Vollgeschoss Keller Bayern

Diskutiere Vollgeschoss Keller Bayern im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, zur Berechnung ob der Keller ein VG (Bayern) ist, habe ich folgende Frage: Das Haus grenzt an einer Seite an eine unterkellerte Garage an....

  1. Sirup

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    Hallo,
    zur Berechnung ob der Keller ein VG (Bayern) ist, habe ich folgende Frage: Das Haus grenzt an einer Seite an eine unterkellerte Garage an. Zählt diese Wand auch bei der Berechnung der mittleren Höhe der Deckenunterkante von 1,20m über dem natürlichen oder festgelegten Gelände? D.h. muss ich die vorher vorhandene natürliche Geländeoberfläche annehmen und die Wand mitrechnen oder die Höhe "0" annehmen? Oder errechnet sich die mittlere Höhe dann nur aus den restlichen 3 Außenwänden?
    Danke für euren Input!
     
  2. Sirup

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    So, dann beantworte ich meine Frage mal selbst: ich habe die Höhendifferenz UK Kellerdecke zu OKG der Eckpunkte des Gebäudes genommen und dann durch 4 dividiert, wenn größer 1,20m = Vollgeschoss. Ich denke, dieses Vorgehen ist korrekt, ich konnte keine weiteren Infos bezüglich dieses Themas finden...
     
  3. #3 simon84, 08.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 08.03.2020
    simon84

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    Du musst es so betrachten also ob keine Garage dort steht. Der Bezugspunkt ist immer die natürliche Geländeoberfläche außer im Bebauungsplan ist etwas anderes definiert.
    Sonst könnte ja jeder zb einfach 10cm aufschütten und dann gilt der Keller nicht mehr als Geschoss

    war die Abgrabung/Aufschüttung zulässig ? Ist es eine Grenzgarage?

    @Dimeto @Stadtbaumeister
     
  4. Dimeto

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    Sorry, die Problembeschreibung ist so vage, dass mir schon die Formulierung einer Nachfrage zu mühsam erschien.

    Zum Geschossigkeitsnachweis braucht man einen Lageplan mit Maßen und Höhen (vorhanden/festgesetzt/geplant) und die Ansichten mit dem vorhandenen und geplanten (oder festgesetzten) Geländeverlauf. Ob die Beschränkung auf die Gebäudeecken zu einem korrekten Ergebnis führt, hängt vom vorhandenen Gelände ab.
     
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  5. #5 simon84, 08.03.2020
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    Das ist ja genau die Frage ob für den Bau der Garage das Gelände verändert wurde.
    Sicherlich für das Fundament, aber ob die Unterkante jetzt höher oder niedriger steht kann man nur raten
     
Thema: Vollgeschoss Keller Bayern
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