Vertragsbruch des Bauunternehmers!!! UNIPOR/GIPS statt KSV

Diskutiere Vertragsbruch des Bauunternehmers!!! UNIPOR/GIPS statt KSV im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Sehr geehrte Damen und Herren, wir bauen derzeit eine Doppelhaushälfte (NRW). Bei dem Vertrag zwischen uns und dem Bauunternehmer handelt es...

  1. #1 MrDakota, 07.07.2004
    MrDakota

    MrDakota Gast

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir bauen derzeit eine Doppelhaushälfte (NRW). Bei dem Vertrag zwischen uns und dem Bauunternehmer handelt es sich um einen Generalunternehmervertrag.

    Jetzt zu unserem Problem:
    In der Baubeschreibung wurde uns ein Mauerwerk aus Kalksandvollstein zugesichert.
    Im Vertrag gibt es eine Klausel:
    "Änderungen in der Planung und Ausführungsart und dem vorgesehenen Baustoffen und Einrichtungsgegenständen behält sich der Unternehmer in Absprache mit den Bauherren vor, soweit sie sich technisch oder wirtschaftlich als zweckmäßig bzw. notwendig erweisen oder auf behördlichen Auflagen beruhen. Sie dürfen sich jedoch nicht wert- oder gebrauchsmindernd auf das Vertragsobjekt auswirken und müssen dem Bauherren zumutbar sein. Der Festpreis ändert sich jedoch nicht."

    Jetzt hat unser Unternehmer vor, die Außenwände aus Poroton und die Innenwände aus Gips-Wandbauplatten (Vollstein) zu erstellen. Dadurch würde uns jedoch einige Nachteile entstehen:
    - Innenwände könnten nicht verputzt werden und somit nicht einfach gestrichen werden
    - Schalldämmung ist auch schlechter als bei Kalksandvollstein

    Einem Nachbarn hat er erklärt, dass dies aus Gründen der Statik erforderlich ist und mit Vertragskündigung gedroht, falls dieser sich weigern sollte. Aus meiner Sicht müsste der Bauunternehmer doch die Statik ändern (mehr Eisen in die Decken) um die vertraglich zugesicherte Bauweise aus Kalksandvollstein zu ermöglichen anstatt sich an einer Statik zu klammern und dementsprechend andere Materialien zu verwenden.

    Was für Möglichkeiten habe ich und welche für Konsequenzen hätte eine Kündigung? Ich begehe diesen Vertragsbruch schließlich nicht.

    Mit freundlichem Gruß

    Sven Dakot
     
  2. LAERMI

    LAERMI Gast

    Schallschutz ein Thema

    Wurden Schalldämmmaße in den Vertrag aufgenommen?
    Wenn ja, müssen die "Ersatzsteine" diese Schalldämmmaße erfüllen (kann Poroton durchaus mit KS mithalten).
    Wenn nein: Schauen Sie mal nach auf den KS hompages, welche Schalldämmmaße die Steine, die eigentlich hätten verwendet werden sollen, haben und dann bestehen Sie auf genau diese Werte (die sicherlich nur mit KS erreicht werden). Beispiel: Innenwand ist 11 cm dick. Nachsehen im Internet, wie hoch das Dämmmaß der Rohdichtenschwächsten KS-Steine ist = Ihr Anspruch auf Schalldämmmaß.
    Ansonsten haben Sie Ihrem BT natürlich einen Freibrief bzgl. der zu wählenden Materialien gegeben und meines Erachtens keinerlei Anspruch auf KS .
    Alles Laienmeinung - keine Rechtsberatung
    Gruß Laermi
     
  3. #3 lakra-man, 07.07.2004
    lakra-man

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  4. Eric

    Eric

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    Um den Vertrag zu kündigen, braucht Ihr GU einen Kündigungsgrund. Kündigt er ohne Kündigungsgrund, macht er sich schadensersatzpflichtig.

    Vereinbart wurde, daß Ihr Haus mit KSV erstellt wird. Die Änderungsklausel im Vertrag dürfte eine Allgemeine Geschäftsbedingung sein: Voraussetzung der Vertrag kommt vom GU und der GU hat diese Klausel noch in mindestens zwei weiteren Verträgen verwandt. Dann dürfte die Klausel bereits nach § 307 BGB unwirksam sein.

    Im übrigen haben Sie recht, daß Poroton und KSV nicht gleichwerig sind. Deshalb will der GU ja auch jetzt auf Poroton umsteigen. Mithin dürfte der GU auch insoweit schlechte Karten haben.

    Den Einwand mit der Statik verstehe ich nicht. Der GU müßte doch, da geschuldet, eine Statik unter Zugrundelegung von Wänden aus KSV haben. Oder hat er von vornherein geplant mit Poroton nach dem Motto: Der BH kann bestellen, was er will, bekommen wird er ohnehin nur das, was ich für sinnvoll halte und was für mich am preiswertesten ist!

    Vorschlag: Zum Anwalt gehen, wenn der Unternehmer auch Ihnen mit Kündigung droht.
     
  5. klaus1

    klaus1

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    wollt ihr wirklich jetzt schon streiten

    oder ist es nicht besser froh zu sein, wenn euch der GU den Vertrag kündigt, dann noch (weil ja scheinbar er schuld ist) etwas bezahlt (wird er aber sicher auch nicht freiwillig), und dann froh sein, dass diese Episode erledigt ist. Wenn Ihr auf KS besteht, und der scheinbar mangals Erfahrung damit nix anfangen kann wünsche ich jetzt schon viel Spass beim weiteren bauen - der Murks ist schon am Horizont zu sehen...
     
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