Verlegung von Elektro-Leerrohren in Filigrandecken

Diskutiere Verlegung von Elektro-Leerrohren in Filigrandecken im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, Hintergrund der Frage ist, ob es überhaupt zu verantworten ist weiterbauen zulassen, aufgrund der Vielzahl an Leerrohren (4.609 lfdm)....

  1. #21 judddredd, 05.11.2014
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    Hallo,

    Hintergrund der Frage ist, ob es überhaupt zu verantworten ist weiterbauen zulassen, aufgrund der Vielzahl an Leerrohren (4.609 lfdm). Nachdem meiner Meinung nach eine erhebliche Schwächung der Konstruktion vorliegt.

    Die Bilder sind von der ausführenden Baufirma, sowie vom durchführenden Elektrobetrieb.

    Wir wurden vom AG beauftragt die Rechnung der Baufirma zu prüfen, nachdem der Planer (Statiker und Objektüberwacher) total versagt hat.

    Bei der Prüfung wurde dann von uns eine Vielzahl an wesentlichen Mängeln festgestellt.

    Unteranderen entspricht die eingebaute Dränage in keinem Punkt der DIN 4095 (Rohre, Dimension, Höhe, Abstand zum Baukörper, keine Spülrohre, etc.), teilweise ca. 90 cm über OK-Stahlbetonrohbodenplatte, WU-Keller ohne entsprechende Abdichtung nach DIN 18195-4 erstellt (Keine WW - Betonwände ohne WU-Eigenschaft mit Abdichtung nach DIN 18195-4 war vertraglich vereinbart), EPS-Perimeterdämmung in Schalung eingelegt (XPS-Perimeterdämmung wurde verklebt vertraglich vereinbart), Fundamente teilweise nicht auf Frosttiefe verlegt, Mauerverbandsregeln nicht eingehalten (Überbindemaße, Lagerfugen bis 40 mm, Breite der Stoßfugen nicht eingehalten, Plan- und Blockziegel (ESZ 08 und 09) mit unterschiedlichen Rohdichten in ein und der selben Wandfläche verbaut,
    Kamin steht nur zur Hälfte auf dem Fundament auf, Lichtschächte zu hoch eingebaut, Entwässerungsleitungen z. T. nicht auf Frosttiefe verlegt, fehlende Beton-
    sauberkeitsschicht (Bodenplatte 15 cm dick), kapilarbrechende Schicht nur mit 10 cm unter der Bodenplatte eingebaut, (Lehmboden - aufsteigendes Sickerwasser - Boden nicht versickerungsfähig) usw.

    Der Tragwerksplaner (Planer und Objektüberwacher) hat offensichtlich mehrere Abnahmeprotokolle nachträglich unterschrieben und war dementsprechend
    bei diesen Abnahmen nicht vor ort.
     
  2. Julius

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    Dann sollte man dessen Versicherung ausfindig machen...
     
  3. #23 Inkognito, 05.11.2014
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    Inkognito Gast

    Dafür, dass genug Beton drunter kommt ohne ihn mit dem Teelöffel einfüllen zu müssen.
     
  4. #24 Inkognito, 05.11.2014
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    Inkognito Gast

    Würde ich erst klären. Der Tragwerksplaner und Fertigteilwerk sollen sich mal zu einer Aussage hinreißen lassen. Querkraft in Halbfertigteildecken ist nicht identisch mit monolithischen Bauteilen - und selbst da hätte ich, insbesondere in den gebündelten Bereichen, ein ungutes Bauchgefühl.
     
  5. #25 karo1170, 05.11.2014
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    Woher stammt denn die Angabe der lfdm? Ist diese Angabe zuverlässig ("geprüftes" Aufmasss)?
     
  6. #26 judddredd, 05.11.2014
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    Hallo,

    aus der Rechnung der ausführenden Elektrofirma.
     
  7. #27 judddredd, 05.11.2014
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    Hallo,

    der Tragwerksplaner ist zu keiner Auskunft/Aussage bereit.
     
  8. #28 andreas2906, 05.11.2014
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    Darf der TWP sich das raussuchen?
    Ich würde auch schon mal seine Versicherung davon in Kenntnis setzen... und die bekommt man auch ohne seine Auskunft raus.
     
  9. #29 Gast036816, 05.11.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sieht fürchterlich aus!

    die zahl der verbauten meter an leerrohren ist nicht so entscheidend. wichtig sind die positionen, bei denen sich die leerrohre massiv bündeln.

    das ist ein fall für einen sachverständigen für beton- und stahlbetonarbeiten mit überprüfung des tragwerks. am besten die liste bei der baukammer durchsuchen.

    hat denn der bauunternehmer keine bedenken angemeldet?
     
  10. #30 Inkognito, 05.11.2014
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    Inkognito Gast

    Mit welcher Begründung? Wegen des Streits oder des Problembewustseins? Was sagt der Halbfertigteilhersteller?

    Ich würde dem Bauherren nahelegen, einen qualifizierten Gutachter hinzuzuziehen, z.B. einen Prüfstatiker für Standsicherheit im Massivbau. Es muss ja nicht im vollständigen Rückbau enden, aber ein Versicherungsfall scheint das ja schon zu werden. Vermutlich ist auch anwaltliche Hilfe anzuraten, damit alles frist- und formgerecht passiert.
     
  11. #31 judddredd, 05.11.2014
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    Hallo,

    der Bauunternehmer ist seiner Bedenkenhinweispflicht gem. § 4 Nr. 3 VOB/B nicht nachgekommen.

    Der Tragwerksplaner (Planer und Objektüberwacher) hat die Seiten gewechselt und ist nun offiziell
    der Sachverständige der ausführenden Baufirma. Ein wohl einmaliger Vorgang.

    Ich gehe davon aus, das der TWP sich der Probleme bewusst ist. Er versucht nur mit allen Mitteln
    seine eigene Haut zu retten.

    Das Bauvorhaben ruht seit Mai 2012 und es ist Klage durch die Baufirma wegen Restlohnforderung
    erhoben worden, mit der Begründung, dass keine wesentlichen Mängel vorliegen und wenn wesentliche
    Mängel vorliegen, dann nicht durch die Baufirma zu verantworten ist, so die Aussage des Bauunternehmens.

    Nachdem kein Bauteil mangelfrei ist (entgegen den aardt, gültigen DIN-Vorschriften, vertraglichen Vereinbarungen etc.)
    ist die Aussage der Baufirma schon gewagt. (Eigentlich ein Referenzobjekt für Baumurks-Sendungen im TV).

    Es sind nun vom Gericht bestellte Sachverständige beauftragt worden, um festzustellen ob Mängel am Gebäude vor-
    handen sind.
     
  12. #32 SteveMartok, 05.11.2014
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Ja, aber was soll dann die Frage hier im BEF?
     
  13. #33 judddredd, 05.11.2014
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    Weil ich gerne die Meinung/Einschätzung zu diesem Problem von anderen Bauexperten
    gehört hätte.
     
  14. #34 Gast036816, 05.11.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    als pflicht sehe ich das nicht, das ist ein kontrollinstrument für den bauherrn, dass planungsfehler aufdecken soll.
     
  15. #35 Nutzername, 06.11.2014
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    So einen Schmarrn sollte man als vermeintlicher Experte wirklich nicht verzapfen.
     
  16. #36 JamesTKirk, 06.11.2014
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    Meiner Meinung nach ist das Deckenbauteil so nicht (auf)betonierbar, selbst mit Sebstverdichtendem Beton nicht.
    Ich würde für die Beurteilung das DBV-Merkblatt "Betonierbarkeit von Bauteilen aus Stahlbeton" zugrunde legen, aber so kann das nicht funktionieren, da mit Sicherheit nicht in alle Bereiche der Beton fliessen kann.
     
  17. #37 judddredd, 06.11.2014
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    Hallo,

    vielen Dank für den Hinweis.

    Ihrer Meinung kann ich mich nur anschliessen.
     
  18. #38 neoplan, 06.11.2014
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    wird ja seinen gang gehen; aber: "..objektüberwacher..die seiten gewechselt..". das scheint uns ein sehr interessanter Sachverhalt zu sein (? ordnungs-rechtlich / vertraglich / nach-vertraglich / ( un- ) treue-verhalten /..?). ? wurden dafür gründe gegeben / gesetzt ? gibt's hier unvereinbarkeits- ( bzw sowas wie konkurrenz- ) Klauseln ? oder was lernen wir daraus ?
     
  19. #39 judddredd, 06.11.2014
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    Was den lieben Mann bewogen hat, das zu tun, keine Ahnung.

    Er wird sich schon dabei was gedacht haben!!!!
     
  20. #40 Der Bauamateur, 06.11.2014
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    Interessehalber eine Frage an die rechtlich Versierten: kann sich so ein Objektüberwacher, der die Seiten wechselt, damit nachvertragliche Treuepflichten verletzen? Und kann er vom ursprünglichen Auftraggeber zu Stillschweigen verpflichtet werden, über die Tatsachen, die Ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für den alten AG bekannt wurden?
     
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