Verzicht auf Genehmigungsfiktion?

Diskutiere Verzicht auf Genehmigungsfiktion? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir wünschen uns beim Umbau auch eine Dachterrasse. Wie schätzt Ihr die Chancen dafür ein? Hier der relevante Auszug aus dem B-Plan: [ATTACH]...

  1. #21 K a t j a, 29.07.2021
    Zuletzt bearbeitet: 29.07.2021
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    Wir wünschen uns beim Umbau auch eine Dachterrasse. Wie schätzt Ihr die Chancen dafür ein?
    Hier der relevante Auszug aus dem B-Plan:

    B-Plan Auszug.jpg
    Unser Haus ist allerdings sehr viel älter als der Plan. Es passt leider kaum dazu. Eigentlich sollen die Häuser alle traufständig zur Straße stehen. Die Dacheindeckung ist auch nicht, wie gewünscht.

    Das ist der Istzustand:

    istzustand.jpg

    Das Fenster soll runter gebrochen werden und eine Terrassentür rein. Bislang ist nur ein Flachdach drauf, welches sowieso ersetzt werden muss.
    Die Lage zur Straße wäre diese (Terrasse gelb gekennzeichnet):

    Terrasse-Lageplan.jpg

    Die Terrasse wäre demnach von der Straße sichtbar, allerdings liegt sie zurück gesetzt im "Hof".

    Ich überlege, ob einseitig angedeutete Dachsparren im Westen, welche als Rankgitter fungieren soll, die Genehmigung begünstigen.
     
  2. #22 Fred Astair, 29.07.2021
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    Du vergisst die kommunale Selbsbestimmung?
    Der Landkreis kann zwar ablehnen, was die Gemeinde durchgewunken hat aber nichts genehmigen, was bei der Gemeinde durchgefallen ist.
     
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  3. #23 simon84, 29.07.2021
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    das hatte ich in meinem weiteren Post klargestellt oder ? War unzureichend ausgedrückt, da hast du recht.

    Viel wichtiger finde ich aber dass es für jede Entscheidung eine Begründung gibt (geben muss)
     
  4. #24 K a t j a, 29.07.2021
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    So hatte ich das aber nicht verstanden. Wenn die Begründung der Gemeinde hanebüchen ist, überstimmt das Bauamt die Gemeinde.
     
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  5. #25 simon84, 31.07.2021
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    es gibt ja auch Fälle da „übersieht“ die Gemeinde etwas…
    Interessant ist immer die Begründung.
    Etwas das die Gemeinde abgelehnt hat kann das Bauamt aber nicht genehmigen.
    Zumindest nicht so wie beschrieben oder gedacht.
    Der Prozess wäre dann gegen den Ablehnungsbescheid Rechtsmittel anzuwenden und die Begründung anzufechten
     
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  6. #26 K a t j a, 07.07.2023
    Zuletzt bearbeitet: 07.07.2023
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    Unglaublich aber wahr. Wir haben nach über 2 Jahren jetzt die Baugenehmigung erhalten. Das Bauamt hat die Gemeinde überstimmt. Wir hatten inzwischen gegen die Ablehnung Beweise für die Nutzung erbracht. Im Verlauf mussten wir wegen Untätigkeit per Anwalt Klage einreichen.
    Gestern hat das Bauamt nun erklärt, dass all unsere Angaben korrekt sind und sämtliche Argumente der Gemeinde abgeschmettert. Alle Kosten des Verfahrens trägt das Land. Wir dürfen los legen.

    Wir freuen uns natürlich. Nur blöd, dass wir das Geld jetzt anderweitig investiert haben. Naja, wir haben ja 3 Jahre Zeit zum Sparen. :mega_lol:
     
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