schriftlich gibts dazu sicherlich nix. Setz dem GU eine Frist zur normgerechten Auslegung der Heizung und der Zusendung aller vorhandenen Planungsunterlagen, insbesondere Heizlastberechnung, Statik, Leitungspläne, Lüftungskonzept,...
     
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    Wobei in den BLB die bösesten Fallen juristischer Natur sind und entsprechend ein einschlägig erfahrener Anwalt schon weiter bringt, auch wenn der üblicherweise von Türen und Fliesen nichts versteht.
    Also ein Agent der Gegenseite, eher Verräter als Berater. Dann besser keinen. Verkauf und Beratung gehören getrennt.
    Es sollte heißen: "hätte ... können". Denn die Tips gab es ja, und Du hast sie nicht umgesetzt.

    Nein, und das ist sehr schade, daß Du ausgerechnet die "Kleinigkeit" nicht checkst, daß das genau DER KERN Deines Problems ist. Du wolltest "ein Haus, mit dem vom Auftragnehmer für richtig gehaltenen Verlegeabstand", und willst nun "ein Haus, mit dem von Dir gewünschten Verlegeabstand". Das wäre ein wesentlich veränderter Vertragsgegenstand, und damit eine Änderungskündigung des Bauvertrages, dessen Angebotsbindung damit formell Geschichte ist - jedenfalls, sobald Du aus der Frage eine Umbestellung machst. Der regionale GU hätte hier wohl wahrscheinlicher aus Kundensicht fair reagiert - während ich bei einem Big Name mit entsprechend professioneller Rechtsabteilung eher vermute, daß dies als Chance erkannt wird, Dir ("neues Spiel, neues Glück") einen neuen Preis für einen neuen Vertragsgegenstand zu machen.
     
  7. #67 HoisleBauer22, 02.08.2023
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    Das würde ich stark bezweifeln. Wer/Wie soll denn der Vertrag insgesamt gekündigt werden? Dazu benötigt es doch etwas schriftliches? Man kann theoretisch, bei Zahlung einer Änderungspauschale von 1000€ (und einem Baustopp/einer Planungszeit mit Wartezeit etc.) auch im Bauverlauf noch größere Dinge ändern. Deswegen wird doch nicht gleich die Baupreisgarantie für das komplette Bauprojekt hinfällig. Zumal ja Teilzahlungen (=Teilabnahmen) schon gemacht wurden. Willst du sagen, dass rückwirkend der komplette Hauspreis durch den GU einseitig(!) geändert werden kann? Wie soll das rechtlich funktionieren? Hast du wenigstens juristische Beispiele/konkrete Urteile dazu? Jurist bist du ja genau so wenig wie ich...
     
  8. #68 HoisleBauer22, 02.08.2023
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    Unterstellst du da nicht Böswilligkeit? Ich halte den Berater für einen sehr werteorientierten, moralisch sehr integren Menschen...
     
  9. #69 WilderSueden, 02.08.2023
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    Abschlagszahlungen beim GU entsprechen keinen Abnahmen. Für die Abnahmen der einzelnen Gewerke ist einzig und allein der GU verantwortlich. Du machst als Bauherr genau eine Abnahme am Ende
     
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  10. #70 Gast 85175, 02.08.2023
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    Von dir zu vertretende "Verzögerungen" machen halt Tür- und Tor für Phantasierechnungen zu irgendwelchen horrenden Mehrkosten auf. Man müsste mal in die Verträge kucken, aber grundsätzlich ist es halt so, sowas sollte man schon bei Einzelvergabe der Gewerke möglichst vermeiden, im "Schlüsselfertigbau" sind nachträgliche Änderungen halt regelmäßig ein ganz teurer Spaß. Das mit den Änderungen ist da halt "systemwidrig", da geht die ganze Theorie mit den gut abgestimmten Abläufen, den billigen Subs die in großen Rudeln von weit her kommen, etc. nicht mehr auf...

    Die Änderungskündigung kann übrigens auch eine Teilkündigung sein. Man muss nicht den kompletten Vertrag in Frage stellen um dich ausnehmen zu können.

    Wie auch immer, ohne VORAB VEREINBARTEN Preis wäre ich da sehr vorsichtig mit Anordnungen zu Änderungen...
     
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    Nein, nicht einseitig. Aber er kann Deine Frage als Angebot zur Änderungskündigung interpretieren und annehmen. Die "Black Box" "1 Stück Gesamthaus" als Vertragsgegenstand hat Nachteile.
    Ich arbeite seit Jahrzehnten eng mit anderen, angestellten oder sonstwie anbietergebundenen Beratern zusammen. Daher weiß ich, wie oft das Lied ihres Brötchengebers anders klänge als mein Rat. Wegen genau dieser parteiischen Loyalität (gerne zum Vorteil aller Beteiligten, aber im Zweifel eben nur zu dem des Bauherrn) habe ich mich nie in ein solches Doppelagentenverhältnis begeben. Auch wenn ich als anbietergebundener Berater einen geleasten Mondeo / Passat vor der Tür hätte und für meine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall keine zusätzliche Versicherung bräuchte. Daher kann ich die (meist verheirateten) Kollegen gut verstehen, habe aber dafür nicht ihre Gewissensnöte, was für mich ein fairer Tausch ist.
     
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  12. #72 HoisleBauer22, 04.08.2023
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    Wenn ich die PV aufs Dach mache vor Hausübergabe, nehme ich doch das Dach ab - oder verstehe ich das falsch?
     
  13. #73 HoisleBauer22, 04.08.2023
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    Das ist nun wirklich edel :-)
     
  14. #74 Fabian Weber, 04.08.2023
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    Natürlich kannst Du einzelne Teile schon abnehmen. Das hat aber erstmal nichts mit irgendwelchen Zwischenrechnungen zu tun. Da wird’s dann erst bei der Schlussrechnung interessant.
     
  15. #75 WilderSueden, 04.08.2023
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    Wenn du (nicht der GU oder sein Subunternehmer) die PV montiert, wäre das eine konkludente Abnahme des Dachs und du kannst später nicht sagen, unter der PV hätte noch eine Gaube sein sollen. Aber darum geht es ja nicht.
    Die Abschlagszahlung 5 mit dem Titel Rohinstallation bedeutet nicht, dass du die Rohinstallation rechtskräftig abgenommen hast, mit Beweislastumkehr und Verjährungsfrist. Beim Bau mit GU ist einzig und allein der GU für die Zwischenabnahme der Einzelgewerke zuständig. Für dich gibt es nur die Abnahme des Endprodukts
     
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  16. #76 HoisleBauer22, 07.08.2023
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    Ein von mir beauftragtes Ingenieurbüro hat die Auslegung mit den vorgegebenen VA meines "schwierigen" GU durchgerechnet und kam zum Ergebnis, dass 34 Grad VL bei NAT und gut durchgeführtem hydraulischem Abgleich möglich wären. Das tröstet mich ein wenig. Das nächste Haus baue ich dann mit Architekt und eigenem Sani, dann ist auch @11ant zufrieden ;-)
     
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Verlegeabstand FBH von 20 cm auf 15 cm ändern lassen - Problem?

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