Vermessung Nebengebäude Kataster

Diskutiere Vermessung Nebengebäude Kataster im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, ich hoffe mein Thema ist im richtigen Unterforum. Falls nicht sorry und bitte verschieben. Wir haben Mitte 2022 ein Haus...

  1. snacky

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    Hallo Zusammen,

    ich hoffe mein Thema ist im richtigen Unterforum. Falls nicht sorry und bitte verschieben.

    Wir haben Mitte 2022 ein Haus gekauft. Baujahr 2015, Baugenehmigung aus 09/2014. Selbiger Architekt samt Bauträger hat 03/2015 zusätzlich einen Bauantrag für einen Carport samt Schuppen gestellt, welcher 05/2015 genehmigt und schließlich auch so gebaut wurde.

    Gestern bekam ich nun Post vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen.

    Im Vergleich der Liegenschaftskarte hätte sich ergeben, dass auf meinem Flurstück Gebäude oder Gebäudeteile befinden, die nicht im Kataster nachgewiesen sind.

    U. a. ist dabei der o. g. Carport markiert und eine Terrassenüberdachung, welche nachträglich kam < 25 m².

    Jetzt meine Frage: kann das sein? Ich meine das ein Haus inkl. Carport von einem Architekten geplant und von einem Bauträger mit Bauanträgen ausgeführt wurde und nicht vorschriftsmäßig im Kataster hinterlegt wird/wurde?

    Das kann ich mir bald nicht vorstellen?! Ich meine das ganze ist jetzt fast 10 Jahre her, wir sind die dritten Eigentümer und getreu dem Motto, den letzten beißen die Hunde, sollen wir nun für eine Vermessung aufkommen?

    Ich soll mich jetzt mit einer Frist zu den beiden "Nebengebäuden" äußern. U. a. Angaben zum Herstellungswert machen. Das kann ich gar nicht ...

    Auf jedenfall schöne Osterpost. Würde da am Dienstag natürlich mal anrufen, möchte aber ein bisschen vorbereitet sein.

    Danke und schöne restliche Osterfeiertage.
     
  2. #2 nordanney, 31.03.2024
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    Klar kann das sein. Wurde einfach vergessen und wird jetzt nachgeholt. Da wirst du durch müssen und die Vermessung bezahlen.
     
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    Was heißt denn vergessen. Wer wäre denn in der Pflicht gewesen, das zu tun? Architekt? Bauträger? 1. Käufer? Ich mein das Haus musste ja auch eingemessen worden sein. Der Carport wurde ja direkt im Anschluss gebaut.

    Kann ja nicht sein, dass die Kosten denjenigen Treffen, die zum Zeitpunkt, wenn das Amt mal einen Abgleich macht, Besitzer ist?!

    Wenn sowas Pflicht ist, wie kann sowas in diesem Land, wo auf alles geachtet wird und alles genehmigt werden muss, vergessen werden - fast 10 Jahre?!

    Und vor allem, wie soll ich bitte Herstellungskosten angeben?!
     
  4. #4 nordanney, 31.03.2024
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    Wen du es sonst treffen? Ist einfach dumm gelaufen.
    Die ist schon klar, in welchem Land du wohnst? *LOL*
     
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    Ja ich weiß, wer den Schaden hat ... ;-)

    Nach meinem Empfinden, sollte es den treffen, der es versäumt hat, auch wenn das leichtgläubig ist aber so ganz kampflos akzeptieren kann ich das nicht, ehrlich gesagt.

    Ich rufe am Dienstag da mal an und schildere den Fall, mal schauen.

    Danke dir trotzdem für deine Antworten, wenn auch nicht das, was ich hören wollte :-)
     
  6. #6 JohnBirlo, 31.03.2024
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    Im Rahmen meines Hausbaus auf einer Baulücke fiel dem Bauamt auf, dass der Gartenschuppe ganz hinten aufm Grundstück nicht eingemessen war. Das Ding ist mindestens 40 Jahre alt. Sollte ich einmessen lassen, habs dann einfach abgerissen.

    Also scheint es da auch keine "Verjährungsfristen" oder so zu geben.

    Kannst ja mal in den Bauplänen nachschauen, wer das gebaut hat, und den Fragen, ob er nen nassen Hut aufhatte.

    Letzlich wirst du es aber bezahlen müssen. Ca. 1000€
     
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  7. #7 nordanney, 31.03.2024
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    Wobei du ja Recht hast, dass es die Pflicht des Eigentümers ist, die Vermessung zu veranlassen.
    Heute ist es deine Pflicht. Ob du dir vom ursprünglichen bzw. ersten Eigentümer noch Kosten erstatten lassen kannst (klagen im schlimmsten Fall), steht auf einem anderen Blatt.

    Du steht es in NRW z.B. im Gesetz:
    ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert, so haben die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigten auf eigene Kosten das Gebäude oder die Grundrissveränderung durch die Katasterbehörde oder durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure einmessen zu lassen
     
  8. snacky

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    Es bleibt ja auch die Frage ob es überhaupt eingemessen werden muss. Auch dazu findet man sehr unterschiedliche Antworten zu Größen seitlich offen usw.
    Ich werde die Situation da schildern und angeben, um was es sich hierbei überhaupt handelt. Es wurden ja nur Luftaufnahmen mitgeschickt auf denen es ja alles sein kann.
     
  9. Dimeto

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    In NRW zählen Carports und Terrassenüberdachungen zu den unbedeutenden baulichen Anlagen, die regelmäßig nicht eingemessen werden müssen. Ein Maxi-Premium-Carport mit Schuppen bildest da aber eine Ausnahme, ebenso wie eine Überdachung über einer 60m² Terrasse. Steht allerdings so nicht im Gesetz und ist von der Auslegung der jeweiligen Katasterbehörde abhängig. Ich denke in NI wird es nicht anders sein.
    Das ist eine gute Idee. Wenn es ein Einzelcarport ist und vielleicht 30m² Terrasse überdacht sind sollten die Chancen nicht schlecht stehen, dass die Gebäude über das Luftbild digitalisiert werden (wird bei uns jedenfalls so gemacht).
     
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    So werd ich vorgehen. Mal schauen.

    Der Carport ist 3,10 x 9,00 m wovon aber die letzten 3 m der Schuppen sind. Und nicht geschlossen. Also natürlich ist auf der einen Seite das Haus aber der Rest ist offen. So ist es auf jedenfall auf dem Bauantrag.

    Das Dach hat wie gesagt unter 30 m²
     
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  11. #11 simon84, 31.03.2024
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    Sowas sollte eigentlich beim Kauf schon auffallen
    Einen kataster Auszug holt man doch eh meistens für die Bank ein
     
  12. snacky

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    Ist es aber nicht. Weder bei uns noch bei den Vorbesitzern noch bei den Vor-Vorbesitzern, ergo so selbstverständlich ist das scheinbar nicht.

    Die Bank war sogar vor Ort hier hat Fotos gemacht. Einen Katasterauszug wollte niemand haben.
     
  13. #13 msfox30, 31.03.2024
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    Kann nicht sein. Beim Kauf-/Verkauf hast du doch den Auszug aus der Liegenschaft gesehen. Die Liegenschaft gehört doch zum Kauf dazu.
    Dann liegt auch die Verantwortung für dad Eintragen beim Eigentümer. Wir haben damals Post vom Liegenschaftsamt bekommen und einmessen lassen. Damit hatten Archi oder auch immer nix zu tun. Und wenn das Amt den Vorbeitzer nicht angeschrieben hat, bleibt es am aktuellen Besitzer hängen.
     
  14. snacky

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    Das ist natürlich jetzt viel hätte, könnte, müsste...

    Ich warte jetzt erstmal ab, was bei dem Gespräch rauskommt. Vielleicht reicht es ja wie o. g.
    Kann ja sein, dass die aufgrund der Luftbilder von etwas anderem als es ist, ausgehen.

    Ich find's nur echt typisch. Versäumst du etwas auch nur um ein paar Monate/Wochen, gibt's einen auf den Sack und hier fällt dann mal nach Jahren etwas auf...

    Auch das Ämter nicht zusammen arbeiten. Für mein Verständnis wäre es: Bauantrag -> Behörde X genehmigt und gibt Info an Behörde Y die zeitnah eine Vermessung fordern.
    Aber egal darum geht's ja auch nicht.

    Nur woher ich im worst-case die Herstellungskosten nehmen soll, stellt sich mir noch immer die Frage.

    Danke bis hier für die Infos/Antworten
     
  15. #15 msfox30, 31.03.2024
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    Ich habe in meinem Kommentar keinen Konjunktiv verwendet.
     
  16. #16 nordanney, 31.03.2024
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    Ganz ehrlich? Auf eine Flurkarte schaut doch niemand ernsthaft drauf. Wenn es eine Baugenehmigung für das Gebäude gibt, interessiert die Karte keine Sau. Warum auch?
    Der Laie hat eh absolut keine Ahnung, was wann eingemessen werden muss und was eben nicht eingemessen wird.
    Ja, gesetzlich liegt die Pflicht bei dem
    Eigentümer, der das Gebäude errichtet hat. DER hat gepennt.
    Deine Aufgabe als Eigentümer wäre es gewesen, aktiv zu handeln. Ist nicht die Aufgabe des Amtes.
     
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    Die Argumentation ging aber schon in die Richtung, dass hätte man doch wissen müssen. Kaufe jetzt nicht regelmäßig Häuser, so dass man als Laie alles wissen könnte und da geht es sicher den meisten so. Deshalb waren an der gesamten Abwicklung auch einige "Experten" dabei.
     
  18. snacky

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    So ich habe heute mal ein bisschen telefoniert. Mit dem Architekten, einem Vermesser und dem Katasteramt und wollte mein Thema mit einem Feedback abschließen.

    Wie schon geschrieben, wenn es sich um ein "dauerhaft errichtetes Gebäude" handelt, so der Sprech, muss dieses nach dem errichten vermessen werden.

    Warum in unserem Fall damals nur das Haus nicht aber auch das Carport vermessen wurde, ob aus Unwissenheit oder anderer Ausgangslage keine Ahnung.

    In meinem Fall gibt es nun folgende Ausnahme:

    Wenn der Carport bzw. das Dach seitlich zu mehr als 50 % offen ist und die Grundfläche unter 25 m² sind, ist eine Vermessung nicht notwendig.

    In meinem Fall besteht der Komplex aus 9,00 m 3,10 m, wovon die ersten 6,00 m auf den Carport entfallen und die letzten 3,00 m auf den Schuppen (ein Schuppen < 10 m² wäre auch nicht einmessungspflichtig). Natürlich wird das ganze jetzt aber nicht als 2 einzelne Gebäude betrachtet, die dann jeweils in ihrer Größe ausgenommen werden, sondern es zählt das gesamte Dachmaß zusammenhängend, somit über 25 m².

    Der Spaß kostet dann ca. 360€, egal wie viel vermessen wird. Das Dach spielt dann also keinen Rolle und wird mit gemessen ohne Zusatzkosten.
     
  19. #19 simon84, 02.04.2024
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    Sprich wir reden von einem überschaubaren Betrag und dann ist alles paletti.
    Das einzige worüber du dich ärgern solltest ist dass du es nicht vor dem Kauf bemerkt hast sonst hättest du dem Verkäufer locker die 360 Euro abziehen können.

    Ich würde da ganz ruhig schlafen können
    Da gibts ganz andere Kaliber an Fehlern die passieren können
     
  20. snacky

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    Genau darüber reden wir.

    Zwar nicht schön aber sorgt jetzt auch nicht für schlaflose Nächte.

    Dem Vorbesitzer mache ich keinen Vorwurf, der wird das sicher nicht gewusst haben, genauso wenig wie ich bzw. die beteiligten, denn niemandem ist etwas aufgefallen. Maßgeblich für den Carport wäre ja auch der Erstkäufer gewesen. Naja sei es drum.
     
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