Verwaltung Forderung Nachzahlung/

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  1. Chingi

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    Hallo,
    Darf eine Verwaltung eine Nachzahlung rückwirkend fordern?

    In unserem Beispiel handelt es sich dabei um folgendes.
    Der Verwaltung ist auf gefallen das die Hausgeldabrechnung von 2022 fehlerhaft war, die Heizungskosten wurden falsch berechnet.
    Jetzt hat die Verwaltung das ganze korrigiert und fordert für das Jahr 2022 eine Nachzahlung von 400€

    Ist das Rechtens ?

    Oder muss die Verwaltung selbst für den Schaden aufkommen?


    Viele Grüße
     
  2. #2 Jo Bauherr, 30.05.2024
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  3. #3 Ettlingen, 31.05.2024
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    Wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht...
    Wenn die Nachforderung plausibel ist, sehe ich keinen Grund die Nachforderung nicht zu begleichen. Etwas anders wäre es, wenn die HV z.B. bei einer Ausschreibung (versehentlich) dem teuersten Anbieter den Zuschlag erteilt. In diesem Fall könnte man argumentieren, dass die HV fahrlässig/ohne die gebotene Sorgfalt gehandelt hat.
    Im vorliegenden Fall geht es um tatsächlich angefallene Kosten, die jetzt mit Verspätung (nach)berechnet werden.
    @Jo Bauherr: Was soll der Fachanwalt für den TE erreichen? Das er Heizkosten, die er verursacht hat, nicht bezahlen muss? Es gibt - zumindest für mich - so etwas wie Anstand und Fairness. Davon sollte unsere Gesellschaft geprägt sein!
     
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  4. SvenvH

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    Wäre es ein Guthaben, würdest du es doch auch einfordern oder?
     
  5. #5 Fred Astair, 31.05.2024
    Fred Astair

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    Welcher Schaden?

    Die Verwaltung ist nur das Handlungsorgan des Eigentümers und der bist Du zusammen mit den anderen Eigentümern.
    Schwieriger bis unmöglich wird es, von Mietern nach Ablauf der Jahresfrist etwas nachzufordern.
     
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  6. Chingi

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    Ok vielen Dank, für eure Antworten. Dann werd ich da wohl wenig Chancen haben.

    Viele Grüße
     
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