Vob-bgb

Diskutiere Vob-bgb im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Moin an alle! Ich hab da mal ne Frage...ähh...ich hoffe geht nicht inne Rechtsberatung...... Abba mal ganz kurz: Beispiel: Bauträger A: Macht...

  1. UweM

    UweM

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    Der mit dem BT baute..
    Moin an alle!
    Ich hab da mal ne Frage...ähh...ich hoffe geht nicht inne Rechtsberatung......
    Abba mal ganz kurz:
    Beispiel:
    Bauträger A: Macht Verträge nach BGB
    Bauträger B: Macht Verträge nach VOB..
    .. soll jeweils ein Werkvertrach sein

    Wo liegt der Unterschied.. was ist zu Beachten... Vorteil/Nachteil für Bauherrn?

    Gruss
    Uwe
     
  2. UweM

    UweM

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    Der mit dem BT baute..
    Bohh ehy....

    Seit wann bin ich denn erfahrener Benutzer???....
    Aber danke für die Blumen..;-)
    Abba mann lernt ja nie aus.. also.. wer kennt den Unterschied?
    Uwe
     
  3. #3 Ofi_geometer, 04.02.2003
    Ofi_geometer

    Ofi_geometer

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    VOB - BGB : Link

    Hallo Uwe,

    ein Hauptunterschied ist wohl die Gewährleistungszeit, die bei BGB-Verträgen 5 Jahre bei VOB-Verträgen 2 Jahre beträgt.

    Vielleicht hilft der nachfolgende Link ein wenig weiter:
    http://www.bautipps.de/recht_935.asp
     
  4. Bruno

    Bruno

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    5 Jahre/2 Jahre nicht mehr richtig

    was mir spontan einfällt:

    Gewährleistungsfristen:
    VOB 4 Jahre, BGB 5 Jahre,
    im Mangelfall:
    bei VOB Unterbrechung + neue Frist 2 Jahre (mind. 4 Jahre gesamt)
    bei BGB Hemmung

    Mängel:
    bei BGB zusätzlich Rücktrittsrecht (früher Wandlung)

    Kündigung bei Mängeln/Fristüberschreitung:
    muss bei VOB angekündigt werden, bei BGB reicht Fristablauf

    Insolvenz des AN:
    bei VOB Kündigungsgrund, bei BGB nicht

    Qualität der Leistung:
    nach BGB allgemein definiert, bei VOB zusätzlich anerkannte Regeln der Technik geschuldet

    Abnahme:
    bei VOB geringe Mängel hinzunehmen, bei BGB reichen geringe Mängel zur Abnahmeverweigerung

    Zahlungen:
    bei VOB Recht des AN auf Abschlagszahlungen, bei BGB muss dies vereinbart werden

    Generell enthält die VOB präzisere Regelungen, z.B. im Bereich Sicherheitsleistung
     
  5. UweM

    UweM

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    Der mit dem BT baute..
    Guter Link

    Besten Dank...

    aber...
    wenn ich nun einen VOB-Vertrag.. mit 5 Jahren Gewährleistung habe...
    Was ist denn denn für den Bauherrn empfehlenswerter?

    Gewährleistung ist dann gleich... sonst noch was zu beachten?
    Gruss
    Uwe
     
  6. UweM

    UweM

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    Der mit dem BT baute..
    Danke Bruno,,,

    schon sehr ausführlich...
    aber bzgl. der Qualität...
    nach BGB allgemein Definiert...bei VOB nach annerkannten Regeln der Technik...

    Heisst das nach BGB besteht die Möglichkeit "minderer" Qualität?
    Das würde ja bedeuten ALLES muss absolut genauestens beschrieben werden!!!!
     
  7. #7 bauworsch, 04.02.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    VOB-Vertrag

    Ich persönlich mag Verträge nach VOB lieber, da ist die Vorgehensweise klar geregelt. Bezüglich der Gewährleistung und ein paar anderen Dingen hat sich in der neuen VOB/B 2002 einiges geändert.
    Und wie Bruno schon angemerkt hat, sind die Regeln der Technik, und somit auch die entsprechenden DIN-Normen als Mindestanforderung, mit vereinbart, was bei einem BGB-Vertrag nicht automatisch erfolgt. Das bringt Vorteile gerade bei den meisten Wischiwaschi Baubeschreibungen der BT´s/GU´s. Weitere Infos zum Bauvertragsrecht findest Du auch auf dieser homepage im Bereich Aktuelles und bei den downloads.
     
  8. Bruno

    Bruno

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    Qualität

    Es ist tatsächlich so, das beim BGB-Vertrag nur die "vereinbarte Beschaffenheit" geschuldet ist. Ist detailliert nichts vereinbart, gilt eine Eignung für die "gewöhnliche Verwendung" und eine Beschaffenheit wie für "Sachen der gleichen Art üblich". Vor Gericht darf dann geklärt werden, was das ist. Im Einzelfall kann das deckungsgleich mit Baunormen und anerkannten Regeln der Technik sein, kann sogar darüber hinausgehen, muss aber nicht.
    http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

    Noch ein Punkt fällt mir ein:

    Wird die VOB/C einbezogen, gibt es auch eindeutige Abrechnungsregeln (was wird übermessen/abgezogen). Beim BGB-Vertrag führt der Weg dorthin nur über die Krücke "übliche Vergütung".
     
  9. Bruno

    Bruno

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