VOB Vertrag - Zuschläge in Nachträgen

Diskutiere VOB Vertrag - Zuschläge in Nachträgen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Experten, im Zuge meines Hausneubaus ist im Zuge von Nachtragsabrechnungen ein Punkt aufgekommen, um deren Expertenmeinung ich bitte. Im...

  1. #1 Florian13, 24.03.2025
    Florian13

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    Liebe Experten,

    im Zuge meines Hausneubaus ist im Zuge von Nachtragsabrechnungen ein Punkt aufgekommen, um deren Expertenmeinung ich bitte. Im Zuge meines Jobs habe ich selber einige Schnittstellen zum Industriebau insofern bin ich zwar "Laie" aber was die Auslegung von Verträgen / Nachträgen angeht nicht ganz unerfahren.

    Grundsätzliche Parameter:
    - Wir bauen unsre Haus in Einzelvergabe
    - Die Ausschreibung für das Gewerk Rohbau / Erdbau wurde als Massen-LV durch unsere Architektin erstellt, angefragt und vergeben
    - Im Rohbau Angebot ist die VOB explizit Vertragsbestandteil geworden
    - Die Urkalkulation wurde nicht offen gelegt. Auf AGK/BGK/W&G wurde bei Vertragslegung nicht hingewiesen.

    Zur Problemstellung:
    - Im Zuge der Nachtragslegung fordert der Auftragnehmer / Rohbauer neben Arbeitsstunden und Material folgende Zuschläge:
    - 10% Zuschlag auf Materialen (seine Argumentation: Lagerhaltung, Kommissionierung, Transport, Verschnitt, Kleinmaterial)
    - Liefer- / Frachtkosten auf Material
    - Auf alle Leistungen 15% (AGK+BGK+W&G)

    Durch diese zusätzlichen Zuschläge steigen die entsprechenden Aufwendungen natürlich monetär deutlich an.

    Meine Frage:
    - Sind die 15% Zuschläge, obwohl bei Vertragslegung weder kommuniziert noch Urkalkulation offengelegt nach VOB zulässig?
    - Seht ihr die Zuschläge als allgemein "üblich" an.

    Viele Grüße und freue mich über eure fachliche Meinung
     
  2. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Wozu macht Ihr denn eine Ausschreibung mit einer Architektin, wenn sich da irgendwie (bei einem EFH !) die VOB einschleichen kann ?
    Woher kommen bei einem Rohbau bereits "Nachträge" (da gibt es noch garkeine Wasserhähne, also können sie auch nicht auf "vergoldet" aufgemustert sein) ?
    Ich sehe hier weder eine "Urkalkulation" noch überhaupt die VOB etwas zu suchen haben.
     
  3. #3 Fabian Weber, 24.03.2025
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    Wer macht denn für Dich die LPH 8?

    Will der Auftragnehmer jetzt über alle Positionen nochmal Zuschläge kassieren oder ist das nur eine Aufschlüsselung innerhalb eines berechtigten Nachtrags?

    Innerhalb eines Nachtrags wäre das komplett üblich.

    Nchträglich nochmal das LV hochrechnen ist natürlich unzulässig.
     
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  4. #4 Florian13, 24.03.2025
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    Hallo,

    die Antwort verstehe ich nicht bzw. beantwortet meine Frage nicht.

    Die Nachträge stehen "dem Grunde nach" gar von meiner Seite aus gar nicht in Frage (z.B. Unwägbarkeiten mit Schnittstelle zum Bestand, zusätzliche Leistungen).
    Die VOB als Grundlage von Ausführungsleistungen ist nach m.E.n als Grundlage bei der Bauherr / AN wissen welche Richten / Pflichen Sie haben absolut i.O.

    Die Vertrage ist hier inwiefern Zuschläg die für den AN nicht transparent waren (da Urkalkulation nicht bekannt / transparent) bei zusätzlichen Leistungen angezogen werden können. Nach meinem Kenntnisstand ist das eigentlich nur möglich / zulässig wenn der AN bei Vertragsabschluss diese offen gelegt hat und für den AG somit klar ersichtlich ist das dies im Zuge von Zusatzleistungen / Nachträgen erhöhend zum tragen kommt.

    aus der Antwort werde ich nicht wirklich
     
  5. #5 Florian13, 24.03.2025
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    Hi Fabian,
    die LP8 macht meine Architektin, die gleichzeitig auch meine Schwester ist.

    Es handelt sich um zusätzliche / geänderte Leistungen. Insofern gibt es aus dem LV keine EInheitspreise. Ich stelle die Nachträge selbst dem Grunde nach auch gar nicht in Frage. Ich bin nur mit den Zuschlägen die jetzt unkommuniziert darauf "flattern" nicht einverstanden.
     
  6. #6 Fabian Weber, 24.03.2025
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    Nein das stimmt nur bedingt. Dass der AN den Preis aufschlüsselt ist doch super transparent, so sollte es sein.

    Ich hatte Dich zunächst komplett falsch verstanden und meine erst Antwort nochmal geändert, vielleicht liest Du die nochmal.
     
  7. #7 Fabian Weber, 24.03.2025
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    Also bei einem Nachtrag wird der neue Preis üblicherweise aufgeschlüsselt in Stoffe, Lohn und diverse Zuschläge (AGK, BGK W+G, NU-Zuschlag etc.)

    Ob die Zuschläge denen aus dem Hauptauftrag entsprechen kannst Du jetzt nur glauben, beweisen muss der AN Dir das nicht. Die genannten Zuschläge klingen aber nicht ungewöhnlich.
     
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  8. #8 Florian13, 24.03.2025
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    Hi Fabian,

    nur innerhalb des Nachtrags. Nicht innerhalb der EP / des ganzen LVs.
    Das ganze sieht dann z.B. an 2 Beispielen so aus (Nein, es sind nicht alle Nachträge absolut so klein)
    upload_2025-3-24_20-36-8.png

    Du hast Recht.
    Wenn ich mir 2.6 anschauen steht es dort wirklich nicht so drin.
    upload_2025-3-24_20-37-8.png

    Vorgehen also so i.O?

    Dann kann ich höchstens inhaltlich nochmal Materialpreise hinterfragen oder mir bei einzelnen Punkten Materialbelege zeigen lassen.
     
  9. #9 Fabian Weber, 24.03.2025
    Fabian Weber

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    Genau.
     
  10. #10 Florian13, 24.03.2025
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    Toll, ich danke dir für die schnelle Hilfe!
     
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