Vorkaufsrecht

Diskutiere Vorkaufsrecht im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wie ist unter Hauseigentümern ein gegenseitiges Vorkaufsrecht am besten zu regeln? Muss es zwingend im Grundbuch stehen? Eigentlich gilt das...

  1. #1 Geodesy, 16.03.2012
    Geodesy

    Geodesy

    Dabei seit:
    02.01.2011
    Beiträge:
    1.273
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Verm.
    Ort:
    NRW
    Wie ist unter Hauseigentümern ein gegenseitiges Vorkaufsrecht am besten zu regeln?
    Muss es zwingend im Grundbuch stehen? Eigentlich gilt das Vorkaufsrecht ja nur auf das Grundstück. Es geht aber um Grundstück + Haus.

    Wie ist es im Erbfall? Reicht ein Testament oder muss alles schriftlich beim Notar erfolgen? Ist hier ein Berliner Testament wohl sinnvoll? Oder gilt das nur bei Lebenspartner/Ehepartnern?

    Viele Fragen und vielleicht ein paar Antworten.

    Bevor gefragt wird, ein Notar soll eigentlich außen vor gelassen werden.
     
  2. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Sind in NRW Grundbucheinträge tatsächlich ohne Notar möglich...?

    Hinweis:
    Beim Grundstück ist ein darauf stehendes Gebäude stets mit erfaßt.
     
  3. rock06

    rock06

    Dabei seit:
    11.12.2010
    Beiträge:
    85
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bankkaufmann
    Ort:
    Frankfurt am Main
    Wie oben schon erwähnt, Gebäude gehört immer zum darauf stehenden Grundstück!!!

    Und um hier ernsthafte und auch für dich brauchbare Antworten zu bekommen, wären ein paar einleitende Worte und Hintergrundinformationen sehr empfehlenswert.
     
  4. #4 Geodesy, 16.03.2012
    Geodesy

    Geodesy

    Dabei seit:
    02.01.2011
    Beiträge:
    1.273
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Verm.
    Ort:
    NRW
    Grundbuch ohne Notar is nich, klar.

    Deswegen meine Frage ob es auch anders geht.

    @rock06
    Welche Infos brauchst Du?

    Es geht um eine Eigentümergemeinschaft. Wie kann man es regeln wenn einer der beiden vorzeitig verkaufen will und der andere dann sein Vorkaufsrecht ausüben kann/darf?

    Was ist im Todesfall mit den Erben? Da werden ja alle zu Geiern. Wie sollte man das vernünftig regeln. Es gibt 2 Risikolebensversicherungen auf jeweils den anderen. Höhe jeweils 1/2 Wert des Hauses. Ist aber eine mit der Tilgung senkende, sprich der Wert geht mit den Jahren runter.
     
  5. #5 Thomas Traut, 16.03.2012
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Frage zum Vorkaufsrecht: Was soll denn abgesichert werden? Wenn es um die Absicherung von unverheirateten Lebenspartnern geht, suche mal nach "Vermächtnis" und "Nießbrauch".

    Ohne Grundbucheintragung sind Vorkaufs- und Nießbrauchsrechte wertlos.

    Um eine Beratung bei RA oder Notar wirst Du nicht rumkommen.
     
  6. #6 Geodesy, 16.03.2012
    Zuletzt bearbeitet: 16.03.2012
    Geodesy

    Geodesy

    Dabei seit:
    02.01.2011
    Beiträge:
    1.273
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Verm.
    Ort:
    NRW
    Es geht eigentlich um die Absicherung dass der eine nicht auf einmal einen Käufer hat und der andere dumm aus der Wäsche schauen muss.

    Es sind auch keine Lebenspartner.

    Ich weiß halt nicht wie wertlos sowas auf dem Papier seien kann, wenn man nur formell ohne RA oder Notar was schreibt.

    Die Notarkosten sind halt viel zu hoch für soetwas. Das Geld kann man sich ja eigentlich sparen.
     
  7. rock06

    rock06

    Dabei seit:
    11.12.2010
    Beiträge:
    85
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bankkaufmann
    Ort:
    Frankfurt am Main
    Also mir ist die Gesamtsituation zwar immer noch nicht ganz klar, wer hier wen absichern will und für welchen Fall und wie die zwei Personen zueinander stehen.

    Aber für dich gibt es eh keine Lösung, da du ja keinen Notar bezahlen möchtest und ohne Grundbucheintrag ist das Ganze (wie oben schon gesagt) eh nutzlos.
     
  8. #8 Geodesy, 16.03.2012
    Geodesy

    Geodesy

    Dabei seit:
    02.01.2011
    Beiträge:
    1.273
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Verm.
    Ort:
    NRW
    Zum Verständnis:

    A+B besitzen gemeinsam ein Haus, sind aber weder verwandt noch in einer Beziehung.

    Diese beiden Personen möchten sich irgendwie gegen den anderen absichern, falls einer verkaufen will (Vorkaufsrecht) oder verstirbt (Erbe).

    Und das möglichst ohne Notar (Kosten zu hoch), aber stichfest, also Rechtskonform.

    Wenn soetwas nur mittels Grundbucheintrag geht, dann hat es sich erledigt. Erbfall geht auch mit Testament ohne Notar.

    Muss ich halt nur noch die Rechte der Erben rausfinden.

    So, bin dann aber erstmal bis morgen außer Lande.
     
  9. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Gegen das Vererben kann man sich ME nicht absichern.
    Gegen Verkaufen mittels Vorkaufsrechts, aber wirkt auch nur beschränkt (Kaufpreis!).

    Aber ohne Rechtsrat und ohne Grundbucheintragung (mit Notar) geht eh nix.

    Wobei ich nicht verstehe, daß einem sowas einerseits sehr wichtig sein kann und man andererseits nicht die paar Kröten für den nötigen Regelungsaufwwand ausgeben will.
    Dann lebe mit den Folgen!
     
  10. rock06

    rock06

    Dabei seit:
    11.12.2010
    Beiträge:
    85
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bankkaufmann
    Ort:
    Frankfurt am Main
    Du willst:
    - volle Absicherung bei Verkauf durch jetzigen Eigentümer
    - volle Absicherung bei Verkauf durch zukünftige Eigentümer (Erben)

    Du brauchst:
    - Vorkaufsrecht in Abt. II im Grundbuch
    - dazu brauchst du Grundbucheintrag
    - dazu brauchst du Notar

    Du musst:
    den Notar bezahlen oder eben mit der Ungewissheit leben!!!

    Aber mal so ganz nebenbei weiß ich zwar nicht was ein Notar für sowas haben will. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dies jemanden in die Armut stürzt. Du scheinst aber lieber jetzt ein paar hundert Euros sparen zu wollen und lieber das Risiko in Kauf zu nehmen, dich möglicherweise dein Leben lang über unangenehme Miteigentümer zu ärgern. :mauer Und btw. könnte man den Vertrag sicher so stricken, dass die gegenseitigen Vorkaufsrechte in einem Dokument stehen und somit nur einmal Notargebühren anfallen, die man sich dann auch noch teilen wird.

    Wenn du von zu hohen Kosten für den Notar sprichst, hast du dich ja schon sicher informiert, was das kosten könnte!!!
     
  11. BJ67

    BJ67

    Dabei seit:
    17.04.2006
    Beiträge:
    1.058
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Immobiliendienstleister
    Ort:
    Nicht mehr hier
    Rechtlich unverbindlich sollte es doch so sein, dass die beiden u.U. als GbR an zu sehen sind.

    Spätestens beim Erzielen von Einkünften aus der Immobilie wäre das so.

    Dann könnte man eventuell auch einige Dinge in einem GbR-Vertrag regeln, nicht jedoch Vorkaufs- und Nießbrauchsrechte.

    Ich verstehe allerdings nicht, weshalb man keinen Notar dafür bezahlen möchte, da man ja im Gegenzug Rechtssicherheit hätte.

    Das ist wie bei einer Grenze, die ich ohne Vermessung ziehe und daraus Rechtssicherheit erwarte.
     
  12. #12 Geodesy, 17.03.2012
    Geodesy

    Geodesy

    Dabei seit:
    02.01.2011
    Beiträge:
    1.273
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Verm.
    Ort:
    NRW
    Moment, Leute!

    Ich wollte ja nur wissen ob es auch irgendwie ohne Notar geht. Wohl nicht. Die Kosten sind aber nicht ganz unerheblich. Ich rechne mal mit um die 2.000 €. Ich werde mal mit einem Notar sprechen.

    Hab mich mal ein bißchen eingelesen und das ist wohl ein sehr kompaktes Thema.

    Vermessung einer Grenze?

    Ja, da gibt es aber auch Unterschiede. Für die Ermittlung kannst Du 1.000 € bezahlen oder auch nur 200€. Zu verschenken haben wir ja alle nichts;)
     
  13. BJ67

    BJ67

    Dabei seit:
    17.04.2006
    Beiträge:
    1.058
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Immobiliendienstleister
    Ort:
    Nicht mehr hier
    Das erkläre mir mal bitte ,ggf. per pn.

    Ich benötige bei einer Wiese nur einen Eckpunkt als grobe Orientierung.

    Habe dem Vermesser schon vorgeschlagen, dies als Ing-Leistung nach Zeitaufwand abzurechnen, der wollte aber wohl eher die min. ca. 2.000 € die eine Vermessung bei uns kostet.

    Bin für jeden Tip dankbar, wie die 200 € Variante heißt !
     
  14. #14 theoretiker, 18.03.2012
    theoretiker

    theoretiker

    Dabei seit:
    28.01.2008
    Beiträge:
    374
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Aussendienst
    Ort:
    Oberfranken
    Wieso fragst Du denn nicht einfach nach beim Notar, was das kostet ??
    Du könntest mein Vater sein, der müsste sein haus auch mal an seine Kinder überschreiben, will das aber niemals über einen Notar machen, das muss auch ohne gehen....:mauer
     
  15. #15 Geodesy, 18.03.2012
    Geodesy

    Geodesy

    Dabei seit:
    02.01.2011
    Beiträge:
    1.273
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Verm.
    Ort:
    NRW
    Bevor hier noch mehr :mauer -schmerzen bekommen frag ich mal einen Notar :D
     
  16. rock06

    rock06

    Dabei seit:
    11.12.2010
    Beiträge:
    85
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bankkaufmann
    Ort:
    Frankfurt am Main
    :biggthumpup:
     
Thema:

Vorkaufsrecht

Die Seite wird geladen...

Vorkaufsrecht - Ähnliche Themen

  1. Frage zum Vorkaufsrecht aufs Grundstück

    Frage zum Vorkaufsrecht aufs Grundstück: Moin, mittlerweile ist die Teilung meines Grundstücks bzw der Verkauf eines Teilstückes an meinem Nachbarn auf dem Weg. Soweit so gut. Bedingt...
  2. Ehegatten - gegenseitiges Vorkaufsrecht ins Grundbuch?

    Ehegatten - gegenseitiges Vorkaufsrecht ins Grundbuch?: Hallo, meine Frau und ich kaufen uns gerade ein Grundstück und werden dann beide im Grundbuch eingetragen. Macht es Sinn, sich gegenseitig ein...
  3. Vorkaufsrecht bei Grundstücken

    Vorkaufsrecht bei Grundstücken: ....erst mal Frohe Weihnachten... Ich zitiere: ...beim Kauf von Grundstücken steht der Gemeinde nach dem Baugesetzbuch in bestimmten Fällen...