Vorgehensweise bei Überbauung durch Dämmung

Diskutiere Vorgehensweise bei Überbauung durch Dämmung im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich besitze ein Haus, welches an drei Seiten direkt auf der Grenze steht. Ich möchte hier eine Fassadendämmung anbringen. Mich würde...

  1. #1 Amerillo, 14.11.2021
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    Hallo, ich besitze ein Haus, welches an drei Seiten direkt auf der Grenze steht. Ich möchte hier eine Fassadendämmung anbringen. Mich würde interessieren, was der nächste Schritt nach dem Gespräch mit den Nachbarn wäre. Wir gehe jetzt mal davon aus dass sie der Überbauung mündlich zugestimmt haben. Wie halte ich sowas schriftlich am besten fest? Gibt es dafür so eine Art Vordruck? Kann ich das einfach selbermachen? Muss das unbedingt ins Grundbuch mit rein? Das müsste ja dann beim Nachbarn mit ins Grundbuch rein, sind fünf Nachbarn. Wer kann mir hier am besten helfen? Ein Architekt, oder Energieberater? Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
    Gruß, Andreas.
     
  2. BaUT

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    In einigen Bundesländern ist Überbau durch Dämmung der Fasade schon in der Landesbauordnung geregelt. Wo also steht deine Villa?

    Ansonsten gab es zu diesem Thema grad ein BGH-Uteil, das Überbau aus Dämmung grundsätzlich zu dulden ist.

    Einziges Problem könnte sein, dass der Nachbar sein Grundstück für Hammerschlag- und Leiterrecht nur gegen eine entsprechende Sicherheitsleistung zur Verfügung stellt.
     
  3. #3 Amerillo, 14.11.2021
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    Das Haus steht in Bayern.
     
  4. #4 simon84, 15.11.2021
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  5. #5 Amerillo, 15.11.2021
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    Ich war vor ein paar Monaten bei einem Haus und Grund Anwalt und habe dieses Thema mal angesprochen wie es da rechtlich ausschaut. Er hat mir das auch ganz kurz und knapp erklärt, gib deinen Nachbarn Kohle und schau dass die zustimmen. Deshalb wie oben geschrieben, wir gehen davon aus dass die Nachbarn zustimmen. Aber irgendwie muss ich die Zustimmung ja möglichst sinnvoll schriftlich festhalten. Im Internet wird dazu geraten das Ganze im Grundbuch festzuhalten, das sehe ich aber ein bisschen problematisch, weil ich dann mit fünf Nachbarn zum Notar rennen muss und so weiter.
     
  6. BaUT

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    Grundbucheinträge im Lastenverzeichnis sind veralteter Quatsch. Sowas gab es nur als die Dämmung noch als ungeregelter Überbau zählte und noch sog. Überbaurenten vereinbart wurden.

    Da der Überbau rechtlich gesichert zulässig ist, solltest du nur einen Vertrag über die Nutzung des Hammerschlag- und Leiterrechts mit deinen Nachbarn machen. Dazu muss der Umfang, Zeitpunkt und die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Nachbargrundstücks zur Anbringung der Dämmung klar definiert sein. Darüber hinaus ist von dir eine Bürgschaft vorzulegen für die Absicherung evtl. Schäden am nachbarlichen Grundstück und selbstverständlich ist eine Endreinigung der Baustelle und eine vollständige Wiederherstellung des Vorzustandes des nachbarlichen Grundstücks vertraglich zuzusichern, oder der Nachbar hat "Gestaltungswünsche" die du ihm als Gegenleistung erbringen sollst, dann müssen die auch noch mit in den Vertrag.
     
  7. #7 Amerillo, 15.11.2021
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    Super, vielen Dank für die Antwort, wer wäre denn dann der richtige Ansprechpartner, der mir über diesen Antrag und Formularien hilft?
     
  8. BaUT

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    Frag doch mal die Maler/Putzer, die das für dich machen sollen, ob sie einen solchen Vertragsentwurf schon im Schubfach haben falls sie sowas nicht zum ersten mal machen oder ob sie einen Anwalt kennen der sowas formulieren könnte.
     
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