Vertrag wird nicht eingehalten

Diskutiere Vertrag wird nicht eingehalten im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich baue mit XXXXXXXX ein Haus in Dortmund. Leider bekomme ich aber schon am Anfang kleine Problemchen mit der Firma. Im...

  1. #1 fritzchen, 23.05.2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23.05.2008
    fritzchen

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    Hallo zusammen,
    ich baue mit XXXXXXXX ein Haus in Dortmund. Leider bekomme ich aber schon am Anfang kleine Problemchen mit der Firma. Im Werkvertrag steht, dass soweit alle Vorsaussetzungen(wie Bau- und Entwässwerungsantrag genehmigt, bereits bezahlte 2te und 3te Abschlagsrtae, usw...) für den Bauanfang erfüllt sind, hat die Firma 6 Wochen Zeit wo Sie mit dem bauen Anfangen muss. Nun sind alle Voraussetzungen erfüllt und es fängt jetzt 6 Woche an und es gibt da leider gar keinen befridingenden Vortschritt durch die Firma.:mad: Es wird uns immer wierder gesagt, dass die Ausschreibung zwar läuft aber noch kein Roharbeiter, für uns, gefunden wurde. Und so langsam bekomme ich Angst, dass es sich länger als 6 Wochen verzögern kann.
    Ich habe erlich gesagt kein Plan wie ich hier reagieren kann:confused: Und so langsam traue ich auch nicht der vertraglich vereinbarten Bau-Garantiezeit von 6 Monaten :cry
    Kann mir jemand, hier, ein Tip geben, was ich jetzt machen kann?
     
  2. ilis

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    Wenn der Counter jetzt läuft kann's dir doch egal sein. Wichtig ist doch nicht unbedingt wann sie anfangen, sondern wann sie fertig sind.
    Strafzahlung vereinbart bei Überschreitung der zugesicherten 6 Monate?
     
  3. Quelle

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    warum sollte er anfangen? die 6 monate gelten doch erst ab BAUANFANG, oder?

    und für die 6 Wochen, gibt es da eine Strafe?
     
  4. lawyer

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    Wenn die VOB/B vereinbart ist, mal in § 5 lesen. Sonst Vorgehen nach § 323 BGB. :konfusius
     
  5. #5 gdhfsgte, 10.06.2008
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    Sie haben einen Werkvertrag, wenn ich das richtig verstanden habe? Dann sollte darin eigentlich auch etwas über Terminverzug geschrieben stehen!? Nachdem die Firma nun (6. Woche = Baubeginn) noch nicht begonnen hat, befindet sie sich theoretisch bereits in Verzug. Aber man bräuchte wirklich die Info, was der Werkvertrag darüber aussagt.

    Bei Verzug muss man die Firma schriftlich anmahnen und ihr eine angemessene Nachfrist stellen (vielleicht 14 Tage). Wird diese Nachfrist nicht eingehalten, eine entsprechende Schadensersatzforderung anmelden (in dem Schreiben gleich mit ankündigen). Dann mal abwarten, was passiert.
     
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