VOB/B §4 Abs. 4

Diskutiere VOB/B §4 Abs. 4 im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; ich empfehle jedem bauherrn alles bereit zu stellen und alles direkt zu bezahlen... Das ist auch meine Meinung. Wer soll ohne Auseinandersetzung...

  1. #21 Thomas Traut, 08.05.2012
    Thomas Traut

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    Das ist auch meine Meinung. Wer soll ohne Auseinandersetzung feststellen, welches Gewerk wieviel Strom und Wasser verbraucht hat? Prozentual geht m.E. gar nicht. Alles andere ist nicht praktikabel.
     
Thema: VOB/B §4 Abs. 4
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