Vertragsstrafe Handhabung?

Diskutiere Vertragsstrafe Handhabung? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Was würdet Ihr tun? Morgen Abnahmeprotokoll erstellen und dort vermerken: Die Geltendmachung der Vertragsstrafe bleibt vorbehalten. Denn...

  1. Eric

    Eric

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    Morgen Abnahmeprotokoll erstellen und dort vermerken: Die Geltendmachung der Vertragsstrafe bleibt vorbehalten.

    Denn wenn der Nachweis des Vorbehalts bei der Abnahme fehlt ( = Anspruchsvoraussetzung ), hat sich Dein Problem von selbst erledigt.

    Was Du dann im Zuge der Endabrechnung aus der vorbehaltenen Vertragsstrafe machst, mußt Du selbst wissen.
     
  2. #22 Gast036816, 19.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Ruppi - das du dem unternehmer den abzug 2 tage vor der abnahme bezifferst ist nicht schlimm, woanders wird die vertragsstafe bei der abnahme vorbehalten und von der schlussrechnung abgezogen - ohne vorherige ankündigung.

    es kann jetzt sein, dass er kleinlich und pingelig seine schlussrechnung aufbaut und aus einem fehlenden komma einen nachtrag oder zusätzliche kosten errechnet.
     
  3. Ruppi

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    Hab ihm jetzt vorgeschlagen, anstatt der Vertragsstrafe (EUR 2500.-) keinen Aufpreis für die Haustüre zu verlangen (EUR 1620.-). Mal sehen, was er morgen sagt:


    Hallo Herr GU,

    wenn man jetzt mal die Haustüre durchrechnet:

    Trend Tür, verkehrsweiß
    DS_256_001 (Endkundenpreis ca. EUR 2600.-) mit Griff rund 60 cm lang (inkl.)
    Angenommen Sie erhalten den branchenüblichen Rabatt von 20%, dann kostet Sie diese EUR 2080.-
    Dazu kommt Ausführung: Klimafit 85 (Aufpreis nur EUR 200.- wegen Sonderaktion, wurde uns bestätigt!)
    also zusammen im Einkauf für Sie ca. EUR 2280.-

    Gutschrift für Haustüre war vereinbart (SWL Punkt 76):
    EUR 1180.-

    Somit kostet Die der ganze "Spaß" nur noch EUR 1100.- (das gleiche wie bei den Nachbarn, trotz doppelter Anzahl Tage Terminüberschreitung).

    Ich denke mal, das wäre doch eine faire Sache für beide Seiten: Wir bekommen den Aufpreis für die Haustüre erlassen (EUR 1620.-) und für Sie entstehen Unkosten von weniger der Hälfte als der eigentlich geschuldeten Summe.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  4. Ruppi

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    Er hat es so geschluckt :-)
     
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