Vorgehen bei Abriss, Grundstücksanpassung und Neubau (Garagen)

Diskutiere Vorgehen bei Abriss, Grundstücksanpassung und Neubau (Garagen) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, bei mir soll es die nächsten Monate mit der Umgestaltung des Aussenbereichs (und des Umbaus einer Hausfassade) losgehen. Ich...

  1. gurze

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    Hallo zusammen,

    bei mir soll es die nächsten Monate mit der Umgestaltung des Aussenbereichs (und des Umbaus einer Hausfassade) losgehen.

    Ich möchte nun die ersten Schritte mit Bauamt und Co starten, aber irgendwie bin ich mir unsicher was hier mit wem in welcher Reihenfolge zu tun ist.

    Standort ist Bayern.

    1. Zwei alte Garagen sollen abgerissen werden, siehe Bild.
    2. Die Grundstücksgrenzen sollen angepasst werden (ich möchte dem Nachbarn einen Teil des Grundstücks abkaufen; Wiederherstellung der ursprünglichen Grundstücksaufteilung die wohl in den 80ern mal angepasst wurde); neue Grundstückgrenze siehe Bild.
    3. Es wird ein neues Carport (ca. 6x8m) oder eine gemauerte Garage errichtet.
    Zu 1.:
    Wenn ich die Texte beim Bauamt richtig interpretiere, kann ich jederzeit ohne jegliche Info loslegen?
    Die Beseitigung von Gebäuden und baulichen Anlagen ist grundsätzlich dem Amt für Bauaufsicht mit dem Formblatt "Beseitigungsanzeige" anzuzeigen. Bestimmte Anlagen können auch ohne dieses Verfahren beseitigt werden. Dies sind zum Beispiel freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 [...].

    Dazu mal eine Laienfrage... Wenn man das niemanden mitteilt, wie werden denn dann die Katasterkarten erstellt / bereinigt?

    Zu 2.:
    Auf welche Behörde geht man hier zu und was ist da alles zu erledigen zur Anpassung der Grundstücksgrenzen.
    Das ich einen Notar benötige ist mir zumindest schonmal klar :-)

    Zu 3.:
    Wenn ich das BayBO richtig interpretiere darf ich die Garagen bis 50m² genehmigungsfrei errichten. Auch entlang der Grundstückgrenzen, da ich hier die maximale Länge von 9m nicht überschreite, oder?

    Ich würde mich über eine kurze Info von euch freuen, ob ich hier richig unterwegs bin.

    Danke!
     

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  2. Dimeto

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    Ja.
    Zufällig oder, wenn die Vermessungsbehörde Zeit hat, systematisch durch Luftbildauswertung und Feldvergleich.
    Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
    Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung - Vermessung - Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
    Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung - Vermessung - Grundstück & Bauen - Grundstücksteilung
    Für die Bildung der neuen Grenzen ist der nicht notwendig, aber für den späteren Eigentumsübergang der neuen Teilstücke. Um nicht nachher auf den Vermessungskosten sitzen zu bleiben, weil der Nachbar z.B. einen Rückzieher macht, ist es sinnvoll mit dem Notar zu beginnen.
    Richtig.
    Richtig, sofern Du auch die anderen Bedingungen einhältst, z.B. 3m Höhe. Auch alle sonstigen Vorschriften musst Du einhalten, wie z.B. die Festsetzungen eines eventuell vorhandenen Bebauungsplanes oder die Bestimmungen sonstiger baurechtlicher Ortssatzungen oder der Garagenverordnung (GaStellV), bei Genehmigungsfreiheit wird das nur nicht behördlich geprüft.
     
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  3. #3 hanghaus2000, 10.09.2022
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    Wenn der Nachbar das auch so sieht, dann hat ja @Dimeto schon Alles gesagt. Ich wuerde mit dem Letzten Punkt anfangen (am einfachsten mit einem Telefonat oder Gespräch beim Bauamt) und dann den notariellen Kaufvertrag mit dem Nachbar besiegeln.
     
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  4. gurze

    gurze

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    Besten Dank für eure Einschätzung der Situation.
    Das scheint ja trotz allem Bürokratismus in Deutschland ja mal erstaunlich einfach zu sein.

    Schwieriger wirds nun noch die passenden Handwerker zu finden :-D
     
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