Verständnis GRZ und B-Plan

Diskutiere Verständnis GRZ und B-Plan im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, in unserem B-Plan steht folgendes zum Thema GRZ: "Innerhalb der mit WA bezeichneten Baugebiete darf die zulässige Grundfläche durch...

  1. #1 LordTux, 25.07.2017
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    Hallo,

    in unserem B-Plan steht folgendes zum Thema GRZ:

    "Innerhalb der mit WA bezeichneten Baugebiete darf die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen der im §19 (4) Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundfläche von 0,35 überschritten werden."

    Unser Grundstück ist 686qm groß. Die GRZ und GFZ betragen 0,3.

    Wie ist der B-Plan jetzt zu verstehen?

    Variante 1
    686*0,35=240,1

    Variante 2
    686*0,3 + 686*0,3*0,35 = 205,80+72,03 = 277,83
     
  2. #2 Andybaut, 25.07.2017
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    Hallo,

    also die Grundflächenzahl ist 0,3
    >686 * 0,3 = 205,8m² darf bebaut werden.

    ³19 BauNVO
    1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,
    2. Nebenanlagen im Sinne des § 14,
    3. baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird,
    dürfen das ganze dann nochmals überschreiten.

    Jetzt aber 205,8m² * 0,35= 72m²
    Also für Garagen oder andere Nebenanlagen darfst du nochmals 72m² überbauen.
     
  3. #3 Onkel Dagobert, 25.07.2017
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    Variante 2, wobei die 0,35 extra nur für Garage und Stellplätze sowie deren Zufahrten verwendet werden darf
     
  4. #4 Onkel Dagobert, 25.07.2017
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    Oh, da war Andybaut schneller
     
  5. #5 LordTux, 25.07.2017
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    Super. Danke für die Antworten. Unser Architekt hatte das ganze nämlich so wie in Variante 1 verstanden und das sind dann doch 37m² weniger.
     
  6. #6 Onkel Dagobert, 25.07.2017
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    Zur Sicherheit würde ich das nochmal mit den örtlichen Behörden klären, bzw. besser durch den Architekten klären lassen. Evtl. könnte man das (mit etwas Phantasie) auch so wie dein Archi verstehen. Ist ja nur ein Anruf beim Bauamt und dein Archi sollte die Personen eigentlich kennen. Dann hat man Klarheit und ist nicht hinterher der Dumme wenn das doch anders gemeint war.
     
  7. Dimeto

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    Das ist korrekt
    Das ist nicht korrekt. Hier hat der Architekt des TE recht.
    Die GRZ ist in zwei Schritten zu berechnen. Zunächst werden die Grundflächen von Wohnhaus und Terrasse (und ggf. von anderen zur Hauptanlage gehörigen Grundflächen) addiert und ins Verhältnis zur Grundstücksfläche gesetzt; das ergibt die sogenannte GRZ1. Diese darf hier nicht größer als 205,8m² sein.
    Anschließend wird die GRZ mit den Grundflächen der Anlagen aus §19 ermittelt (sog. GRZ2). Diese darf nicht größer als 240,1m² sein.
     
  8. #8 Andybaut, 26.07.2017
    Andybaut

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  9. #9 Onkel Dagobert, 26.07.2017
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    Da selbst die Experten hierüber diskutieren (müssen) rate ich, wie bereits oben gesagt, dringend dazu dass mit der zuständigen Behörde abzustimmen.
     
  10. Dimeto

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    Da gibt es nichts zu diskutieren und wir diskutieren auch gar nicht. Andybaut hat etwas überhastet eine Rechnung aufgestellt, die ich richtiggestellt habe.

    Kann man machen. Da aber der zuständige Architekt offenbar die richtige Höchstgrenze ermittelt hat, scheint der Bauherr dort gut aufgehoben zu sein, was meines Erachtens eine Nachfrage bei der Behörde erübrigt.
     
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