Vorvertrag GU Hausbau so üblich?

Diskutiere Vorvertrag GU Hausbau so üblich? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, vorab eine kurze Vorstellung zu meiner Person. Ich bin 34 Jahre alt und werde voraussichtlich mit meiner Frau und unseren 2...

  1. #1 Johnny85, 10.08.2019
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    Hallo zusammen,

    vorab eine kurze Vorstellung zu meiner Person.
    Ich bin 34 Jahre alt und werde voraussichtlich mit meiner Frau und unseren 2 Kindern nähe Frankfurt ein kleines EFH (150qm ohne Keller) bauen (lassen).

    Verkürzte Zusammenfassung:
    Wir haben hier ein kleines, überschaubares und vorallem bezahlbares Grundstück (mit sehr großzügigen Bebauungsplan) erworben. Dieses befindet sich derzeit noch in der Erschließung.

    Hier haben wir mehrere GUs getroffen (mit äußerst verschiedenen Erfahrungen) und uns schließlich für einen regionalen GU entschieden.
    Gründe waren hier die entsprechenden gelesenen Erfahrungen, Gespräche und auch die sehr verständlichen Angebote.
    Dort hatten wir bereits mehrere Termine und einen doch schon sehr geschärften Entwurf & Angebot für unser Eigenheim vorgenommen (finale Basis).

    Zum Thema:
    Wir haben unseren GU unsere Entscheidung mitgeteilt und erstmal einen sehr einfachen und überschaubaren Vorvertrag erhalten, natürlich auch das entsprechende Angebot inkl. Bauleistungsbeschreibung.
    Es handelt sich hier also nicht um ein Druckaufbau durch den GU - das durften wir auch schon woanders erfahren :-)

    Die Grundlegende Aussage des Vorvertrages ist, dass wir die Bauunterlagen erhalten und hier einen kleinen 5 stelligen Betrag bezahlen ( keine Ausnahmen ), soweit wir nicht über den Anbieter bauen.
    Alles auch sehr verständlich und ehrlich gehalten.

    Was fehlt mir hier - ein "Mehrwert" für uns:
    • Der Kontext zum Angebot - dieser erfolgt lediglich über die Summe zu Berechnungsgrundlage der Strafsumme, bezieht sich aber nicht konkret auf das Angebot (auch wenn dieses sicherlich noch feine Anpassungen erhält).
    • Eine Art von Festlegung für das Zeifenster, welche uns durch den Vorvertrag gesichert wird. Natürlich gibt es hier noch Eventualitiäten wie z.B. Verzögerung der Erschließung etc. Im späteren Vertrag werden wir auch unabhängig einen garantierten Fertigstellungstermin durch unsern GU erhalten.
    • Reduzierte Kosten beim Rücktritt, falls Finanzierung oder Bauantrag verweigert wird (gehe ich weniger von aus :)).
    • Erweiterte Informationen z.B. Zahlungsplan ( diesen kann ich ja schwer nach dem Vorvertrag noch nachverhandeln bzw. falls Bedarf besteht korrigieren)
    Was noch unabhängig offen ist:
    • Wir werden den eigentlichen Werkvertrag noch prüfen lassen, sobald wir diesen dann später erhalten.
    • Eine Bonitätsprüfung der Firma haben wir beauftragt und warten wir auf jedenfall ab.
    An dieser Stelle bin ich mir nicht sicher, ob die von mir genannten Punkte so noch in den Vorvertrag gehören oder eigentlich deplaziert sind - ich möchte unsern GU ja auch nicht unnötig nerven.

    Ich freue mich auf eine kurze Einschätzung.

    PS: Ich hatte bereits beim GU schonmal vorsichtig wg. dem Vorvertrag rückgefragt und hier tendentiell Anpassungswilligkeit rausgehört.

    Beste Grüße
     
  2. Alex88

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    Da nimmt man den Vertrag u geht zu einem Fachanwalt der den prüft...
     
  3. #3 Johnny85, 10.08.2019
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    Guten Abend,
    natürlich lassen wir den Vertrag juristisch und inhaltlich prüfen, ist doch auch geschrieben...

    Der Vorvertrag stört mich an der Stelle, da dazu die Ausgangslage unter Umständen verschlechtert wird.
     
  4. #4 Gast85808, 11.08.2019
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    Könntest Du bitte einmal konkret schreiben, welcher Passus Dich genau stört? Dieses rumgeeiere, man muß 3 Mal lesen und grübeln was Du meinst...

    Soweit: Du erwartest ernsthaft, jemand arbeitet für Dich, und weil Du deine Finanzierung nicht gebacken bekommst musst Du weniger zahlen?

    Ein echter Traumkunde...:lock
     
  5. #5 Johnny85, 11.08.2019
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    Guten Morgen,
    der Vorvertrag übervorteilt nach meinem Verständnis den Gu und die Abschlagssumme ist für die geleisteten Tätigkeiten unter Umständen unangemessen.
    Die erwarteten Punkte habe ich ja deutlich beschrieben.

    Vertragsauflösung aufgrund der Ablehnung von Finanzierungen und Bauantrag sind nicht unüblich.
    Wer sagt denn dass wir diese nicht bekommen ?

    Also etwas viel Polemik und wenig sachliches :) oder?
    Steht ja auch nirgens geschrieben, dass mich die Zahlung generell stört.

    Beste Grüße
     
  6. #6 Fabian Weber, 11.08.2019
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    Es kommt darauf an, was Du und der GU unter Bauunterlagen versteht.

    Bauantrag oder Ausführungsplanung beim GU oft das gleiche:(.

    Jedenfalls macht das ja Arbeit, die durchaus schonmal 10-15tsd Euro wert ist.

    Du könntest auch einen Architekten dafür beauftragen und dann den GU beauftragen.
     
  7. #7 Johnny85, 11.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 11.08.2019
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    Guten Morgen Fabian,

    die Aufwände schätze ich unter Umständen auch falsch ab, laut Vorvertrag sind die Pläe 1:100, Grundriss EG & DG und entsprechende Ansichten der Flächen enthalten.
    Soweit das üblich ist, werde ich mich selbstverständlich damit abfinden - Wir haben uns ja auch nicht grundlos für den GU entschieden und wollen hier auch keinen grundlosen Rücktritt vornehmen.
    Gerade da es ein kleines regionales Famlilien-Unternehmen ist, kann ich die Absicherung gegenseitig ja nachvollziehen.

    Was mich aber etwas mehr stört, sind die weiteren Vertragsmodualitäten, die so erstmal undefiniert bleiben:
    -Zahlungsplan
    -Bezug zum Angebot (nur indirekt hergestellt)
    -Zeitfenster des Baus
    -Die Sonderrücktrittsklausel wg. Finanzierung & Baugenehmigung werden wir (hoffentlich) nicht benötigen, aber diese scheinen mir absolut üblich.

    Vielleicht sind wir auch etwas übervorsichtig, aber nach unserer Erfahrung mit den andern GUs, hat dies bis jetzt nicht geschadet.

    Vom Bauchgefühl hätten wir auch vor Ort unterschrieben, es geht hier nicht um persönliches Misstrauen, dann würde ich auch nicht mit dem GU bauen.

    Beste Grüße
     
  8. #8 Fabian Weber, 11.08.2019
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    Da Ihr ja den Ausbau selbst machen wollt erscheint mir die Planungstiefe erstmal ausreichend, auch wenn ich selbst immer mit einer Ausführungsplanung in 1:50 und Details bis 1:10 arbeitete, aber das ist ja auch eine sehr genaue Architektenplanung.

    Normalerweise ist der Zahlungsplan immer an die Fertigstellung einzelner Bauteile geknüpft, z.B. Abschlag für Rohbau, Dach etc.

    Hinzu kommt ein Sicherheitseinbehalt von 10% bis zu Schlussabnahme der dann in einen Gewährleistungseinbehalt bzw. eine Bürgschaft von 5% gewandelt wird.

    So bist Du eigentlich immer auf der sicheren Seite.

    Vorschuss wird allerhöchstens auf Material gezahlt, welches sich bereits auf der Baustelle befindet bzw. mir Abtretungsurkunde.
     
  9. #9 driver55, 11.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 11.08.2019
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    Ich hab’s jetzt auch dreimal gelesen und bin fast so schlau wie zuvor.
    Du schreibst was von Zahlungsplan und Abschlagszahlungen, aber nix konkretes. Was soll denn hier bewertet werden? Wir kennen weder Plan noch Zahlungshöhen.

    Deinen Ausführungen entnehme ich aber, dass die Planung schon sehr weit fortgeschritten ist, > 5Termine? Klar möchte der GU euch endlich an der Angel haben und absichern.
    Wozu aber einen Vorvertrag? Macht endlich Nägel mit Köpfen.
    Wann ist das Grundstück überhaupt bebaubar? 2020....2021...oder noch unbekannt?

    Zahlungsplan ist natürlich wichtig.
    Es gibt ja Unternehmen, da hast du fast alles gezahlt, aber noch kein Haus oder du kannst schon fast einziehen und hast kaum was bezahlt.
    Wenn dieser nicht automatisch vom GU kommt, direkt ansprechen. Ist aus meiner Sicht ein Punkt mit dem ein Unternehmen glänzen / anlocken kann. Z.B. Zahlung erst nach Fertigstellung etc.
     
  10. #10 Johnny85, 11.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 11.08.2019
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    Also erstmal vielen Dank für die Rückmeldung.

    Wie ein Zahlungsplan etwa aussehen soll ist mir bekannt, die detaillierten Sätze würde ich aber noch Mal auf Richtigkeit prüfen bzw. Bedarf lassen.

    Was mich nur stört, ich hätte erwartet dass der Zahlungsplan bereits Bestandteil des Vorvertrages ist.
    Dies fehlt an der Stelle.

    Ansonsten kann da im Zweifel ja alles drinne stehen...
    In dem Fall wird dies so natürlich nicht sein, aber sowas lässt man sich doch prinzipiell so festlegen.

    @Innenausbau
    Hier beschränken wir uns nur auf Fußböden und Tapete ( ist bereits verputzt).

    @Bebaubar
    Ab früh Sommer 2020

    Da unser GU mit regionalen Handwerkern arbeitet, ist die Kapazität begrenzt.
    Entsprechend ist uns auch die zeitliche Einplanung sehr wichtig.
    Der Vorvertrag gilt hier auch zu Sicherstellung, auch wenn dies inhaltlich (noch)nicht erwähnt ist.

    Beste Grüße
     
  11. #11 Gast85808, 11.08.2019
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Mal so grundsätzlich:

    die Architekten weisen ja immer so gerne auf Sicherheit hin, so mit 10% Abschlägen und so. Aber Vorsicht: auch der Unternehmer hat ein Recht auf Sicherheit. Und da kann der Schuß auch mal ganz schnell nach hinten losgehen, wenn das Kreditlimit beim AG urplötzlich erreicht ist. Nachzulesen beim ZDB/VPB usw. usw.

    Zeitplan: wer jetzt einen Zeitplan abgibt, wo noch nicht mal klar ist wann das Grundstück überhaupt bebaubar ist, der muß schon ein wenig gaga im Kopf sein. Frühsommer heißt was? Eben. Und dann wird erwartet, daß der Unternehmer gefälligst auf den Kunden der da bauen wollte aber dann doch nicht kann wartet und dafür andere sausen lässt? Etwas gegenseitiges Verständnis ist manchmal nicht schlecht.

    Zahlungsplan: soweit ich es bislang verstanden habe, wird es ein individuelles Haus für einen individuellen Preis. Mit individuellen Ausstattungen. Stehen die schon fest? Wissen wir überhaupt, ob es individuelle Ausstattungen im Frühsommer 2020 noch gibt? Also, was soll so ein Zahlungsplan bewirken?
     
  12. #12 Johnny85, 11.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 11.08.2019
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    Also grundsätzlich rede ich von den anteiligen Zahlungen für die Gewerke, das sollte ja bereits zum Zeitpunkt des Vorvertrag definiert sein.
    Alles andere wäre doch schön fahrlässig...

    Unser Angebot wird sich nur noch sehr unwesentlich ändern, wie aber bei jedem Bau hat es eine Lebendigkeit...

    Wir haben derzeit ein vertraglich geplanten Starttermin für den Baubeginn durch die ist Stadt als Verkäufer.
    Natürlich ist dies eine gewisse Unsicherheit, da so durch die Erschließung nicht garantiert ist.

    Das ändert aber nicht an eine Festlegung, die entsprechend verklauselt ist, das ist schließlich kein Hexenwerk.

    Ein Vorvertrag dient aber zumeist dem GU mehr als dem BH ... Wie auch jetzt.
    Diese Opferrollen-Rhetorik für die Unternehmen finde ich unangemessen.
    Das kann ich gerade nach unseren Erfahrungen so nur zurückweisen.

    Die Branche ist schwierig - gilt natürlich auch für die BH/Kunden, aber grundsätzlich dient ein guter Vertrag auch einer gut definierten Zusammenarbeit und kann präventiv Konflikte unterbinden.

    Ich werde morgen nochmal mit meinen Gu entspannt telefonieren und schauen dass wir dann unsere Unterschrift setzen.

    Also bitte etwas lockerer werden und nicht das Forum als Streit-Plattform begreifen.
    Ich habe zu keiner Zeit an unseren Gu ein schlechtes Wort verloren, oder etwas unterstellt.

    Soweit erstmal Danke und viele Grüße
     
  13. #13 msfox30, 11.08.2019
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    Dann mach doch einfach keinen Vorvertrag, wenn er dir nicht passt ODER gibt die Klausel vor. Wenn der GU nicht will, kannst du ihn auch nicht zwingen.
    Wir hatte nur eine kleine Beauftragung. Nämlich die Entwurfszeichnungen für den Vertrag. Die 1000€ hätten wir nur zahlen müssen, wenn wir nicht mit dem GU gebaut hätten.
    Wir hatten übrigens unseren Vertrag auch prüfen lassen. Danach hat der 1. GU einen Rückzieher gemacht.
    Grundsätzlich ist es richtig, die Verträge prüfen zu lassen! Aber wenn der GU die Klauseln nicht ändert, kannst du den Vertrag im schlimmsten Fall so nie unterschreiben. Dieser Tatsache solltest du dir auch bewusst sein.
     
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  14. #14 driver55, 11.08.2019
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    D.h. doch, Planung quasi fertig. Was reitest du dann auf dem Vorvertrag rum? Ihr hattet doch einige Termine, wo man das Thema Zahlungsplan hätte schon längst ansprechen können. Weshalb habt ihr das nicht getan?

    Nochmal: Das kommt normalerweise schon beim ersten Termin aufs Tablett! Ist doch wichtig zu wissen, wann der BH wieviel zu Blechen hat.
     
  15. Alex88

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    Nach dem lesen von#12 kamen mir die Tränen,
    Es gibt ja noch Menschen die an das Gute glauben
     
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  16. #16 Johnny85, 11.08.2019
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    Na ich denke das führt hier nicht weiter.

    Mir persönlich wäre meine Zeit zu schade, um diese in Stänkerei in ein Forum zu investieren @Alex88.

    Viele Grüße
    PS: Dann bin ich doch gerne der Gutmensch
     
  17. Alex88

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    Loblieder auf deinen GU zu singen hilft dir nicht weiter, lies mal #2
     
  18. #18 Fabian Weber, 11.08.2019
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    Das sehe ich anders. In dem Vorvertrag werden nur die Dinge geregelt, die wichtig sind, sollte es doch nicht zum Vertrag kommen.

    Dann würde nämlich dem GU sein Aufwand bis zu diesem Punkt erstattet werden.

    Warum so früh schon der Zahlungsplan feststehen soll erschließt sich mir nicht.
     
  19. Alex88

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    mit Stänkerei hat das gar nichts zu tun, ich habe dir etwas voraus: ich kenne BT´s / GU´s etc. und solche Verträge....
     
  20. #20 Johnny85, 12.08.2019
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    Moin,
    na dann drücke ich es anders aus ... Mir fehlt die Konstruktivität...

    Es handelt sich hier nicht um das Masche:
    Wenn Sie jetzt unterschreiben, dann erhalten Sie noch folgenden Rabatt.
    Der Rabatt gilt nur noch diese Woche und der Vorvertrag kann natürlich aufgelöst werden...

    Dann im Anschluss kriegt man einen Vertrag der für den Laien unverständlich beschrieben ist... und der sich eben nicht mehr folgenlos oder mit angemessenen Konsequenzen auflösen lässt...

    Der (Vor)Vertrag ist verständlich und die Entscheidung auf den Gu gefallen.
    Für uns ist das ein abschließender Validierungsprozess.

    Ich habe den Eindruck, dass ein Vorvertrag bei dieser Auslösesumme wenig sinnvoll ist und man tendenziell besser direkt den Vertrag inkl umfassender Prüfung ausführt oder alternativ die Auslösesumme reduziert.

    Das ist allerdings auch nicht so einfach, da bestimmte Förderungen erst eine Abzeichnung nach Freigabe voraussetzen.

    Viele Grüße
     
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