VOB oder BGB im Bauvertrag...was ist besser ?

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  1. Eric

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  2. #22 Skeptiker, 06.09.2011
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  3. #23 Nutzer des BEFs, 06.09.2011
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    Wobei der BGH den Begriff Verbraucher weiter gefasst hat. Man ist nur dann Unternehmer, wenn zweifelsfrei es der gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit dient. Bestellt ein Architekt einen MontBlanc-Kugelschreiber an seine Firmenadresse ist er immer noch Verbaucher. Erneuert der Gerüstbauer seine Heizungsanlage für Wohnung und Büro ist er auch Verbraucher. Als AN/Lieferant sollte man im Zweifel davon ausgehen, dass man einen Verbaucher vor sich hat.
     
  4. Eric

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    Habe erst heute wieder zwei Angebote von Unternehmern für Verbraucher hereinbekommen. Inhalt:

    " Unserem Angebot liegt die VOB/B zugrunde, die Sie auf unserer Internetseite einsehen können. "

    Bei Annahme der Angebote sind die Unternehmer Verwender der VOB/B.

    Fällt dann unter die Rubrik: Machen wir schon seit vielen Jahren so und muß daher richtig sein.

    Ohne rechtliche Grundkenntnisse kann/sollte man den Beruf als Handwerker nicht mehr ausüben.
     
  5. #25 rudi1106, 12.09.2011
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    Naja, man muss lesen, was man in seine Verträge schreibt - Ist zwar geschickterweise nur in ner Fußnote zum Titel, aber immerhin: "Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch den DVA ausschließlich zur Anwendung gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens empfohlen (BGB, § 310)"

    Aber ich hab auch immer wieder solche Fälle - am Besten finde ich die Verbraucher, die einem ganz stolz erzählen, dass sie es geschafft haben, vom Unternehmer den Text der VOB/B zu bekommen...
     
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