VOB Abrechnung

Diskutiere VOB Abrechnung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Zulagepositionen werden bei uns auch weder von der Technischen Innenrevision (die jedes VOB-LV freigeben muss) noch vom RPA beanstandet. Die...

  1. #21 Gast 85175, 18.10.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ich weiß doch selbst, dass das praktisch so gehandhabt wird und es wenig Probleme gibt. Dass das seit den 80ern aber nicht mehr definiert ist, das ist trotzdem richtig.

    Dass die ausschreibungstechnisch Zulässig sind mag auch sein, aber wie "misst" man die? Das ist in den Aufmaßregeln der VOB/Cs nicht mehr definiert (es war mal definiert, hat aber nicht gut funktioniert). Es ist gut, dass die neumodernen Abzocker nicht mehr wissen wie man mit Zulagen "richtig" abzockt, es gab da Aufmaß-Kunststückchen da zog es dir die Schuhe aus, aber dagegen zu argumentieren in dem nur sagt "das geht so nicht" war da schwierig (wäre es auch heute noch)... Wo stehts denn, dass das so nicht geht? Wie gehts denn richtig? Ist seit 1984 (? müsste nachsehen) nicht mehr definiert. Man hat die Zulagen rausgenommen, eben weil diesen Kunststückchen so schwer beizukommen ist. Nur weil es sich die ausschreibende Stelle anders vorgestellt hat wird das Kunststückchen halt auch nicht automatisch falsch...

    Nur mal dein Beispiel mit den Mauerwerksresten (das kein gutes Beispiel, aber egal). Da hast in der Hauposition "Bodenklasse XY". Wieso darf das in dem Bereich der Mauerwerksreste überhaupt nach der Hauptposition abgerechnet werden, da ist keine "Bodenklasse XY"? Wenn da 0m³ Bodenklasse XY sind, wo ordnest dann die Zulage zu? Zulage für Mauerwerksreste zugeordnet zu den Teilbereich nebenan wo keine Mauerwerksreste waren? Oder gibts da im Zweifel dann nur die Zulage, ganz ohne die Hauptposition? Wenn man es systematisch betrachtet sind die Zulagen einfach nur ein Fremdkörper der da nicht rein gehört...

    Es gibt (gab?) da ganz tolle Spielchen die auf gestapelten Zulagen, vermischten Abrechnungseinheiten (zB Zulage in Stück zu Hauptpos. in m²) beruhen, da kommen aufmaßtechnisch gerne mal Vervielfachungen der Vertragspreise dabei heraus. Zum guten Glück sind die modernen Abzocker zu 99,999% zu doof für sowas.

    Zulagen sind übrigens auch eine vollkommen unnötige Sitte. Der Leistungstext von Zulagen ginge fast immer als Hauptposition durch, man müsste oft nur statt "Zulage zu..." schreiben "Wie vor, jedoch..." und schon wäre es eine Hauptposition. Ganz drollig sind übrigens Zulagen die ganz ohne Hauptposition ausgeschrieben sind, also nicht "Zulage zu Pos. XY...", sondern einfach nur "Zulage", ist aber wieder was anderes... Die Massenermittlung ist auch nicht aufwändiger, wenn man sich an die "richtige" Systematik erst einmal gewöhnt hat, dann dauert das nicht länger.

    Und die Kalkulationsblätter zu den Zulagepositionen... die haben ja regelmäßig einen ganz hohen Unterhaltungswert!
     
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