Vertragsauslegung

Diskutiere Vertragsauslegung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauexperten und die, die es werden wollen. Wir haben ziemlich Stress mit unserem Bauunternehmen. Wir haben ein Haus bezugsfertig...

  1. #1 roteMango, 28.11.2022
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    Hallo liebe Bauexperten und die, die es werden wollen.

    Wir haben ziemlich Stress mit unserem Bauunternehmen. Wir haben ein Haus bezugsfertig inkl. Bauantrag, Werkspläne etc. gekauft. Ich möchte nach und nach mal ein paar Vertragsklauseln in den Raum werfen und mal eure Meinung dazu hören.

    Fassade: In unserem Vertrag habe wir das Zusatzpaket "Einfarbiger Fassadenanstrich nach Farbtonmustervorlage" gewählt, weil wir farbiges Haus wollten. Es hieß der Verputzer hätte so einen Farbfächer und da könne man sich eine Farbe aussuchen. Die Auswahl sei groß, es wäre bisher jeder fündig geworden. Inzwischen sind wir schlauer und ich würde heute sogar drauf bestehen diesen Farbfächer im Vertrag abdrucken zu lassen. Als die Verputzer dann da waren und der Anstrich am nächsten morgen starten sollte, kam der Bauleiter (auch in der Geschäftsführung des Bauunternehmens) morgens auf die Baustelle und sagte, dass nur weiß im Preis inklusive wäre und der Rest Aufpreis kostet. Entweder wir zahlen dem Subunternehmen/Verputzer separat einen Aufpreis oder das Haus wird weiß und das Gerüst kommt wieder weg. Wir haben gesagt, dass im Vertrag nach Farbtonmustervorlage steht und dass wir von Anfang an ein farbiges Haus besprochen haben. Er sagte, dass im Vertrag explizit weiß steht. Naja wir haben dann trotzdem dem Subunternehmer gesagt, dass das Haus farbig wird, was es dann auch wurde.
    Der GU diskutiert weiter mit uns und meinte dann, dass wir halt nen alten Vertrag hätten und es jetzt nur noch weiß gäbe. Dann haben wir darauf verwiesen, dass unser Vertrag aber nicht weiß, sondern einen farbigen Anstrich enthält. Jetzt heißt es, dass in seiner Farbtonmustervorlage eben nur weiß enthalten sei. Deshalb müssen wir nun ca. 1.600 Euro zusätzlich zahlen. Im Vergleich zur Bausumme, sicherlich nicht die Welt, aber so läuft es an allen Ecken und Enden und ich fühle mich aufgrund dieser Argumentation tatsächlich etwas verarscht.

    Seh das nur ich so, dass das völlig an den Haaren herbeigezogen ist?
     
  2. SIL

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    Steht doch eindeutig da , wenn keine weitere Einschränkungen ( schriftlich) fixiert sind.
    Ob alt oder neu - dein Vertrag gilt und nicht irgendwie irgendwo irgendwas der Unternehmer nun denkt.

    Völliger Unsinn ! Schon der Begriff ist doch Quark.

    Ergo keinen Aufpreis/ Zusatz zahlen, hinzu kommt es wurde doch farbig ausgeführt, gab es da MK Anzeige oder irgendwas in der Art , eher nicht.
    Was steht nun darin ....in euren Vertrag!
     
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  3. #3 simon84, 28.11.2022
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    Nein, das sehe ich auch so.
    Er kann ja mal einem Richter erklären, dass ein Farbiger Anstrich nach Farbtonmustervorlage nur "weiß" sein kann, weil seine Farbtonmustervorlage nur weiß enthält.

    Da könnte man schon fast einen Betrugsverdacht in den Raum werfen :)

    Die Frage ist ja viel eher, lohnt es sich wegen 1600 EUR vor Gericht zu gehen....
    Oder könnt ihr das irgendwo anders zurückhalten oder kürzen.
    Geld was einmal überwiesen ist, ist jedenfalls weg
     
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  4. artibi

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    Nochmal zur Klarstellung:
    Zuerst sagt der BU, dass ihr einen alten Vertrag habt (was auch immer das ist). Und im alten Vertrag steht "farbig". Und er sagt, dass der alte Vertrag aber nicht gilt, weil es neue Verträge gibt?
    Und anschließend sagt er, dass die Farbtonmustervorlage nur "weiß" enthält? Aber ihr habt einen "alten" Vertrag unterschrieben, keinen "neuen"?

    Du könntest ihm ja spaßeshalber mal folgendes vorlegen:
    "Die Antwort lautet also: Weiße Sachen reflektieren alle Farben gleichzeitig. Schnee zum Beispiel wirft das Sonnenlicht zurück, wir werden von dem weißen Licht geblendet. Und weil in diesem weißen Licht alle Farben enthalten sind, kann es keine eigene Farbe sein, sagen die Experten."
    Und damit enthält ja sozusagen sein Farbfächer keine Farbe?
     
  5. #5 roteMango, 28.11.2022
    roteMango

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    Ich erhielt am Abend vor dem Anstrich eine Whatsapp vom Subunternehmer, dass in seinem Vertrag mit dem GU nur weiß enthalten sei und dass er 1600 Euro berechnen müsste, wenn er es jetzt farbig macht und ob wir trotzdem farbig wollen und uns mit dem GU deshalb streiten wollen. Wir haben dann zugestimmt, dass es farbig wird und wir uns mit dem GU streiten werden. Daraufhin kam am nächsten Tag die Rechnung direkt vom Sub für die Mehrkosten.

    Im Vertrag steht nur

    "Zusätzlich vereinbart:
    - Zusatzpaket Fassadenfabe: Einfarbiger Anstrich nach Farbtonmustervorlage"

    Weiß steht nicht in unserem Vertrag. Da hat er einfach nicht dran gedacht, dass wir nen alten Vertrag haben.

    Problematisch ist für mich nur, dass die Rechnung direkt vom Sub gestellt wird und wir ihn ja ggf. "bauftragt" haben, indem wir gesagt haben, dass er farbig streichen soll trotz, dass der GU sagte, dass farbig nicht enthalten ist.
     
  6. #6 nordanney, 28.11.2022
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    Da Ihr keinen Vertrag mit dem Sub habt, ist die Rechnung nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist.
    Das ist wohl eindeutig. Alleine schon das Wort "Zusatz" lässt darauf schließen, dass es mehr als eine Farbe gibt. Geschweige denn "Farbtonmustervorlage".
    Natürlich habt Ihr "farbig" gesagt. Bzw. Ihr habt gesagt "farbig, wie in unserem Vertrag mit dem GU". Insofern soll sich der Sub mit dem GU auseinander setzen. Und nicht mit Euch.

    Ich würde mich jetzt ganz entspannt zurücklehnen und Fußball schauen.
     
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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Du hast bereits zwei völlig unterschiedliche Grundstücke, nämlich
    und anderthalb Jahre später dann
    in den Raum geworfen (ohne daß ich erinnern würde, wie sich der weitere Dialog zwischen Dir und der Community entwickelt hätte; oder gar, auf welchem der Grundstücke es überhaupt weiterging). Der Beschreibung des GU nach passen die heutigen Schilderungen nun zu dem aus dem älteren Thread, aber nichts genaues wissen wir nicht ... :-(
     
  8. #8 Fabian Weber, 28.11.2022
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    Dem Verputzer musst Du die Rechnung zurücksenden, mit dem Verweis, dass Du keinen Vertrag mit Ihm hast oder sonstigen Auftrag erteilt hast.
    Du kannst dem Putzer auch noch mitteilen, dass die Mehrkosten bereits in Deinem Vertrag mit dem GU enthalten sind und Du deshalb diese nicht zweimal zahlen kannst.

    Daher möge er sich doch bitte mit seinem sicherlich für ihn berechtigten Anliegen an seinen Auftraggeber werden.
     
  9. #9 JohnBirlo, 28.11.2022
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    Mal unabhängig von der Vertragsgestaltung vom TE...

    Ist Farbe wirklich soviel teurer als weiß? War bei mir nicht so.
     
  10. SIL

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    Vermutlich wird in seinen "neuen Vertrag ' was mit weiss stehen , ob der wirklich Farbgebung vornimmt oder einfach gefärbten Putz weiss ja keiner , hier sind offensichtlich auch Subunternehmer in einem alten oder neuen oder ungeklärten Vertrag, somit generell 1,6 k für Farbe ist ok, es gibt auch ein recht breites Spektrum an Herstellern die Spanne ist da groß.
     
  11. #11 roteMango, 01.12.2022
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    Mir war nicht bewusst. dass es wichtig ist, um welches Grundstück es sich handelt. Es geht um das ältere Grundstück.
     
  12. #12 roteMango, 01.12.2022
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    Soweit ich es überblicke haben wir den alten Vertrag mit weißem Putz + als Zusatzpaket ein einfarbiger Anstrich nach Farbtonmustervorlage und der Subunternehmer hat einen neuen Vertrag, bei dem das Zusatzpaket einfarbiger Anstrich nur noch einen weißen Anstrich beinhaltet.
     
  13. #13 roteMango, 01.12.2022
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    Ist das wirklich die korrekte rechtliche Vorgehensweise? Ich habe ja an sich schon den Sub beauftragt die Farbe zu streichen und er schrieb auch, dass 1600 Euro an Mehrkosten entstehen, weil der GU nicht mehr bezahlen will.
    Wäre es nicht ausgerechnet so spät im Jahr gewesen, sodass sonst gar kein Anstrich mehr möglich gewesen wäre, hätten wir sogar in Erwägung gezogen abzuwarten.
     
  14. #14 hanghaus2000, 01.12.2022
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    @Fabian Weber hat schon Recht. Du hast keinen Vertrag mit dem Sub.

    Im Zweifel solltest mit Allen Unterlagen zu einem Anwalt gehen. Wir kennen die vollständigen Unterlagen nicht.
     
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  15. #15 hanghaus2000, 01.12.2022
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    Hier ist der genaue Wortlaut der Whatsapp wichtig.
     
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  16. #16 Bert Max, 01.12.2022
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    Hallo Zusammen,

    zum möglichen Vertragsabschluss mit dem Nachunternehmer:
    ein Vertrag bedarf nicht zwingend der Schriftform, sondern kann u.a. durch sog. konkludentes Verhalten entstehen. und das ist hier mMn ganz eideutig der Fall. Leistung wurde an NU mündlich beauftragt, angenommen und wenn ich das recht verstehe, sogar bezahlt.
    Im Vertrag steht etwas von einer Farbtonkarte, d.h. nicht zwingend farbig. Es gibt wahrscheinlich 20 oder mehr Weißtöne, die der GU mit seiner Farbtonkarte gemeint haben könnte.
    Allerdings nach Treu und Glauben oder dem Üblichen, also was ist bei solch einer Formulierunmg die übliche Interpretation oder Erwartungshaltung, konnte man als Auftraggeber wahrscheinlich davon ausgehen, dass ein farbiger Anstrich gemeint sei.
    Allerdings ist es mMn nicht möglich, den GU für die direkt an den NU beauftragte Leistung (s.o) in Haftung zu nehmen, also von ihm die 1.600€ zurück zu fordern.
     
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  17. #17 Fabian Weber, 01.12.2022
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    Wieso der GU hat doch nur gesagt, dass es 1600€ mehr kostet, das heißt noch lange nicht 1600€ für den TE. Das kann auch 1600€ mehr für den GU sein.

    Der TE hat lediglich auf die Ausführung gemäß seinem Vertrag bestanden.

    Wer bei solch einer kleinen Summe vom Anwalt spricht, sollte nochmal nachdenken, ob das ernst gemeint ist. Da klagt doch niemand.
     
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  18. #18 Fabian Weber, 01.12.2022
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    Man könnte auch dem Sub die 1600€ zahlen und dem GU bei den künftigen Abschlagsrechnungen rausstreichen, weil die Zusatzoption zum farbigen Putz anscheinend nicht zur direkten Ausführung kam.

    Das wäre dann fair dem Sub gegenüber.
     
  19. #19 VollNormal, 01.12.2022
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    Auf welcher Grundlage willst du kürzen? Eine bepreiste Position kannst du aus der Rechnung streichen, wenn sie nicht ausgeführt wurde. Aber bei einer ausgeführten Inklusivleistung kann ich nicht einfach sagen: "Du kriegst von mir kein Geld, das habe ich dem Sub direkt gegeben"

    Die beiden sollen sich mal schön untereinander streiten. Der Vertrag wurde an dieser Stelle eingehalten, der TE sollte ihn dann von seiner Seite auch einhalten. (Und dazu gehört auch, den Sub nicht noch mal zu bezahlen.)
     
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  20. #20 Gast 85175, 01.12.2022
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    Naja, bei Leuten die sagen der farbige Anstrich sei gemäß ihren Farbtonkarte halt weiß, da weißt nie auf welche Ideen die noch kommen. Oder ob es nicht doch nötig ist selbst zum Anwalt zu gehen. Ich kann mir da den Rest schon lebhaft vorstellen...
     
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