Vermurkste weiße Wanne - was tun?

Diskutiere Vermurkste weiße Wanne - was tun? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; 'Unser qualitätssichernde Baubegleiter sagte: Kenne mich nicht ausreichend aus mit WU,' Das sei ihm gegönnt, es kann nicht jeder Spezialist für...

  1. #41 OLger MD, 10.09.2015
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    Das sei ihm gegönnt, es kann nicht jeder Spezialist für Alles sein. Dafür gibt es Kollegen die von der Sache etwas verstehen also Sachverständige - muss ja nicht gleich der öffentlich bestellte und vereidigte sein.

    Das geht schon mal in die richtige Richtung.

    Das ist Meinungsfreiheit. Freundlicher netter Tipp zur Verbesserung der Kommunikation: in die Wände wurde BETON eingebaut. Beton besteht aus Zement, Wasser, Gesteinskörnungen (Zuschlag, z.B. Kies) und in kleinen Mengen ggf. noch Zusatzstoffe / Zusatzmittel. Zur Beurteilung von Materialeigenschaften gibt es sowohl Prüfungen von Beton als auch Zement. Das nur am rande, falls irgendwo Ergebnisse der Zementprüfung auftauchen sollten.

    Richtig. Ansprechpartner, Empfänger von Mängelanzeigen, Kostenträger für Mängelbeseitigung, usw.. Was nicht sein darf, ist, dass ihm das Zementwerk aufgrund sehr guter persönlicher Kontakte, Prüfberichte, Analysen, Protololle usw. zukommen lässt, auf Basis derer er eine Zitat:"vermurkste" Konstruktion schönbetet. Wenn ein unabhängiger externer Sachverständiger das nach erfolgten Untersuchungen auch so sieht - OK.

    Gut. Denn der Verursacher des möglichen Mangels ist ja bestrebt, die Proben an (für ihn) günstigen Stellen zu nehmen, damit das Ergebnis für ihn günstig wird. Der Sachverständige sollte dahin tendieren, Proben von den kritischen Stellen zu nehmen - nach Möglichkeit ohne dabei essentielle Bauteile (Fugenband, Bewehrung) zu beschädigen.
    Nur mal zur Verdeutlichung einer möglichen Probenahmestelle:
    Bohrkern in der Wand, ca. mittig zwischen 2 vertikalen Fugen. Höhe ist egal.
    Gehen wir mal von ca. 6 bis 8 cm starken Fertigteilelementen aus. Innen 7, außen 7, Ortbeton ca. 16cm. Nur mal angenommen.
    Wenn der Keller im Wasser steht drückt das Wasser auf die Wandfläche. Zuerst auf den Fertigteilbeton. Max. zulässige (nachzuweisende) Wassereindringtiefe beträgt 50mm. Das Wasser kommt bei 7cm Fertigteilbeton also ....

    Das ist BAU. Eben weil es Dein erster Bau ist. Eben weil ein möglicher Schaden (eigentlich z.Zt. noch Mangel) schon eingetreten ist. Eben weil der Mangel schon beim zweiten Bauteil (Kellerwände) aufgetreten ist. ((Baugrube, Sauberkeitsschicht, Erder etc. mal außen vor)). Darum jetzt sofort und konsequent handeln. Nicht verhandeln. Sieh' es so als wäre es Deine erste Geschwindigkeitsüberschreitung. "Es ist doch die ERSTE !! Es kommen doch noch sooo viele Fahrten ohne. Es war ja keine rote Ampel. Es war doch die erste Fahrt mit dem neuen Auto. Herr Polizist, können wir nicht ausnahmsweise mal.....??" Quietschquatsch. Bestehe auf den 'vertraglich geschuldeten Erfolg' .
    Zeig' dem BT, dass er gute Qualität zu liefern hat und zeig ihm, dass Du streng kontrollierst. So wie die Blitzer in Brandenburg. Siehe auch Parallelthema Sauberkeitsschicht unter Weißer Wanne

    Der Bauleiter des Bauträgers, der im Sinne und zu Gunsten des Bauträgers handelt und auch von ihm bezahlt wird ?
    Euer Bauüberwacher, der in Eurem Sinne handelt, Eure Interessen vertritt und von Euch bezahlt wird?


    Ja genau ! Und auf dem Keller stehen später das Erdgeschoss, das Obergeschoss, das Dachgeschoss, das Dach, ... eigentlich ALLES. Ein vermurkstes undichtes Dach kann man - verglichen mit einem Keller - relativ einfach austauschen. Für Außenwände gibt es auch Lösungen; aber ein Keller....

    3 Dinge mit F: Forum, freiwillige Hilfe, fehlerfreies Bauwerk
    3 Dinge mit V: vermurkste WW, Vertragsinterpretation, vielleicht ist der Keller doch dicht

    Dein Ziel steht in #11 in Fett und in den Zeilen darunter und darüber. Wie Du dahin kommst liegt in Deiner Hand.
     
  2. #42 SteveMartok, 10.09.2015
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Es wird doch eh wieder zu 95% auf Honig-um-den-Bart-Geschmiere herasus laufen! Die Baufirma und deren bezahlte Bauleiter, Betonwerke und was weiß ich noch wer werden sich die Bälle zuwerfen, einen Prüfbericht nach dem anderen zitieren, dann die üblichen Sprüche loslassen und am Ende ist der Bauherr ganz dolle beruhigt, weil man ihm ja ,,versichert hat", dass.....

    Da muss ich sagen, hat mich robocos Hartnäckigkeit in dem anderen Thread schon ein bissel beeindruckt, immerhin hat er den Rückbau bekommen! Ist aber eher die Ausnahme!

    @TE: Lassen sie sich nicht über den Tisch ziehen...gerade weil sie von ihrem ersten Bauprojekt in ihrem Leben sprechen und davon, dass es für sie ein gravierender Lernprozess sei, geben Sie doch zu, dass sie keine Ahnung haben.
    Holen Sie sich fachliche Hilfe in Form eines unabhängigen Sachverständigen und notfalls noch ein Baufachanwalt und setzen sie mit denen Ihre Ansprüche durch, statt sich AWG-Sekt einflößen zu lassen.
    Mahr kann ich nicht dazu sagen!
     
  3. #43 Siddy74, 10.09.2015
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    Man muss auch zuerst einmal einen "unabhängigen Sachverständigen" finden der dann auch die Ahnung dieses Themas hat?! Dazu dann auch einen "seriösen Baufachanwalt" der die Familie und Existenz des Klienten im Blick behält und nicht bloß den Streitwerte. Allein das ist schon eine große Herausforderung, denn bei 3 Sachverständigen hat man auch drei unterschiedliche Meinungen.

    Wenn das Unternehmen nun nachweisen kann das alles OK ist und der Std. erfüllt wurde wer zahlt denn dann den ganzen "Spaß" dieser Überprüfung? Ich glaube nicht das das Bauunternehmen diese kosten freiwillig übernimmt wenn das "Gutachten" zu ihren Gunsten ausfällt. Wie gesagt ist der Erfolg geschuldet
     
  4. #44 SteveMartok, 10.09.2015
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Darum geht es doch gar nicht, die Kosten sollen doch nicht komplett auf das Unternehmen abgewälzt werden, der TE soll sich einfach fachlichen Beistand holen, der ihn berät und vertritt...und ein Fachmann hat einfach auch eine bessere Ausgangsposition als irgendein Hans Müller, der was von ,,,hab ich aber im Internet gelesen..." etc. erzählt!
    Das der Erfolg geschuldet ist, ist doch unstrittig, aber erfahrungsgemäß prüft und schwurbeln sich die Firmen oft Argumente und Ausreden solange zurecht, bis der Bauherr beruhigt ist, weil man ihm alles mögliche versichert hat.

    Nur, nach 5 Jahren ist die Gewährleistung hin und selbst davor ist ein Rechtsstreit mit hohen Kosten, Nerven etc. verbunden. Was alles so im Keller-Bereich passiert, kann man ja hier nachlesen!
     
  5. #45 Siddy74, 11.09.2015
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    Jo, bin ja da selber von betroffen und aktuell auch im Beweisverfahren und meine "Erfahrung" daraus ist das nicht alles ein "Mangel" zu sein scheint was andere als "Mangel" sehen. Also wenn die Baufirma nun beweist das der Beton i.o. ist und die Dichtigkeit ausreichend so funktioniert das ganze dann wohl auch und ist kein Mangel - das wollte ich sagen und dadurch würden dem TE am Ende noch Zusatzkosten für diese ganzen Prüfungen auferlegt da der GU/GÜ das bestimmt nicht freiwillig zahlt um dem Bauherren "ein Gefallen" zu tun.
     
  6. Lebski

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    Vor Abnahme muss der Unternehmer die Mangelfreiheit und Übereinstimmung mit der aRdT beweisen. Inklusiv aller Kosten, die dies Verursacht! Inklusive Rechtsanwalt und Sachverständigen des Bauherren, wenn diese wie hier sonst fachlich und vom rechtlichen Wissen her unterlegen ist. Dann müssen dies Aufwendungen als Schadenersatz übernommen werden.
    Ich habe zuvor schon darauf hingewiesen. Stimmt dies alles mithilfe eines Anwaltes mit der Haftpflicht des Betonwerks im Vorfeld ab! Ebeling und Lohmeyer wurden auch erwähnt, anerkannte Sachverständige im Bereich WW.

    Aber aus den Beiträgen wird ja keine Konsequenz durch den TE gezogen. Traurig sowas.
     
  7. #47 Elias73, 11.09.2015
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    Hier hab ich die Frage, wie weit dieser Beweis gehen muss. Unser Bauträger und auch die Bauleitung ziehen sich momentan in der Regel auf Unternehmererklärungen zurück, in denen nur steht, dass nach den aRdT ausgeführt wurde, allerdings wohl keine näheren Begründungen. Die Erklärungen selbst bekommen wir erst zur Abnahme (formalrechtlich korrekt, vorher können wir das ja rechtlich eh' nicht rügen).

    Dass das hier traurig ist, da stimme ich zu.
     
  8. Lebski

    Lebski Gast

    Wie weit der Beweis gehen muss, ist im Einzelfall zu betrachten. Hier ist ja eine Betonfestigkeitsklasse verbaut worden, die nicht zulässig ist, da ist es ja offensichtlich.

    Nehmen wir mal als anderes Beispiel die Dicke einer Bodenplatte. Da kann man sicher die Gegenüberstellung Betonliefermenge anhand der Lieferscheine zu planerischem Verbrauch verlangen als Beweis. Ohne weiter Anhaltswerte dann Bohrkerne zu verlangen, ist sicher nicht haltbar und geschuldet.
     
  9. #49 Carden. Mark, 11.09.2015
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    Wenn dem so ist - dann hätte der Ersteller die Baustelle als ÜK2 anmelden, eine erweiterte Eigenüberwachung (Labor) und zusätzlich das ganze Fremdüberwachen lassen müssen.
    Bei der Anmeldung muss die Betonsortennummer angegeben werden.
    Diese ist bei der Bestellung anzugeben.

    Wenn dieses so gelaufen ist, hätte bei der Erstbetonage ein Laborwagen dastehen müssen. War dem so?
    Liegt Ihnen die Anmeldung bei der Fremdüberwachenden-Stelle vor? Bzw. hat der AN diese vorliegen.

    Wenn Nein - .................................
     
  10. roboco

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    Und genau das ist der Punkt: Unser Kellerbauer hat natürlich trotz ÜK2 keine Fremd- und Eigenüberwachung engagiert - erst auf Nachdruck meines SV (Achtung - unbezahlt!) wurden diese bestellt.

    Am Tage der Betonierung war ein Laborwagen vor Ort und der Mitarbeiter hat u.a. jeden Lieferschein kontrolliert.

    Hier ist ja schon der erste große Verstoß auf der Baustelle vom TE passiert. Entweder war keine Überwachung vor Ort oder diese hat nicht kontrolliert, welcher Beton eingebaut wird.

    Ich weiss, ich habe @Carden, Mark jetzt größtenteils wiederholt - konnte aber nicht anders.
     
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    Hi,
    kurzes Update, aber ohne große neue Informationen.
    Waren beim Anwalt:
    - Haben Anspruch auf weisse Wanne bei drückendem Wasser.
    - Sollten nochmal Mängelanzeige mit Fristsetzung per Einschreiben schicken - Erledigt mit Frist zum 6.11. (muss ja abgerissen, Bodenplatte neu, Elementwände neu bestellt, geliefert, aufgestellt, Beton gegossen werden).

    Unser Gutachter will diese Woche Bericht fertig haben. Sind wir gespannt.

    Der Bauunternehmer verzögert. Behauptet das Betonunternehmen hafte, müsse aber die Möglichkeit haben, Proben zu entnehmen um evtl. nachzuweisen, dass die Betongüte ausreiche (Für uns nicht nachvollziehbar, da ja vor Abnahme des Betons die Lieferscheine auf Eigenschaften kontrolliert werden müssen). Da haben wir nichts dagegen, erwarten aber nicht zu viel, da sowohl unser Gutachter als auch das MPA Braunschweig schon meinten, dass die Proben durchaus ok sein können (also C25/30 WU entsprechende Testergebnisse haben könnten) aber über das Gesamtbauwerk nicht viel aussagen würden und ein Gesamtgutachten gemacht werden müsse. Ob da das Gutachten, welches wir diese Woche erwarten ausreicht, sind wir nicht sicher. Gegebenenfalls würden wir bei Bedarf dann noch ein Gesamtgutachten bei MPA Braunschweig beauftragen.

    Hilfreich war noch das letzte Posting von roboco zu ÜK2. Da habe ich mich nochmal belesen. Sieht stark so aus, als ob bei uns nichts bezüglich Fremd- und Eigenüberwachung geschehen sei. Da ich das erst nach dem Anwaltstermin festgestellt habe, bin ich mir noch nicht sicher, welche Konsequenzen das hat.
    Da sind wir auch ein bisschen verärgert über unseren qualitätssichernden Baubegleiter, dass der nichts diesbezügliches erwähnt hat. Die fehlende Baustellenkennzeichnung hätte ihm ja auffallen können. Der hatte sich aber gleich bei Baubeginn geziert, er könne nicht beurteilen, ob der Vertrag wirklich ne weisse Wanne verspricht und würde nur noch dokumentieren und nicht beurteilen. Die Bitte meiner Frau, trotz Unsicherheiten auf WU-Richtlinie zu begutachten, hat er ignoriert.

    Bei Neuigkeiten werde ich weiter berichten.
     
  12. #52 Siddy74, 24.09.2015
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    Ach was hätte unser "Bauüberwacher" alles bemerken müssen was er nicht tat! Normalerweise bräuchte man einen Überwacher für den Überwacher ;-). Nun gut, das beginnt ja super! Da wünsche ich Euch starke Nerven, viel Geduld und Hartnäckigkeit! Lasst Euch kein Esel statt einem Pferd verkaufen ;-).

    Viel Erfolg!
     
  13. R.B.

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    BQÜ via BEF ist doch vorhanden, das weiß der Überwacher nur (noch) nicht.
     
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    Moinmoin,
    bei uns geht es mal wieder weiter.
    Wir hatten eine Mängelanzeige inkl. Gutachten eines öffentlich bestellten Gutachters geschickt und darin eine Frist zur Nachbesserung gesetzt. Da diese läuft und wir nicht mehr erwarten, irgendeinen Termin halten zu können, haben wir erstmal halbwegs entspannt abgewartet und uns gewundert, dass der Bauunternehmer nicht in irgendeiner Richtung aktiv wurde.

    Jetzt hat er sich gemeldet und um ein Treffen gebeten. Im Vorfeld hat er schonmal zwei mögliche Richtungen angedeutet:
    1. Er reißt ab und baut neu, möchte aber von uns eine Fristverlängerung für den Fertigstellungstermin (genaueres gibt es noch nicht).
    2. Er reißt ab, lässt uns die Baugrube und wir lösen den Vertrag auf.

    Wir träumen ja von der Variante:
    3. Er reißt ab, baut uns einen ordentlichen Keller, darauf ein ordentliches Haus und trägt alle durch den Fehler verursachten Kosten.

    Ist natürlich ein bisschen früh zu fragen, da wir die Details der Optionen erst bei einem Gespräch in den nächsten Tagen besprechen werden. Aber dennoch würden uns bei unseren Gedankenspielen die Meinungen aus dem Forum interessieren.
    Da es unser erster Bau ist, haben wir ja keine Ahnung, was auf dem Verhandlungsweg so zu erreichen ist oder wie aufwändig, belastend und risikoreich eine möglicherweise notwendige juristische Auseinandersetzung wäre, falls man sich nicht einigt.
    Und mögliche Fallstricke bei solchen Verhandlungen kennen wir ja auch nicht.

    Ja, natürlich, bevor wir irgendetwas unterschreiben würden, würden wir einen Anwalt zu Rate ziehen.

    Schonmal vielen Dank!
     
  15. #55 AlexSinger, 17.10.2015
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    macht es Sinn mit einem Murkser weiter zu machen? :motz
     
  16. R.B.

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    Wie üblich....wenn´s dadurch billig wird ist alles schnell wieder vergessen.
     
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    Tja, nur leider hat er einen guten Ruf. Das Haus vom Kollegen meiner Frau sowie die Musterhäuser sehen sehr gut aus und sehen besser aus, als die Häuser von Mitbewerbern. Und wenn wir uns jetzt auf dem freien Markt nach einem Mitbewerber umsehen, gabeln wir vielleicht einen noch größeren Murkser auf. Selbstverständlich müsste er uns erstmal plausibel machen, wie er denn einen guten Keller hinbekommen kann. Die Kosten, die jetzt aufgelaufen sind übernehmen, die Zeit für ne Neuplanung in Kauf nehmen und dann eventuell mit einem anderen Murkser zu bauen scheint ein schlechterer Deal als mit dem Murkser mit einigen 10000enden weniger Verlust weiter zu bauen. Gibt es ein Patentrezept, Murkser von Könnern zu unterscheiden?

    Noch wichtiger: Gibt es Tipps für die Verhandlungen?
     
  18. #58 SirSydom, 17.10.2015
    SirSydom

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    Mooment. Was meinst du mit "lässt euch die Baugrube"? Ist es euer Grundstück und der BT damit gar kein BT sondern ein GÜ?
    Keine Ahnung ob das was ändert, aber wichtig ist es schon.
     
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    Sorry, das hatte ich bislang noch nicht kapiert.
    Ja, es ist unser Grundstück und der Bauunternehmer somit wohl ein GÜ.
     
  20. Baumal

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    lass ihn abreissen.
    und lass dich nicht über den tisch ziehen,
    bei der gefordeten leistung, herstellung einer baugrube.
    das hat er ja gemacht, und will sein geld dafür.
     
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