Vertragsgemässe Fertigstellung

Diskutiere Vertragsgemässe Fertigstellung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauexperten Gemeinde, beim studieren unseres Vertrages (Generalübernehmervertrag) sorgten einige Textstellen für Verirrung. Und...

  1. kane81

    kane81

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    Hallo liebe Bauexperten Gemeinde,

    beim studieren unseres Vertrages (Generalübernehmervertrag) sorgten einige Textstellen für Verirrung. Und umso öffter ich ein und den selben Satz lass, umso mehr bekamm ich das gefühl jetzt gar nix mehr zu verstehn.

    Ich will eigentlich nur wissen wann wir in die Bude rein können.
    Anstoss meiner überlegungen war die Aussage vom Bauleiter: "rechnen Sie nicht vor mitte, ende Mai damit"

    Kurz die Fakten:
    - Das Gebäude wird bis zum 28.2 Vertragsgemäß fertig gestellt sein (Laut Bauleitung).

    Jetzt meine frage:

    Im Vertrag ist von einer Begehung vor Abnahme die Rede, die soll 4 Wochen vor der Abnahme erfolgen. Erst danach kann die Übergabe erfolgen.

    Ich hab das jetzt so verstanden
    Nach Fertigstellung wird mit dem Bauträger ein Termin zur Begehung vereinbart. Mängel etc. werden per Protokoll fest gehalten und der Bauträger hat eine Frist von 4 Wochen zum nacharbeiten. Anschliessend erfolg die Abnahme werden hier Mängel festgestellt oder wurden Mängel aus der Begehung nicht beseitigt muß ich dem Bauträger eine Angemessne Frist setzten. Wird die Abnahme mangelfei durchgeführt wird mich der Bauträger aufforden die Schlussrate zu zahlen. Erst wenn die letzten Taller beim Bauträger auf den Konto sind erfolg die Übergabe.

    Richtig verstanden?

    Was passiert eigentl. bei ner Übergabe ausser das man die Schlüssel bekommt??
    Ist meine erste...

    MfG Kane
     
  2. #2 MoRüBe, 26.01.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Erst mal Klarheit schaffen...

    ... was isses?

    Geralübernehmer, oder

    Bauträger

    ??
     
  3. kane81

    kane81

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    Mit dem Bauträger wurde ein Generalübernehmer Vertrag geschlossen.

    Ist da etwas nicht richtig? Dat ding is notariel Beurkundet und da steht in der Überschrift "Generalübernehmervertrag" weiter ist dann auch vom Bauherr die Rede da werd ich und meine Frau genannt. Die Firma die für Vertragsgemässe Fertigstellung gennat ist wird dann im weiteren nur noch Bauträger genannt.

    Soviel kann ich sagen, auch als nicht Jurist. Auch unsere "rechtsberatung" die, die Urkunde geprüft hat, hatte keine einwände.

    MfG Kane
     
  4. #4 wasweissich, 26.01.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    GÜ nichtgleich BT ....
     
  5. #5 Gast036816, 27.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn du einen gü-vertrag mit einem bauträger abgeschlossen hat, solltest du den vertrag durch einen anwalt prüfen lassen. im vertrag sollte dann der gü sich als gü oder auftragnehmer bezeichnen. wenn er sich im vertrag als bauträger bezeichnet, ist es aus gewohnheit.

    zum fertigstellungstermin äußert sich der gü wie ein bauträger.

    was steht denn genau im vertrag zur fertigstellung:

    - xxx arbeitstage nach baubeginn
    - baubeginn datum: xx.xx.xxxx, fertigstellung datum: yy.yy.yyyy

    4 wochen zur beseitigung der mängel bedeutet, dass der auftragnehmer von vielen mängeln und jede menge restleistung ausgehen. besorg dir schon einmal zur abnahme eigenen sachverstand, der dich unterstützt.
     
  6. #6 MoRüBe, 27.01.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    wem...

    ... gehört das Grundstück??
     
  7. kane81

    kane81

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    Ja das Grundstück gehört uns.
    Im GÜ Vertrag steht drin das mit dem Bau umgehend begonnen wird. Dir Vertragsgemässe Fertigstellung erfolg bis zum 28.02.2012 und darf sich um max. 6 Wochen verzögern. Sollte sich die Bauzeit nicht länger als 3 Monate verzögern so hat der Bauherr anspruch auf eine zahlung von XXX Euro pro Monat. Verzögert sich die Bauzeit um mehr als 3 Monate hat der Bauherr das Recht auf Rechtsmittel zurückzugreifen. Ausgeschlossen von deiser Regelung sind Verzögerungen auf Grund von Schlecht Wetter, Streik oder Rohstoffknapheit. Ein SV ist bereits beauftragt für die Abnahme/Begehung, auch wenn er dann viel nicht mehr sehen kann. Naja es exestieren aber bestimmt an die 2000 Bilder bis jetzt, mal sehen ob er sich die Zeit nimmt da durch zu sehen, denke ich eher nicht.

    Liebe Grüße
    Kane
     
  8. kane81

    kane81

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    @ rolf a i b

    Auf der ersten Seite wird es folgend Angegeben:
    -Der Generalübernehmer "Firma XY GmbH aus Musterstadt" im nachfolgenden nur noch Bauträger gennant und zwischen Frau Mustermann und Herr Musterman aus Musterstadt im nachfolgenden nur noch Bauherr genant wird folgender Generalübernehmer Vertrag geschlossen.....

    Grüße
    Kane
     
Thema: Vertragsgemässe Fertigstellung
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