Vollgeschossnachweis für Keller im Hang

Diskutiere Vollgeschossnachweis für Keller im Hang im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich muss nachweisen, dass unser Kellergeschoss ein Vollgeschoss ist. Das neue Haus wird, wie das bestehende Gebäude (wird...

  1. A74A

    A74A

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    Hallo zusammen,

    ich muss nachweisen, dass unser Kellergeschoss ein Vollgeschoss ist.
    Das neue Haus wird, wie das bestehende Gebäude (wird abgerissen), wieder in den Hang gebaut (in Bayern).
    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann addiere ich mehrere Höhen entlang des Gebäudes (z.B. alle Eckpunkte), die der Keller (UK Kellerdecke) über dem natürlichen Gelände heraussteht, und bilde daraus den Mittelwert.
    Das Problem bei meiner Situation ist, dass der neue Keller tiefer liegt als das bestehende Gelände.
    Auf der Gartenseite ragt der Keller ca. 2m aus dem Gelände, an der Straße liegt er jedoch ca. 0,50 m unter dem Gelände.
    Addiere ich als Höhe für die Straße dann -0,50m oder nehme ich 0,00m an?
    Oder bin ich total auf dem Holzweg?
     
  2. Dimeto

    Dimeto

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    Eine exakte Berechnung gibt es nicht, da die Landesbauodnungen die Formulierung "im Mittel" nicht erläutern. Denke Dir eine plausible Berechnungsmethode aus, damit die behördlichen Mitmenschen sich nicht zu viele Gedanken machen müssen.

    Nach Deinen Angaben dürfte die Plausibilität jedoch schwierig werden. Angenommen es handelt sich um einen rechteckigen Baukörper parallel zum Hang mit gleichmäßigem Gefälle. Dann betrüge das Mittel selbst bei sehr wohlwollenden Betrachtung der vier Höhen an den Ecken (0+0+2+2)/4=1<1.20m => kein Vollgeschoss.

    Bei komplizierten Baukörpern und Geländeverläufen ermittelt man die herausguckenden Wandflächen bis UK Kellerdecke und dividiert sie durch den Umfang des Geschosses. Hier sollte dann ein Wert >1.20m herauskommen, damit es ein Vollgeschoss wird.

    Hast Du die Bauvorlagen und die Baugenehmigung vom alten Haus? Dann könntest Du mal schauen, was damals berechnet wurde. Du kannst uns auch mal alle Ansichten vom Haus zeigen, vielleicht fällt dem einen oder anderen noch was ein. Wie kommt es überhaupt zu dieser Anforderung? Normalerweise wird versucht, das Vollgeschoss zu vermeiden.
     
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  3. 11ant

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    Na, ich vermute ganz banal: weil dem TE neu so viel erlaubt wird, wie er abreißt. Daher muß der alte Keller nun seine Vollgeschossigkeit nachweisen, wenn sie auch vom neuen Keller wieder in Anspruch genommen werden soll ...
     
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  4. #4 Kriminelle, 20.01.2022
    Kriminelle

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    Wo bleibt denn hier der Architekt? Der muss doch irgendwelche Berechnungen gemacht haben?!
     
  5. A74A

    A74A

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    Wir sind bislang davon ausgegangen, dass der Keller (bzw. eigentlich das Untergeschoss; es gibt noch eine Ebene darunter) auch ein Vollgeschoss sein wird, da das Gebäude relativ weit aus dem Hang nach vorne raussteht (liegt auf einem bestehenden Plateau) und somit seitlich auch noch ein Stück weit die volle Wandhöhe zu sehen ist.
    Dadurch dass wir dieses Plateau etwas abgraben/einebnen und der Keller dadurch tiefer liegt, kommen wir auf so geringe Höhen, die der Keller aus dem bestehenden Gelände heraussteht.
    Letztendlich benötigen wir den Nachweis nur bei einer Argumentation gegenüber dem Amt. Aber wenn der Keller gar kein Vollgeschoss ist, natürlich umso besser.
    Mir ging es eigentlich nur um eine Weise, wie man das berechnen kann. Hab' das jetzt mal mit der Methode von Dimeto versucht. Selbst wenn ich es "schön" rechne (mit 0,00m statt negativen Werten), komme ich maximal auf einen Mittelwert knapp unter 1m.
    Danke, das hat mir geholfen.
     
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