Vertauschte Wasserwege - wer trägt die Kosten?

Diskutiere Vertauschte Wasserwege - wer trägt die Kosten? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Ihr Lieben, ich hoffe, ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen… Eins bitte vorweg: ich bin leider nicht vom Fach und noch dazu eine Frau J....

  1. #1 Stephie, 14.03.2018
    Stephie

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    Hallo Ihr Lieben,

    ich hoffe, ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen…

    Eins bitte vorweg: ich bin leider nicht vom Fach und noch dazu eine Frau J. Bitte entschuldigt also meine evtl. nicht fachgerechten Ausdrücke und Erklärungen. Ich hoffe, ihr könnt mir aber dennoch bei meinem Problem folgen.


    Wir haben im Jahr 2017 mit einer Hausbaufirma unser Haus gebaut. Das Bad im OG hatten wir vom Ausbau herausgenommen, da wir die völlig überteuerten Armaturen vom hauseigenen Klempner nicht kaufen wollten. Jedoch wurden die Anschlüsse alle schon vorbereitet.


    Nun haben wir mit dem Ausbau des großen Bades begonnen. Unser Klempner hat die UP-Armaturen alle verbaut (erstes Wundern bei der Dusche, dass Leitungen verdreht sind), aber dennoch alles richtig angeschlossen. Dann kam der Fliesenleger und stellte alles, bis auf die Wanne, fertig. Beim anschließenden Montieren des WC dann das zweite Wundern: wir spülen mit Warmwasser. Letzten Endes hat sich herausgestellt, dass die kompletten Leitungen kalt und warm + Zirkuleitung falsch an der Heizung angeschlossen waren.

    Das Ende vom Lied ist nun, dass der Klempner der Hausbaufirma heute angetreten ist und die Leitungen im HAR einfach getauscht hat. Schön und gut, wenn da nicht schon die eingeflieste Dusche wäre. Nun meinte er ganz frech, dass das jetzt „unser Pech“ sei und dass „das nun mal so ist, wenn man Geld sparen will“. Ich bin ja bald geplatzt vor Wut. Auch hätten wir das vorher testen sollen, ob alles so stimmt. Dann war er fertig mit uns. Eine Entschuldigung für die schlampige Arbeit oder ein Entgegenkommen hinsichtlich der jetzt entstehenden Kosten für das Abstemmen der Fliesen und Neuverfliesung der Dusche erfolgte nicht.

    Nun meine Fragen an Euch:

    Ist er damit fein raus? Habe ich noch irgendwelche Möglichkeiten? Ich hätte doch nicht davon ausgehen können, dass die Leitungen falsch sind.

    Wird so eine Anlage denn nicht abgenommen und hätte er nicht im Vorfeld schon seine Leitungen testen müssen? Das kann doch nicht Aufgabe des Bauherrn sein!

    Vielen Dank fürs Zuhören! Ich bin so enttäuscht, dass hier nicht mal Fehler eingesehen werden oder gar versucht wird, eine gemeinsame Lösung zu finden. Und so etwas nennt sich Fachunternehmen.

    Viele Grüße,
    Stephie
     
  2. #2 simon84, 14.03.2018
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    1. Hausbaufirma hat einen Fehler gemacht (Vermutlich WW/KW Strangleitung ins Bad vertauscht, da es ja im HWR korrigiert werden konnte).
    1. Euer eigener Installateur hat diesen Fehler bei der UP Armatur der Dusche bemerkt.
    2. Auf weitere naheliegende Probleme (Waschbecken, Toilettenspülung usw.) wurde nicht geprüft.
    3. Ihr habt zu dem Zeitpunkt keine Mängelanzeige geschrieben.
    4. Stattdessen hat euer Installateur etwas gemacht um die Armatur trotzdem anzuschliessen. (Was genau? Einfach die Rohre getauscht? Oder ist es eine Thermostat Armatur, da gibt es separate "WW vertauscht" Einsätze usw.)
    5. Später habt ihr weitere Fehler bemerkt (Klospülung mit WW usw.)
    6. Daraufhin habt ihr der Baufirma den Mangel angezeigt ? (Wie?) Und um Behebung gebeten ?
    Habt ihr die bereits auf die falsche WW/KW Rohre eingebaute Duscharmatur hingewiesen ?
    7. Baufirma behebt mangel im HWR (vermutlich durch Tauschen der KW/WW Leitung die ins Bad geht).

    Ziemliches Chaos. Ich sehe den Fehler in erster Linie bei eurem eigenen Installateur.
    Der hätte sofort "STOP" machen müssen und ihr eine Mängelanzeige an die Baufirma schreiben.
    Stattdessen hat er einfach irgendwas reingemurkst damit es funktioniert. Sowas macht man doch nicht im Neubau/Rohbau!

    Wenn ihr der Baufirma eine angemessene Möglichkeit gegeben hättet, den Mangel zu beseitigen, wären die Probleme nicht aufgetreten.

    KW/WW im Neubau vertauscht ist ungefähr so wie "Da sind ja hunderte Geisterfahrer auf der Autobahn".
    Wenns da bei dem Installateur nicht klick macht, dann weiss ich auch nicht.
     
  3. #3 Andybaut, 14.03.2018
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    Ich würde es ein wenig einreduzieren.

    Das Haus wurde mit Mangel übergeben, der aber nicht als solcher erkannt werden konnte.
    Er ist zwar nicht arglistig verschwiegen aber dennoch offensichtlich verdeckt bei der Übergabe vorhanden.

    Nach Mangelanzeige behebt er den Schaden, der aber formal nur so zu beheben ist, dass ein neuer Schaden entsteht.
    Hier die Dusche im HAR.

    Das er hier nicht sofort hinsteht und sagt: "stellt mir ne Rechnung zusammen ich will alles zahlen" ist nicht weiter verwunderlich.
    Rein rechtlich sehe ich hier jedoch definitiv ein Verschulden bei ihm und daher auch die Kostenübernahme.

    Ich übertrage es mal auf einen anderen Fall bei dem es deutlicher wird.

    Ihr wolltet von Beginn an eine Verstärkung in der Außenwand haben um ein Vordach zu befestigen.
    Das ist dokumentiert, bestellt und bezahlt.
    Bei der Abnahme kann man per se nicht sehen ob die Wand dementsprechend verstärkt wurde.
    Nun hat der Handwerker dummerweise vergessen die Verstärkung einzubauen.
    Ihr wollt nun das Vordach montieren und siehe da, es geht nicht.
    Natürlich muss der Handwerker auch hier für seinen Mangel haften und "den Schaden beheben"

    Was ich damit sagen will: der Mangel konnte auf Grund seiner Art bei der Übergabe gar nicht erkannt und damit angemahnt werden.
    Nichts desto trotz war er natürlich da.
    Es findet ja bei der Übergabe auch nur die Umkehr der Beweislast statt.
    Ihr müsst also nachweisen, dass der Mangel nicht durch euch verschuldet wurde, sondern durch den Handwerker.

    Ganz ehrlich:
    eindeutiger wie hier und leichter in der Beweisführung dürfte es nicht gehen.
    Niemand wird wohl annehmen, dass ihr die Leitungen umgebaut habt.
     
    Stephie gefällt das.
  4. #4 simon84, 14.03.2018
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    Ja, es gibt auch eine Prüfungspflicht gegenüber dem Vorgewerk.
    Und der Handwerker, welcher die Armaturen angebracht hat, hat offensichtlich die Mängel erkannt.
    Entweder hat er gar keine Bedenken angemeldet und drauflosgemurkst.
    Oder er hat es dem Bauherr gesagt und dieser hat gesagt er soll es "irgendwie hinbekommen".

    Wenn man Mängel vom Vorgewerk entdeckt dann muss man dieses bitten die erstmal zu beheben.
    Und nicht darauf loswerken und dadurch größere Schäden verursachen.

    Und was hier übergeben und abgenommen wurde ist überhaupt nicht geklärt ohne weitere Angaben.
     
  5. #5 Stephie, 14.03.2018
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    Hallo Simon84,
    erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Ich möchte zu deinen Aussagen noch etwas hinzufügen:
    1. ja, unser eigener Installateur hat sich bei dem Einbau der UP-Armatur in der Dusche gewundert. Da zwei Leitungen aus dem Fußboden kamen, ging er davon aus, dass diese evtl. im Estrich einfach verdreht waren.
    2. Da das WC zu diesem Zeitpunkt nicht montiert war, hat er dieses auch nicht geprüft. Hätte er machen sollen, hat er aber leider nicht.
    3. Nein, wir haben zu diesem Zeitpunkt keine Mängelanzeige geschrieben, weil wir hier noch nicht davon ausgegangen sind, dass die Leitungen falsch im HAR angeschlossen sind.
    4. Es ist eine Thermostat-Armatur (Grohe Grotherm 3000). Ich habe schon nach so einem Kartusche für vertauschte Wasserwege geschaut.
    5. Die WW-Klospülung haben wir am Samstag bemerkt und dem Hausbau-Klempner gemeldet (inkl. Hinweis auf Dusche). Der kam heute zum Besichtigen und hat die Leitungen im HAR getauscht. Damit war er fertig und für ihn die Sache erledigt. Wir hätten die Leitungen im Vorfeld selber testen sollen. Was ist das denn bitte für eine Aussage!!?

    Was wäre denn deiner Meinung nach eine angemessene Möglichkeit für die Baufirma gewesen? Im Übrigen weiss diese von dem ganzen Desaster noch gar nichts, da wir den Sachverhalt auf direktem Wege mit dem Sanitärunternehmen klären wollten. Jaaa, nun lyncht mich alle, wie doof man sein kann :-(
     
  6. #6 simon84, 14.03.2018
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    5. Die WW-Klospülung haben wir am Samstag bemerkt und dem Hausbau-Klempner gemeldet (inkl. Hinweis auf Dusche). Der kam heute zum Besichtigen und hat die Leitungen im HAR getauscht. Damit war er fertig und für ihn die Sache erledigt. Wir hätten die Leitungen im Vorfeld selber testen sollen. Was ist das denn bitte für eine Aussage!!?

    Bin ich absolut bei der Firma. Wenn man Zweifel hat (die der Installateur ja auch hatte), dass man selbstverständlich die restlichen Leitungen im Bad auch testet !!!
    Wie schwierig ist das denn ? Absperrventil im HWR zu, Baustopfen raus, Kugelhahn reindrehen, Eimer drunter und testen. Dauer 5 Minuten, Material hat der Installateur dabei.

    Würde dem Kollegen mal auf die Füße treten. Im Neubau die Leitungen unter dem Estrich verdreht. Gehts noch ? Da müssen die Alarmglocken klingeln.

    Die Kartusche der UP Armatur kann man Gott sei Dank dann warscheinlich tauschen ohne die ganze Dusche aufzureissen.

    Richtig wäre gewesen wenn euer Installateur sein Hirn eingeschaltet hätte und entweder erst mal die Baufirma bestellt hätte oder selber geschaut.
     
  7. #7 Andybaut, 14.03.2018
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    Da geb ich dir Recht. Den zweiten Handwerker trifft sicher eine Mitschuld,
    aber nicht den Bauherrn.

    Aber eine Warmwasserleitung ist auch anders zu dämmen wie eine Warmwasserleitung.
    Wer weiß ob die Kaltwasserleitung nicht unnötig durch eine Warmwasserleitung erwärmt wird.

    Der Schaden ist hier also nur bedingt durch das umstöpseln wieder zu richten.
    Es stellt sich hier für mich die Frage ob er überhaupt "normgerecht" umstöpseln kann / darf.
     
  8. #8 Stephie, 14.03.2018
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    Danke!!
    Ich erwarte doch auch gar nicht, dass er gleich "hier, ich bezahle alles" schreit. Aber mir die komplette Schuld in die Schuhe zu schieben und zu sagen "selbst schuld", weil wir den Ausbau des großen Bades weggelassen haben, finde ich allerletzte Schublade.
    Und ist er nicht auch in der Pflicht, seine Anlage zu überprüfen, die er da hingebastelt hat? Wozu gibt es diese ganzen Abnahmeprotokolle und Erklärungen, wenn eh keiner prüft, was da überhaupt los ist. Und ich als Laie gehe davon aus, dass die Leitungen richtig sind und dass die Grundlage, auf der ich weiter "baue", frei von Mängeln ist.
     
  9. #9 Stephie, 14.03.2018
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    Kurz gesagt:
    Fliesen runter und nochmal neu?
     
  10. #10 Fred Astair, 14.03.2018
    Zuletzt bearbeitet: 14.03.2018
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    Quatsch!
    Durch das Vertauschen der Leitungen im HWR ist doch jetzt, bis auf die Dusche, alles ok und für die Duscharmatur gibts das Pfuscherset.
    Wer sagt denn, dass die TW-Leitung nicht in der gleichen Stärke gedämmt wurde wie die TWW-Leitung. Wird nämlich häufig so gemacht.
    Durch die Herausnahme der Objekte des Bades aus der Beauftragung habt Ihr dem ursprünglichen Installateur die Möglichkeit zur Gebrauchstauglichkeitsfeststellung genommen. Wie soll er mit Baustopfen die Leitungen prüfen? Druckprobe geht. Mehr nicht. Das Spülprotokoll würde ich gern mal sehen und die Inbetriebsetzungsanzeige und die Trinkwasserprobe beim Gesundheitsant hat wer gemacht? Solche Sparbrötchen wissen gar nicht, was sie für ein Durcheinander anrichten.
    Zum Verschulden des Fehlers: Sowas passiert dauernd. Genausoschnell, wie Du Dich am PC vertippst. Bliebe die Installation komplett in einer Hand, gäbe es überhaupt kein Gezänk, wer es zu richten hat.
    Hier hätte Dein Billiginstallateur aufwachen müssen, als er die vertauschten Leitungen bemerkt hat. Hat er nicht. Warum? Fehlendes Denkvermögen, LMAA-Mentalität wegen der großzügigen Bezahlung? Wir wissen es nicht.
    Ich wundere mich nur, dass sich in der heutigen Zeit immer noch Firmen für solche Machenschaften finden.
     
  11. #11 Fritz531, 14.03.2018
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    und was willst Du uns damit sagen?:confused:
     
  12. #12 Fred Astair, 14.03.2018
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    Womöglich noch blond? ;)
     
  13. #13 Leser112, 15.03.2018
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    Hallo
    Vermutlich ein GU/GÜ Vorhaben!

    Risiken beim Bauen mit GU/GÜ

    Wer vom Komplettangebot eines GU/GÜ einzelne Leistungen ausschließt, übernimmt dieser dafür selbstverständlich keinerlei Gewährleistung. Das ist durchaus legitim, völlig unabhängig davon, ob das GU/GÜ Angebot insgesamt überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist.
    Er ist nun mal Erfüllungsgehilfe seines Dienstherren und kann sich nur diesbezüglich äußern ;)
    Wenn Bauherren einzelne Leistungen aus unterschiedlichsten Gründen vom Komplettangebot eines GU/GÜ auf eigenen Wunsch herausnehmen, sind sie für die „Passfähigkeit“ insgesamt und deren Konsequenzen wirtschaftlich selbst verantwortlich.
    Als Gutachter werde ich in ähnlich gelagerten Fällen häufig befragt. Bei ggf. nachfolgend rechtlichen Auseinandersetzungen fragen Richter primär stets, „Was wurde zwischen den Parteien vertraglich vereinbart“?
    Das erklärt doch eigentlich Alles!
    Clevere Bauherren vertrauen nicht ahnungslos, naiv und blindlings auf Werbegedöns div. GU/GÜ Anbieter, sondern beauftragen vor Unterschrift verkaufsunabhängige Profis und auch für die kontrollierte Baudurchführung (externer Baubegleiter).
    Das kostet insgesamt sicherlich ein paar € mehr, aber im Gesamtzusammenhang einer sechsstelligen Bausumme deutlich wenig!
    Die tatsächlichen Kosten für Heizung und WW-Bereitung möchte ich hier daher eher nicht wissen!
     
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