Verzug und Mehraufwand - von Bauleiterhonorar abziehen

Diskutiere Verzug und Mehraufwand - von Bauleiterhonorar abziehen im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, unser Bauvorhaben wird mit einem Architekten/Bauingenieur als Bauleiter durchgeführt. Nun hat ein Gewerk in seiner Rechnung 2 mal...

  1. BenH2

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    Hallo zusammen,
    unser Bauvorhaben wird mit einem Architekten/Bauingenieur als Bauleiter durchgeführt.
    Nun hat ein Gewerk in seiner Rechnung 2 mal Mehraufwand berechnet:

    1. aufgrund von Wartezeit weil der Baustromanschluss verzögert bereitgestellt wurde
    (der Stromkasten stand ein Grundstück weiter und der Bauleiter hat es ihnen nicht mitgeteilt)

    2. Aufgrund von Verschiebung des Richttermins weil ein vorhergehendes Gewerk länger gebraucht hat. Der Bauleiter hat mit beiden Gewerken nicht gesprochen, insbesondere dem nachfolgenden Gewerk nicht mitgeteilt, dass es mit einer Verzögerung zu rechnen hat.

    Nun denke ich dass es Pflicht des Bauleiters ist die Zeitliche Koordinierung der Gewerke zu übernehmen. Ebenfalls sollte er wissen ob und wo ein Baustrom vorhanden ist.
    - stimmt Ihr mit mir überein?

    Sollte (also ist es berechtigt und richtig) ich die Mehraufwände des Gewerks von der Rechnung des Bauleiters abziehen?
    Danke für eure Meinungen
     
  2. SvenvH

    SvenvH
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    Um Wieviel Verzögerung und Mehraufwand geht es denn? Dass man den Baustrom oder Wasseranschluss nicht auf Anhieb findet kommt öfter mal vor. Dann fahr ich aber nicht einfach wieder nach Hause, sondern ruf den Verantwortlichen an. Ein bißchen mitdenken muss man als Handwerker auch.
     
  3. Alex88

    Alex88
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    Zu 1 gebe ich Sven absolut recht, ein Anruf und man kann das klären
    zu 2 bei uns wird das so gehandhabt, dass der Kunde / Bauherr / Architekt einige Tage vor dem
    vereinbarten Termin angerufen wird und nachgefragt wird, ob der Termin auch eingehalten werden kann
    Ein Handwerker mit etwas Erfahrung weiß, dass sich Arbeiten immer mal verzögern können

    Es gibt für mich nur den Gedanken, dass er andere Arbeit hatte, die er vorziehen wollte und jetzt den passenden
    Grund dafür hat
     
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  4. #4 Fabian Weber, 18.03.2022
    Fabian Weber

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    Nein.

    Die Firmen sind Ihrer Koordinations- und Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, der Bauleiter hatte keine Chance zu reagieren.

    Und 2. wäre doch auch mit Mitteilung des Bauleiters teurer geworden, also Sowieso-Koseten.
     
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  5. BaUT

    BaUT

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    Macht euer Bauleiter nicht auch die Rechnungsprüfung für euch?
    Dann sollte der doch schon diese Position 1 für euch streichen und die Rechnungskürzung entsprechend begründen und Position 2 müsste man mal schauen, ob sich tatsächlich "Mehraufwand" aus der Verschiebung der Bauzeit ergeben haben und ein entsprechender Nachtrag gerechtfertigt ist.

    Das alles als "Schadenersatz" vom BL-Honorar einfach so abzuziehen geht auf jeden Fall erstmal nicht.
     
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  6. BenH2

    BenH2

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    danke erstmal für die Antworten. Der Bauleiter hat die Rechnung freigegeben.

    @BaUT : wie würdest du vorgehen um den "Mehraufwand" zu Pos. 2 zu prüfen oder zu hinterfragen?

    Also wenn ein Bauleiter nicht seiner Pflicht zum -Planen der zukünftigen Arbeiten- nachkommt wäre das für dich völlig in Ordnung oder wie würdest du verfahren?
    Grüße
     
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