Viele ??? bei der Kellerausseisolierung gegen drückendes Wasser

Diskutiere Viele ??? bei der Kellerausseisolierung gegen drückendes Wasser im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Vielen Dank für Ihren Hinweis Herr Beisse, hier meine Anfrage: Die Situation: Im Werkvertrag für unserem Neubau (1 von 2 DHH - Hanglage -...

  1. #1 Andreas Lettau, 07.08.2002
    Andreas Lettau

    Andreas Lettau Gast

    Vielen Dank für Ihren Hinweis Herr Beisse, hier meine Anfrage:

    Die Situation:
    Im Werkvertrag für unserem Neubau (1 von 2 DHH - Hanglage - gemeinsamer Baubeginn 07/01 - Bauabnahme steht kurz bevor) haben wir eine Keller-Außenisolierung gegen drückendes Wasser festgelegt. Ein Bodengutachten wurde nicht erstellt. Die Isolierung vom Keller (gemauert aus Jüwo Poroton-Planziegeln) wurde mit Deitermann KMB durchgeführt (2 Schichten, Gewebeinlage fraglich). Danach wurden die Lichtschächte mittels verzinkter Schlossschrauben M10x70 und 12mm Standard Fischer Dübel auf die KMB geschraubt. Eine zusätzliche Abdichtung bei der Montage ist nicht erfolgt. Die Abläufe der Lichtschächte sind ohne jeden Anschluss offen geblieben. Perimeterdämung aus Hartschaumplatten wure mittels KMB-Batzen aufgeklebt. Ein Fliess wurde nicht verwendet; eine Dränage nicht eingebaut. Der Bau wurde mit vorhandenem Erdreich (lt. Auskunft des Bauleiters bindiger Boden Klasse 3-5 gemäß Statiker zum Beifüllen geeignet) beigefüllt. Der Eingangsbereich liegt ca 1,3m tiefer und 5m entfernt der oberhalb vorbeiführenden Straße. Bei Starkregen füllen sich zwei der 5 hangaufwärts gelegenen Lichtschächte von unten her (durch Ablauföffnung sowie durch Ritz zwischen Lichtschacht und Wand) mit Wasser. Die Kellerfenster liegen ca 50cm höher als der Boden Lichtschacht. Als wegen Gerüst die Fallrohre nicht angeschlossen waren, lief uns 2 mal Matsch-Wasser durch das Fenster eines Kellerraums.
    Fragen:
    1. Macht der vorgegebne Lastfall drückendes Wasser einen speziellen Lichtschacht notwendig?
    2. Ist die Montage der Lichtschächte für den Lastfall drückendes Wasser in einer DIN festgelegt? Würde mir diese dann kaufen.
    3. Kann man die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" irgendwo in Schriftform finden? Ist die Einbauvorschrift (Prüfzeugniss) des Herstellers als eine solche Regel anzusehen? Diese verlangt eine Abdichtung mit KMB während der Montage und anschließendes Aufziehen der Dickbeschichtung von Außen auf den Flansch (über die Schrauben) des Lichtschachtes.
    4. Gehört der evtl. notwendige Drainageanschluss des Lichtschachts zum Lichtschacht dazu oder ist das Teil der "Außenanlage". Wo ist das definiert, wenn nichts expilziet im Werkvertrag steht?
    5. Liegt ein Mangel gemäß VOB vor? Ich habe eine der oberen Schrauben mal herausgedreht, diese ist bereits am Gewinde verrostet - d.h. es dringt Wasser in das Bohrloch/die Wand ein. Ist das bereits als Mangel anzusehen?
    6. Muß die Gebäudefuge zwischen den DHH's besonders geschützt werden, wie kann ich das prüfen?
    7. Muß eine Gewebeeinlage zwischen den beiden Schichten KMB irgendwo erkennbar sein?
    Die Bauabnahme steht kurz bevor, wie muß der Bauleiter mir nachweisen das die Arbeiten korrekt ausgeführt wurden; ein "da ist in der DIN nichts geregelt, wir haben schon alles richtig gemacht" ist wohl nicht ausreichend.
    Vorab schon vielen Dank für Antwort(en), auch wenn es nur einzelne Fragen betrifft. Ich hoffe ich war nicht zu ausführlich?? :-)
    Andreas Lettau
     
  2. MB

    MB Gast

    Ausführlich beantworte ich später, aber zunächst das Wesentliche:
    - Dickbeschichtung ist NICHT gegen drückendes Wasser zugelassen. Egal, was die Herstellerfirma schreibt.
    - Natürlich müssen die Lichtschächte entsprechend dem Lastfall druckwasserdicht angeschlosen werden.
    - natürlich müssen die Lichtschächte auch entsprechend entwässert werden, ggf. mit Rückstausicherung
    Allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt es nicht in Schriftform. Maßgebend ist hier die DIN 18195.
    Mehr heute abend
     
  3. MB

    MB Gast

    So, jetzt mal in Ruhe:
    1. Ja
    2. Nicht direkt, man kann es aus DIN 18195, Teil 10 ableiten
    3. Nein. Anerkannte Regeln der Technik setzen voraus:
    a) Hat sich theoretisch als richtig erwiesen und ist anerkannt
    b) wissenschaftlich nachweisbar
    c) Praxisbewährung (wie lange, schweigt sich jeder aus)
    Grundlage sind Fachregeln und Normen sowie technische Beiblätter
    4. Rechtsfrage, sorry
    5. Ja
    6. Ja, Gar nicht selbst. Unabhängiger Fachmann
    7. Gewebeeinlage und 4 mm bei aufstauendem Sickerwasser. Steht in DIN 18195, Teil 6, Absatz 9. Gegen drückendes Wasser ist Dickbeschichtung nicht zulässig
     
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