Vermieter verweigert die Rückzahlung der zuviel bez. Nebenkosten

Diskutiere Vermieter verweigert die Rückzahlung der zuviel bez. Nebenkosten im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Unfug! Mahnverfahren? Sie hat doch schon ein Urteil. Das hebt 30 Jahre. Jetzt gehts um die Vollstreckung.

  1. Julius

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    Unfug!
    Mahnverfahren?
    Sie hat doch schon ein Urteil.
    Das hebt 30 Jahre.

    Jetzt gehts um die Vollstreckung.
     
  2. #22 Rudolf Rakete, 14.03.2012
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    Soweit ich das weis ist ein solches Urteil einem Titel gleichzusetzen, das heißt er hat eine Frist zur Zahlung und danach kann sofort vollstreckt werden. Das Gericht wird da auch nicht lange warten. (Wenn ein Amt ne Rechnung schickt kommt oft schon nach zwei Wochen der Kuckuckkleber).
     
  3. Julius

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    Richtig.
    Bis auf den Punkt mit dem nicht wartenden Gericht.
    Das Gericht wird da von sich aus gar nichts mehr unternehmen, stattdessen muß der Gläubiger die Vollstreckung betreiben (mit dem Urteil den Gerichtsvollzieher beauftragen).
     
  4. #24 Rudolf Rakete, 14.03.2012
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    Ich rede von den Gerichtskosten, diese Rechnung kommt vom Amt.
     
  5. #25 Linda2010, 14.03.2012
    Zuletzt bearbeitet: 14.03.2012
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    Wir haben die Anwalts- und teilweise die Gerichtskosten vorgestreckt. Unser Ex-Vermieter schuldet unserem Anwalt die Anwaltskosten und die Summe die uns zusteht. Zahlt er nicht, leitet unser Anwalt die Zwangsvollstreckung ein. Die Gerichtskosten schuldet er direkt dem Amtsgericht. Und ich glaube, das wartet nicht lange :yikes

    Wie auch immer. Malen wir uns mal aus, dass er nicht zahlt. Dann wird unser Anwalt aktiv. Wir haben damit an erster Stelle nicht viel zu tun, bis auf das wir länger auf unser Geld warten müssen. Aktiv werden müssen wir nicht.
     
  6. #26 Rudolf Rakete, 14.03.2012
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    Es sei denn der ExVermieter ist zahlungsunfähig, dann schauen alle in die Röhre.
     
  7. #27 Linda2010, 14.03.2012
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    Hust, da gibts einiges zu bekuckuken :bau_1:
    Schon alleine das Auto welches er fährt, die 2 Häuser die er besitzt ect. ect. usw. Glaube ich nicht, dass es hier zur Zahlungsunfähigkeit kommt.
    Wir werden sehen ;)
     
  8. Julius

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    Und müßt auch ggf. die Vollstreckungskosten vorstrecken. Evtl. stundet die aber Euer Anwalt.

    Falsch.
    Eure Anwaltskosten schuldet IHR Eurem Anwalt. Habt dann allerdings einen Erstattungsanspruch gegen den Vermieter.
    Und Eure Hauptforderung schuldet er Euch, nicht Eurem Anwalt.

    Kann man so machen, muß es aber nicht (Ihr könntet das auch selbst tun).
    Aber auch wenn sich (sinnvollerweise) Euer Anwalt darum kümmert, bedeutet es, daß IHR die Vollstreckung betreibt (der Anwalt ist insoweit nur Euer fachlicher Gehilfe).

    Richtig.
    Hilft Euch aber nicht in Sachen Eurer Forderung.

    Immer vorausgesetzt, es kann erfolgreich vollstreckt werden.
    An dickem Auto würde ich das nicht festmachen. Wenn das geleast und die Hütte überschuldet ist, kann es trotzdem sein, daß die Masse nicht reicht.
    Irgendeinen Grund wird es ja wohl gehabt haben, daß der Vermieter eine so klare Verbindlichkeit nicht vorgerichtlich beglichen hat...
     
  9. #29 Linda2010, 14.03.2012
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    Ganz ehrlich?
    Er hat sie nicht beglichen weil er naiv war. So naiv um zu glauben, dass es beim Termin beim Amtsgericht um eine gütliche Einigung ging. So gütlich, dass er dachte, er kommt mit seinen Forderungen durch... Ohne Stundennachweise und Beweise. Ich dachte ich falle vom Glauben ab, als er ohne Anwalt da stand... Er hat sich weder über seine Rechte, Pflichten, Gesetze oder Verjährung informiert.
    Bei seinen Aussagen hat selbst der Richter mit dem Kopf geschüttelt.
    Man kann doch nicht vor dem Richter sagen, dass es keine Übergabe gab oder dass er im Oktober bemerkt hat, dass kein Rasen gemäht wurde.... Ende August zogen wir aus und eine Woche davor wurde gemäht.

    Eine außergerichtliche Einigung hätte er haben können, seine letzte Chance waren die 2 Schreiben von unserem Anwalt.

    Vollstreckungskosten müssen wir nicht vorstrecken.

    Ich gebe euch bescheid wie es ausgegangen ist.

    LG
    Linda
     
  10. Julius

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    Das kann ja sein. Solche Leute gibts.
    Mich hat auch mal ein Lieferant grundlos auf Zahlung verklagt und ist dann beim Verhandlungstermin erst gar nicht erschienen. Aber wozu gibt es Versämnisurteile...?

    Ich wollte auch nur auf einen möglichen Grund hinweisen. Wenn es anders ist, umso besser für Euch!

    Dann legt das wohl Euer Anwalt aus.
    Denn daß Gerichtsvollzieher ohne Kostenvorschuß tätig werden, glaube ich bis zum Nachweis des Gegebteils nicht!
     
  11. #31 Linda2010, 14.03.2012
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    Dann wird wohl unser Anwalt das auslegen. Genau besprochen haben wir die Einzelheiten noch nicht, da wir ja erst mal optimistisch sind. Drückt mir die Daumen. Ich hoffe ich kann euch nach einer gewissen Zeit hier eine positive Nachricht schreiben :28:
     
  12. #32 Manfred Abt, 14.03.2012
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    War bei uns aber so.
    War trotzdem ärgerlich, weil sie nach ihrer Tätigkeit uns mitgeteilt hat, dass der Schuldner vor einem halben Jahr bei ihr selbst die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und sie dann die Rechnung darüber beigelegt hat, dass sie durch mich zu bezahlende Recherche erfahren hat, dass die eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde.
     
  13. #33 Rudolf Rakete, 14.03.2012
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    Bei mir war der Schuldner unbekannt verzogen, die Kosten für den Gerichtsvollzieher mußte ich auch erst danach zahlen. Daran habe ich gemerkt das ein Titel nicht immer was wert ist.
    Wenn der Schuldner solvent ist zahlt dieser auch diese Kosten.
     
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