Vorlagebeton und DIN 1048

Diskutiere Vorlagebeton und DIN 1048 im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo alle zusammen mal wieder, wir hatten damals ja eine angeblich Weiße Wanne bauen lassen. Wird sich wohl noch entscheiden, ob sie...

  1. #1 Nanusch, 08.11.2004
    Nanusch

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    Hallo alle zusammen mal wieder,

    wir hatten damals ja eine angeblich Weiße Wanne bauen lassen. Wird sich wohl noch entscheiden, ob sie tatsächlich dazu geeignet ist ...

    Aber drei Fragen habe ich dazu im Moment noch:

    1. Die guten alten Zementoler hatten damals in ihren Richtlinien von Vorlagebeton gesprochen ("In den Boden-/Wandanschlußbereichen ist zur Vermeidung von Inhomogenitäten resp. Kiesnesterbildung ein Vorlagebeton gemäß vorgegebener Qualitätsmerkmale und -eigenschaften auf eine Höhe von 15, max. 20 cm einzubauen und gut zu verdichten. ...".
    a) ist Vorlagebeton das gleiche wie Anschlussbeton
    b) welche Körnung darf dieser maximal haben?

    2. um was geht es (grob umrissen) in der DIN 1048 (nicht 1045!) - ist das nur die Messmethode für die Ermittlung der maximal zulässige Eindringtiefe - von Wasser! - von 5cm). ?

    3. Kann mir jemand das Formblatt von Zementol mit dem Titel: "Verlangte Qualitätsmerkmale für die Herstellung von Beton mit besonderen Eigenschaften" zuschicken?
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    1 a = Anschlussbeton
    b= 0-8mm Körnung steht aber auch in der ehemaligen Richtlinien von Zementol
    --------
    2.) was genau wollen Sie dazu wissen ??
    --------
    3.) müsste ich irgendwo rumliegen haben ... (glaub ich)
     
  3. #3 Skeptiker, 08.11.2004
    Skeptiker

    Skeptiker Gast

    Zu 2)
    DIN 1048 Teil 1: Prüfverfahren für Beton; Frischbeton

    DIN 1048 Teil 2: Prüfverfahren für Beton; Festbeton in Bauwerken und Bauteilen

    evtl. noch:
    DIN 1084 Teil 2: Überwachung (Güteüberwachung) im Beton- und Stahlbetonbau; Fertigteile

    Zu 1) und 2) wird es kritisch, da sich hier mal wieder Jura und Technik vermischt. Das sieht in etwa so aus:
    Techniker: was wissen wir aus Erfahrung, was steht in Regelwerken und Normen?
    Jurist: Was ist geschuldete Leistung? Was ist anerkannte Regel der Technik?

    Das ist WERTFREI! gemeint. Es soll nur darstellen, daß die Fragen scheinbar einfach sind, die Antworten aber keineswegs.

    Von daher stellt sich auch die Frage, was denn das Formblatt von Zementol tatsächlich eine Rolle spielt? Ist das denn (juristisch) vereinbart? Oder ist nur der Erfolg geschuldet?

    Ich hab es als pdf da, aber bringt das was?

    Ich bin juristischer Laie, aber genau welchen solchen Fragen oft genug auf die Nase gefallen (Schnüt verbrennt)
     
  4. PeMu

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    @nanusch: Zur Klarstellung:

    1. Es geht um einen Streitfall?

    2. Es wurde eine Abdichtung als weisse Wanne nach dem System Zementol ausgeführt?

    2a. So bei Zementol in Auftrag gegeben?
    2b. Plan von Zementol liegt vor?
    2c. Überwachung wurde von Zementol durchgeführt?
     
  5. #5 Nanusch, 09.11.2004
    Nanusch

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    @Josef: die Körnung für den Vorlagebeton habe ich leider bei Zementol nicht gefunden. Nur eben diesen Ausschnitt. Allgemein hatte meine Suche ergeben, dass Vorlagebeton auch bis 16mm gehen kann, aber ich meinte mich auch daran zu erinnern, dass dies 8mm waren.
    @PeMu: zu allen drei Punkten ein ja (Zementol wurde von unserem Bauunternehmer beauftragt)
    @Skeptiker: wir sind momentan einfach Argumente am Sammeln.
    (Und - will ich nur erwähnen, falls ein Aufschrei kommt - wir haben einen guten Sachverständigen und einen hoffentlich ebensoguten Baurechtsanwalt).
    In diesem Fall ging es um die Bodenplatte, bei denen drei Bohrkerne gezogen werden sollten. Unsere Rückfrage bei dem vom Gerichtsgutachter vorgeschlagenem Institut wurden aber in meinen Augen (vom Gerichtsgutachter) nicht gerade zufriedenstellend beantwortet. Zufriedenstellend im Sinne von: kann man mit diesen drei Bohrkenen sicher einen Rückschluss auf die gesamte Bodenplatte machen? Nein. Kann damit die Wasserundruchlässigkeit beweisen? Zunächst hieß es nein, dann ja, wenn man größere Bohrkerne ziehen würde.
    Für mich hieß das einfach: Bohrkern bringt nix. Außerdem sind die homogenen Herstellungsbedingungen nicht gegeben und damit läßt sich auch in keinster Weise ein Rückschluss auf die gesamte Bodenplatte ziehen. Was wäre, wenn zufällig diese 3 Bohrkerne ok wären - der Rest aber nicht? Dann würden wir auf alle Fälle alt aussehen. Also möchte ich dafür lieber (u.a.) die Anforderungen zusammentragen, die Zementol damals gemacht hat, damit diese ihre Gewährleistung geben (dass die platt sind, weiß ich) und gegen die sie damals teilweise selbst verstoßen haben --> siehe Anschlussbeton z.B.
    Geschuldet ist dachte ich immer ein manelfreies Gewerk! Und ok - besser als die DIN gehts immer, aber drunner nimmer - dachte ich jedenfalls bislang stets.

    Von daher, wenn einer von Euch mir diese Richtlinien von Zementol zuschicken könnte, wäre ich dankbar drum. PDF ist schon ok!
     
  6. PeMu

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    Geschuldet ist dachte ich immer ein manelfreies Gewerk! Und ok - besser als die DIN gehts immer, aber drunner nimmer - dachte ich jedenfalls bislang stets.

    ---------------------------

    Von daher ist nicht so klar worauf Du hinauswillst.

    Bauen mit Zementol (oder Qiuinting) bedeutet Sonderverfahren - keine Normung, keine Richtlinien. Die Ausführung legt die Firma (Zementol) für jedes Bauverfahren einzeln fest. Zusätzlich regelt der Überwacher vor Ort weitere Festlegungen, z.B. Detailausführung, Betonqualität. Dieser entscheidet vor Ort die letztendliche Ausführung.

    Deshalb ist das pauschal nicht abzuhandeln.
     
  7. #7 Nanusch, 10.11.2004
    Nanusch

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    Hallo PeMu,

    kapier ich nicht wirklich.
    Zementol hat (hatte) doch eindeutige Richtlinien. Zumindest in den allgemeinen Richtlinien wird eindeutig auf spezielle Richtlinien hingewiesen (siehe Zitat), welche ich jetzt suche.

    Woher hast du die Infos?
     
  8. #8 PeMu, 11.11.2004
    Zuletzt bearbeitet: 11.11.2004
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    Woher hast du die Infos?

    ---------------------------------

    Man lese sich einmal alles so durch, was die an Vertragswerk von sich gegeben haben.
    Irgendwo erwähnen die doch, dass Ihr Verfahren letztendlich die Hinzuziehung eines von Ihnen abgestellten Fachmanns beinhaltet. Der gibt vor Ort Anweisungen.
    Und haben die irgendwo geschrieben, wir führen es nur streng nach den ein für allemal festgelegten Richtlinien aus? So dass jeder es uns nachmachen kann?

    Und was steht denn auf Ihrem "Abdichtungstechnischen Systemplan" in der Legende? War der Plan nicht Vertragsgrundlage?
    Da solten die verlangten Betonqualitäten für Ihr BV angegeben sein?!

    Umfaßte die Leistung von Zementol Bodenplatte und Wände?
    bewehrte oder unbewehrte Wände? (Begriffe nach DIN 1045)

    War das nicht so vereinbart?
    http://www.zementol.de/service.html

    Durchdringungselemente, Speziallösungen und Betontechnologie werden festgelegt. Die exakte Planung unterstützt Architekten und Tragwerksplaner und liefert die nach DIN 1045 erforderlichen Vorgaben für "Weiße Wannen" und Behälterbauwerke.

    Die Tragwerksplaner und unsere Fachleute stimmen zusammen den für das Bauobjekt erforderlichen Bewehrungsgrad für die Rissesicherung und die Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit exakt ab. Ihre jahrzehntelange Erfahrung befähigt unsere Ingenieure zu einer gezielten Rissesteuerung über Bauteil- und Bauwerksfugen. Dadurch werden, ebenso wie durch die besondere Betontechnologie , erhebliche Materialeinsparungen beim Baustahl möglich.

    Die Zementol-Fachleute arbeiten für jedes Bauprojekt spezielle Betonrezepturen aus. Die Verwendung von modernsten Zusatzmitteln und Betonzusatzstoffen garantiert optimale Frisch- und Festbetoneigenschaften.
     
  9. PeMu

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    Man lese sich einmal alles so durch, was die an Vertragswerk von sich gegeben haben.
    Irgendwo erwähnen die doch, dass Ihr Verfahren letztendlich die Hinzuziehung eines von Ihnen abgestellten Fachmanns beinhaltet. Der gibt vor Ort Anweisungen.
    Und haben die irgendwo geschrieben, wir führen es nur streng nach den Richtlinien, festgelegt am grünen Tisch aus? So dass jeder es uns nachmachen kann?

    Und was steht denn auf Ihrem "Abdichtungstechnischen Systemplan" in der Legende? War der Plan nicht Vertragsgrundlage?
     
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