Verschalung der Kellerwand komplett auf einmal

Diskutiere Verschalung der Kellerwand komplett auf einmal im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; @Ralf: Wir sind uns einig. Vertragswidrige Ausführung ist " grundsätzlich " Mangel. Es besteht aber kein Nachbesserungs-/ Neuherstellungsanspruch,...

  1. Eric

    Eric

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    @Ralf: Wir sind uns einig. Vertragswidrige Ausführung ist " grundsätzlich " Mangel. Es besteht aber kein Nachbesserungs-/ Neuherstellungsanspruch, wenn der Auftrager durch die vertragswidrige Ausführung nicht oder nur völlig unerheblich hinsichtlich Funktion, Optik usw. beeinträchtigt wird, weil dann die Nachbesserung/ Neuherstellung unverhältnismäßig ist. Rückausnahme: It der AN vorsätzlich oder grob fahrlässig abgewichen, kanns schon wieder kritisch werden.

    Unverhältnismäßigkeit wird oft falsch verstanden. Maßgebliches Kriterum ist: Die für die Mangelbeseitigung aufzuwenden Kosten dürfen in keinem Verhältnis zu dem durch die Nachbesserung zu erzielenden Erfolg ( Verbesserung ) stehen. Auf die Kosten der Nachbesserung kommt es also grundsätzlich nicht an. Beispiel: BGH verlangt das Sägeverfahren mit extrem hohen Kosten, wenn die Schallentkopplung zwischen DHH mißlungen ist und es dadurch zu erheblichen Schallbelästigungen kommt. Wesentlich preiswertere Vorsatzschalen wurden abgelehnt, weil damit der Mangel nicht/ nicht vollständig und nicht mit gleicher Sicherheit zu beheben ist.

    In dem von Dir geschilderten Prozeß hat der AG leider Pech gehabt. In solchen Fällen muß der Anwalt mit Hilfe des Privatgutachtens den Richter dazu bringen, daß dieser das Gerichtsgutachten zumindest anzweifelt und ein Obergutachten einholt.

    Der Richter hat keine Angst vor der Entscheidung. Im Gegenteil: Er will die Akte vom Tisch haben. Ausgewählt hat er den Gutachter in der Regel auch nicht. Er hat sich einen geeigneten Gutachter von der IHK oder HWK benennen lassen. Hat er allerdings einen " Hausgutachter ", mit dem er bislang " gute " Erfahrung gemacht hat, weil sich mit dessen Gutachten Urteile schnell schreiben liesen ( Richter: " habe selbst ich jetzt verstanden " ), dann wirds zugegebenermaßen extrem schwierig.

    Bei dampfdichten Belägen in Gebäuden ohne Keller geht selbst Oswald davon aus, daß eine lose verlegte Folie allein nicht ausreicht. Schade, hättest Dich früher melden sollen.

    Das mit dem " Hintertürchen " kann der AG vergessen. Die Tür ist wegen des Urteils zu > Rechtskraftwirkung eines Urteils: Mit demselben Sachverhalt darf man sich nur einmal vor Gericht austoben!
     
  2. #22 Manfred Abt, 30.09.2005
    Manfred Abt

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    mal eine Zwischenfrage

    Hallo Eric, hallo Ralph,

    ach, ganz nebenbei: hallo Thomas
    im Eifer des Gefechtes hat sich hier die Diskussion etwas weit von einer Hilfe für Thomas entfernt.
    Ich glaube aber auch, dass Thomas nicht auf dem richtigen Weg ist, wenn er auf diesem Weg versucht, eine Lösung zu finden. Wie er selber sagt ist er in diesem Bereich Laie. Mit Fragen wie "was sagt die Norm", "welche Körnung" etc. läuft er immer Gefahr, durchaus richtige Infos falsch zu interpretieren oder als fehlerhafte Grundlage einer nächsten Frage weiterzugeben. Zum Thema Schallschutz habt ihr z.B. völlig aneinander vorbeigeredet, ich glaube, da hat Thomas den Kernpunkt der fachlichen Diskussion gar nicht erkannt.

    Irgendwo hatte ich die Frage nach der Bauüberwachung gelesen, eine Antwort hatte ich aber nicht gelesen. Und da es bei diesem Objekt scheinbar nur so vor Mängeln wimmelt, gebe ich Thomas an dieser Stelle den dringenden Rat, fachkundigen Rat (eigener Gutachter, Tragwerksplaner etc.) auf die Baustelle zu holen. Dann wird man weiter sehen.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 30.09.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    @ Eric...

    Weil mittlerweile völlig OT ganz kurz:
    Ich WAR der Privatgutacher des AG. Und mit dem Anwalt des AG haben wir wirklich alle baulichen wie jur. Argumente, die uns einfielen, ins Feld geführt - erfolglos. Allerdings muss ich zugeben, dass der erstinstanzliche Anwalt trotz mehrfacher deutlicher Hinweise von mir die fehlende Abdichtung nicht richtig eingeführt hatte - Streitursache waren nämlich eigentlich andere Mängel, bei deren Untersuchung ich mehr zufällig auf das Fehlen der Abdichtung gestossen bin.
    @ Fragesteller
    Nachdem da soviel schon verbockt ist (bei der Ausführung) und Vertrag und Realität anscheinend weit voneinander entfernt sind, sollten Sie einen Anwalt + SV hinzuziehen. Denn: je weiter der Bau fortschreitet, desto schwieriger wird die Durchsetzung einer fachgerechten Sanierung. Und auch deren Realisierung.
    Hier sollte schnellstens geprüft werden, ob der Firma gegenüber ein Baustopp ausgesprochen wird, um NOCH mehr Mist zu verhindern und einen Rückbau/eine Sanierung mit "geringem" Aufwand zu ermöglichen. Da ein Baustopp aber ggf. der Firma Schadenersatzansprüche einbringen könnte, sollte dies ein Jurist begleiten.
    Und der SV kann dann auch als Baubegleiter dienen. Denn DEN brauchen Sie wohl in Zukunft!!!!!
    MfG
     
  4. THFJAW

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    Was soll ich sagen ?

    Hallo,

    danke für Eure Tips,
    kommen wir nochmal kurz zurück zum Thema:
    1. Hatte von Anfang an, vor Vertragsunterzeichnung einen Berater, bzw. Architekten als Berater im Haus, der hat darübergeschaut auch über die Pläne, war sauteuer und hat mir überhaupt nicht weitergeholfen.
    So viel zum Thema Berater.

    2. Vertrag wortwörtlich:
    Bauvertrag nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
    3. Im Angebot zum Vertrag wortwörtlich:
    - Bodenplatte 30cm statt 25cm in WU-Beton mir rissbeschränkender
    Bewehrung (weiße Wanne) auf PE-Folie und Sauberkeitsschicht aus 5cm Beton
    - Betoneinbau mit Pumpe.

    4. Im Angebot zum Vertrag wortwörtlich:
    - 25cm statt 20 cm start, WU-Beton
    mit rissmindernde Bewehrung (weiße Wanne) bis OK-Rohfußboden, Erdgeschoss, mit Quellfugenband.
    - Dickbeschichtung der Kellerwände gegen erhöhte Anforderungen über gesamte Höhe.
    - Kelleraußenwände und die Bodenplatte der beiden Häuser ... werden ohne Spalt durchbetoniert (geringfügige Verschlechterung der Körperschallübertragung, zum Ausgleich 4cm Funge zwischen den Häusern)
    - Fugen der Betonteile erhalten eine Einlage aus Quellbandzur Abdichtung
    - Perimeterwäremdämmplatten ca. 6cm stark zum Schutz der Dickbeschichtung an der Kelleraußenwand
    - Betoneinbau mit Pumpe

    Also Vertarg nach VOB, eigentlich eine WW oder doch nicht ?

    Rechtsstreit - bin ich nicht scharf daruf, wobei ich mir dann auch einen anderen Bauunternehmer suchen kann.
    Ich bin eigentlich für die einvernehmliche Lösung, mit ner guten soliden Ausführung.
    Werde wohl einen Gutachter hinzuziehen müssen, der das ganze beurteilt.
    Aber ist die Ausführung denn tragbar, d.h. auch wenn es keine WW ist ?
    Ist diese Ausführung gut oder hat diese Ausführung immer noch Mängel, welche nicht tragbar sind ?

    Gruß und Dank Thomas !

    PS. Versuche nochmal Bilder einzustellen.
     
  5. Eric

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    Habe es noch nicht ganz verstanden:

    1. Was für ein Vertrag? Bauträgervertrag oder Werkvertrag ( normaler Hausbauvertrag auf eigenem Grundstück )?

    2. Wer hat geplant? Offenbar doch nicht der Berater, denn der hat sich " fertige Pläne " angesehen? Wer hat die Statik gemacht und in wessen Auftrg/Bezahlung durch wen? Warum ist das Bodengutachten nicht vorhanden/nicht einsehbar; wer hats beauftragt und bezahlt?

    3. Wer hat die Vorgaben im Bauvertrag, was zur Ausführung kommen soll, gemacht? Ist über Risiken gesprochen worden und sind sie darüber belehrt worden? Gibts ne Haftungsfreizeichnung mündlich/schriftlich?

    4. War dem " Berater " die Grundwasserbelastung bekannt? Was hat er zu der Ausführungsplanung / zu den Vorgaben im Bauvertrag gesagt? Ist dem Berater der Widerspruch WW > Quellband > zweilagige KMB mit Gewebeeinlage aufgefallen? Was hat er gegebenenfalls dazu gesagt?

    5. Steht defintiv fest, daß vom Lastfall " Grundwasser " auszugehen ist? Wie hoch über Sohle ist der höchste zu erwartende Grundwasserstand ( Bemessungswasserstand )?

    6. Fotos wären sehr hilfreich.
     
  6. THFJAW

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    Danke erst mal,

    hier, kurze Zusammenfassung
    - Werkvertrag nach VOB
    - Geplant durch Architekten = GU
    - Bodengutachten - noch offen
    - Berechnungen durch Statiker, Tragwerksplaner sind vorhanden - wird mir noch zur Verfügung gestellt.
    - Vorgaben im Bauvertrag wurden besprochen und Bauherrenwünsche aufgenommen.
    - Der Berater ein Architekt arbeitet auch für die Erschliessungsgesellschaft, die dieses Baugebiet erschlossen hat und ist nebenbei als Berater tätig, also dachte ich der könnte mir weiterhelfen.
    - Grundwasser muß ich noch erforschen, zu viele Meinungen.

    Bilder - Fehlermeldung Dateigröße

    Gruß THF
     
  7. #27 Carden. Mark, 10.10.2005
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    dann mach die Bilder doch kleiner - Rechte Maustaste - Größe ändern - bis paßt
     
  8. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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  9. Josef

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    ich spiel mal den Kurierdienst (!)

    nachdem ich die Bilder von THFJAW verkleinert (die waren zu gross max. 550*550 Pixel und ca. 75 kb) und verfeinert habe.
    .
    nachdem ich den Tread nur überflogen habe werde ich mich erst dazu äußern wenn ich den Text erneut vollständig gelesen und verstanden habe ... "aber" des kann dauern ich sitz gerade über einige Angebote und Rechnungen.
    .
     
  10. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Nachschlag (!)

    Bilder die 2te. ... grad klingeln tut mein Emailkasten heute :)
    .
    P.s. soweit ich erkennen kann ist der Anschlussbereich homogen ... das deutet auf einen Anschlussbeton hin ... und iss schon mal positiv zu bewerten ... aber in Punkto Quellband dreht´s mir den Magen um ... gibt´s einen Tragwerksplaner zu der Bauausführung ??? ... gerade die Bodenplatte "ohne" Überstand schreit förmlich nach statischer Berechnung (!) ... Bild 3+4 die paar dürrlocherten Stangerl deuten ned gerade drauf hin ... auch die tiefe Lage dieser Stangel will mir "ohne" Überstand ned recht gefallen (!)
    .
     
  11. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Bild 1

    iss noch erklärungsbedürftig ... was sieht man darauf ??? ... die 2te. Haushälfte und warum der Rücksprung ... des Detail mag mir noch gar ned gefallen ... vielleicht könnt man das erklärt bzw. von ner anderen Seite fotografiert haben ??? ... so aber jetzt muss ich mei zeug weiter machen.
    .
     
  12. THFJAW

    THFJAW

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    Sorry spät,

    vwoltte mich trotzdem für deine Hilfe bedanken, bin beruhigt.

    Tragweksplaner ja - statischen Berechnung ja.
    Rissmindernde Bewehrung der Bodenplatte - ist an den Rändern verstärkt.
    Beton ist an die rissmindernde Bewehrung angepaßt worden, so sagt man.
    Welcher WU-Beton ist noch offen.

    Der Rücksprung, Versatz stellt die Ecke zum Nachbarhaus dar, dies steht um ca. 20-30cm versetzt nach vorne.

    Habe den Montageschaum (Bild mit dem Zollstock) entfernt und werde die entstandenen Löcher mit Qick-Mix BRS erst einschlämmen und dann in 2 dünnen Schichten auffüllen.

    Quellband ist drin, mit Gitter gut festgenagelt um das Band am Boden und in Position zu halten.

    Es wurde dann noch noch eine 2-schichtige Bitumenemulsion (ca. 4-6mm) mit Gewebeeinlage aufgebracht.

    Dank und Gruß :respekt :respekt :respekt

    THFJAW
     
  13. THFJAW

    THFJAW

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    Bohrungen in der WW

    Ich hätte da noch eine Frage,

    naja aufgefüllt wurde nur ertsmal nur ca. 2m und dann gleich das Gerüst gestellt.
    Klar, jetzt wurde die Kellerwand angebohrt um das Gerüst zu befestigen. :mauer :mauer :mauer
    Wie muß jetzt eine absolut professionelle Ausbesserung der WW erfolgen ?

    Gruß

    Thomas
     
  14. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    ich weiß ned warum immer diese Quellbänder sein müssen ??? ... preislich gesehn teurer wie alles andere ... Wirksamkeit des Quellband ... reden wir lieber über was anderes ... z.b über des Gerüst also am Boden hab ich noch kein Standgerüst an der Wand befestigt ... gibt´s ein Bildchen davon ?
    .
     
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Verschalung der Kellerwand komplett auf einmal

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