Vorvertrag GU Hausbau so üblich?

Diskutiere Vorvertrag GU Hausbau so üblich? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben unseren GU unsere Entscheidung mitgeteilt und erstmal einen sehr einfachen und überschaubaren Vorvertrag erhalten, natürlich auch das...

  1. #21 Leser112, 12.08.2019
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    Einen regionalen GU zu favorisieren halte ich für grundsätzlich positiv. Allerdings muß die BLB sattelfest und sollte dem Vorvertrag anhängig sein.
    5 stellig ist für diese Leistung sicherlich deutlich überzogen.
    Hier soll belastbare Kundenbindung erzeugt werden, was durchaus legitim ist. Regionale GU möchten sich hiermit gegen überregionale Anbieter absichern.
    Die Frage ist sicherlich, wie diese Vorauszahlung im weiteren Zahlungsplan verrechnet bzw. berücksichtigt wird.
    Sämtliche GU/GÜ stellen auf die reine Bauleistung ab, anlagentechnische Notwendigkeiten sind da meist völlig außen vor.
    Regionale Anbieter sind dabei wesentlich flexibler, eine externe, fachgerechte Anlagendimensionierung zu akzeptieren!
     
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  2. #22 Johnny85, 12.08.2019
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    Guten Morgen Leser112,

    besten Dank für deinen tollen Beitrag.

    Der gezeichnete Betrag wird nicht in Rechnung gestellt, sobald man dem GU den Auftrag erteilt.
    Die Kosten sind so in der Auftragssumme des Bauwerkvertrages enthalten.

    Die BLB klingt für mich verständlich, ich gehe aber davon aus, dass hier unter Umständen wesentliche Punkte fehlen.

    z.B. der von dir letzte angesprochene Punkt ist interessant.
    In der BLB finde ich dazu keinen direkten Auszug.

    Beste Grüße
     
  3. #23 Leser112, 12.08.2019
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    Das ist grundsätzlich gut!
    Insgesamt schon und sicherlich gut, aber wie im Zahlungsplan berücksichtigt?
    Diese "Umstände" sollten rechtzeitig, vor jeglicher Vertragsunterschreibung eindeutig rechtlich abgeklärt sein.
    Hier kann ich mich nur widerholen, GU/GÜ verkaufen vordergründig Baukörper, nicht die wesenlich notwendige Energieeffizienz der Anlagentechnik!
     
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  4. #24 msfox30, 12.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 12.08.2019
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    (zu: Die BLB klingt für mich verständlich....)
    Das dachten wir auch...
    Zum Beispiel stand bei uns drin "Ebenso ist das Schnurgerüst zum Einmessen Ihres Hauses im Leistungsumfang enthalten."
    Klang gut - aber das Einmessen macht der Vermesser. Dieser war aber nicht im Leistungsumfang enthalten und kostete uns 1000€ extra.
    Das Schnurgerüst waren letztlich nur ein paar Zaunslatten die in den Boden kamen - Kosten auf dem Baumarkt vielleicht 50€.
    Dann steht dort auch drin: "Ein wandhängendes WC incl. Deckel...."
    Es ist super, wenn ich für 300.000€ baue und dann extra der Klo-Deckel aufgeführt ist. Man mag meine, da wurde an alles gedacht.
    Letztlich fehlen aber größere Sache, die man als Laie aber nicht erkennt - z.B. der Vermesser.
    Auch sollte im Vertrag stehen, welche Nachweis dir auszuhändigen sind. Zum Teil sind diese zwar sowieso geschuldet, aber die GU/GÜ winden sich da raus - z.B. Auslegung der FBH nach DIN.

    Und nun stell dir mal vor, du machst einen Vorvertrag. Beim eigentlich Vertrag kommst du mit dem GU/GÜ nicht auf einen gemeinsamen Nenner und unterschreibst diesen nicht. Was dann? Regelt das auch der Vorvertrag?
     
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  5. #25 Johnny85, 12.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 12.08.2019
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    Hallo erstmal,

    ich möchte jetzt nicht vermessen klingen, aber ich denke wir als BH haben auch eine gewisse Mitverantwortung.

    Und Kosten für die Vermessung fallen für mich klar unter Bnk, gleiches gilt für das Bodengutachten und weitere Punkte.
    Natürlich empfinde ich es gleichwohl als angemessene Beratung, wenn der Gu vorab auf solche Punkte hinweist.

    Ich suche derzeit einen Baumsachverständigen zur Überprüfung, so komme ich ja nicht weiter :)

    Beste Grüße

    PS: Kleine Anekdote
    Wir haben im Herbst auf einer Fertigausstellung ein Haus gefunden, da hat das Bauchgefühl zum Objekt gepasst.
    In Anwesenheit und Bezeugung meiner Frau habe ich nach den Kosten für das Haus in dieser Ausstattung gefragt.
    Die Summe war X.
    Ich habe hier rückgefragt, wirklich inkl. aller Nebenkosten und sonstigen Kosten in dieser Austattung...
    Ja so wie es hier steht mit allen Summe x.

    Dieses Frühjahr waren wir da, haben uns ein Angebot machen lassen (vom selben Berater.)...
    Die Summe war x + 100.000 exkl. BNK.
    Dazu lag ein Info zu BNK dabei, in der mind. 20.000€ gefehlt haben.

    Auf meine Rückfrage, wie das sein kann kam dann als Antwort, wenn ich noch nächste Woche einen unverbindlichen Vorvertrag unterzeichne, kann er mir knapp 16.000€ Rabatt gewähren...
     
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  6. #26 Leser112, 12.08.2019
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    Korrekt! Z.B. sämtliche Unterlagen zur Anlagendimensionierug (Heizlastberechnung, Heizflächendimensionierung, Rohrnetzberechnung, Quellendimensionierung bei WP, etc..)
    :28:
     
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  7. #27 msfox30, 12.08.2019
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    Nein, du klingst hier nicht vermessen. Aus eigener Erfahrung wollte ich nur verhindern, dass du bei GU/GÜ ins offene Messer läufst.
    Als Laie liest man "schlüsselfertig" und denkt alles super. Welcher Laie weiß denn auf Anhieb, dass Vermessung und Baugrundgutachten, etc. als Baunebenkosten gelten.
    Ja, du hast eine Mitverantwortung, nur leider habe ich das Gefühl, dass diese über die Kompetenz der Bauherren hinausgeht. Kompetenz soll dabei nicht negativ für dich sprechen. Andere und mich schließe ich ein, die nicht aus der Baubranche kommen.
    Hier mal noch ein paar Punkte, die bei uns mehr kosteten und nicht im Vertrag standen: Vermesser (2x; Lageplan; Einmessung) in Summe 1800€; 40cm tiefere Gründung ca. 2600€; Abtransport des Aushub ca. 2400€; Abnahme Schornsteinfeger 90€. Baustrom ca. 1500€

    * Im Vertrag stand "Aushub seitlich lagern". Nur 320t (in Summe 1,20 tiefe) lagerst du nicht einfach seitlich.
    ** Baustrom war im Vertrag schwammig formuliert, hat der GU aber akzeptiert.

    ABER: Es gibt auch Punkte, die man u.U. nicht im Vertrag regelt. Letztlich haben wir den Abtransport des Aushubs mit dem Tiefbauer direkt gemacht. Das spart dann 15% GU-Zuschlag. Vermesser ging aber über den GU, wegen Gewährleistung, dass das Haus an der richtigen Stelle steht.
     
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  8. #28 Leser112, 12.08.2019
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    Vielleicht sind da BSB, VPN Berater hilfreich? Auf deren Web-Seiten gibt es zudem zahlreiche Checklisten.
    Aber Achtung: Das sind meist reine Baumenschen, die von Anlagentechnik leider oftmals keine Ahnung haben.
     
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  9. #29 Johnny85, 12.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 12.08.2019
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    Guten Abend,
    also der BSB ist bekannt, die dortigen Sachverständigen waren aber nicht erreichbar.
    Ich habe hier unabhängig vom BSB, Tüv und co einen Sachverständigen gefunden. Die entsprechenden Sätze klingen ebenfalls sehr in Ordnung.

    Das überarbeitete Angebot vom GU kommt morgen und wird weiter gereicht.
    Soweit die Arbeit des Sachverständigen zusagt (wovon ich nach dem Gespräch ausgehe), werde ich hier sicherlich auch dankend die Baubetreuung über diesen mitnehmen.

    Zwischenzeitlich konnte ich den Zahlungsplan einsehen und wurde bestärkt, dass dieser eigentlich im Vorvertrag sinnvoll ist festzuhalten oder teilweise zu definieren.

    Ich denke das geht so seinen Weg, soweit hier die GU auch weiterhin Dialog bereit ist.

    Den Punkt fachgerechte Anlagendimensionierung habe ich natürlich fest im Hinterkopf ;)

    Beste Grüße & Danke
     
  10. #30 Johnny85, 22.08.2019
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    ein kurzes (ernüchtertes) Feedback.

    Wir hatten nun eine Prüfung durch einen Bausachverständigen vornehmen lassen.
    Ich nehme an, dies war die beste Investition in unserem Leben...

    Im nächsten Schritt werden wir nun kontakt zum GU suchen und über einen Dialog die angesprochenen Punkte zu lösen.
    Soweit das nicht klappt, werden wir uns nach einem andern GU umsehen müssen.

    Ein Vorvertrag ist vollständig raus, wir klären jetzt den Werkvertrag, BSB & Angebot. Der Vorvertrag bringt einen nur in eine inakzeptable Verhandlungsposition.

    Achja die Vertragsstrafe im Vorvertrag war viel zu hoch, 2 facher HOAI Satz (welcher derzeit gekippt ist)...

    Beste Grüße
     
  11. #31 Johnny85, 31.08.2019
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    Also wir haben zwischenzeitlich eine negatives Feedback erhalten, was aber erstmal sehr allgemein klang.
    Ich gehe davon aus, dass dies aufgrund der Anpassungswünsche für 3 schwerwiegenden verbraucherfeindliche Klauseln dazu geführt hat.

    Wir sind jetzt erstmal etwas ratlos und enttäuscht, da dies so ohne weiteren Dialog kam und von unserer Seite zu keiner Zeit ein Vorwurf oder ähnliches im Raum stand.

    Aber wenigstens ist uns soweit kein Schaden entstanden...
     
  12. #32 msfox30, 31.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 31.08.2019
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    Das Gefühlt hatten wir bei uns auch.....
    ...und waren dann genauso ernüchtert wie ihr. Willkommen im Club!
    Das Problem ist, die GU's müssen aktuell deine Vertragswünsche nicht akzeptieren. Wenn du nicht mit dem GU baust, baut eben ein anderer Depp. Das Gefühl hatten wir aber vor 4 Jahren schon. Heute muss ich sagen, würden ich sicher nicht nochmal bauen KÖNNEN. Weil ich mit Sicherheit kein GU findet, der den Vertrag nach meinen Wünschen macht. Hinzukommt, dass man bei GU im Grunde zu beginn ALLES GENAU festgelegt haben muss. Und das geht nicht bzw. die GU's machen das auch einfach nicht. Da steht da nur allgemeines Blabla im Text. z.B. Verlegung Fußbodenheizung: Tja, nur welche Ausführung, was für Estrich, usw. Um nur ein Bsp. zu nennen.
    Unsere Hausbauvertrag ist 19 Seiten lang. Aus meiner Sicht wären aber 190 Seiten erforderlich gewesen, um alles abzudecken.
     
  13. #33 Johnny85, 31.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 31.08.2019
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    Also ich nehme nicht an, dass dies generell gilt, gleich wohl ich sehe, dass dies viele GU's so gestalten, da der Markt entsprechend unruhig ist.
    Hier fehlt eine entsprechende Regulierung.

    Am Ende erwarte ich hier ein Konsens, so dass die wesentlichen Punkte angenommen werden. Verbraucher schädliche Aspekte sind ja auch nicht ernsthaft argumentierbar.

    Eine genereller Ablehnung der Diskussion oder das Ziel, kann ich in dieser Härte nicht nachvollziehen. Hiermit stellt sich der GU ja ein entsprechenden Selbstzeugnis aus und wir waren zu jeder Zeit höflich und ohne Wertung.

    Wir wissen was wir wollen, wir haben nun einen guten Berater in der Hinterhand - entsprechend zuversichtlich bin ich, dass wir in den nächsten Wochen doch noch unseren passenden GU finden werden und schnell einen finalen und bestimmt noch besseren Entwurf erhalten.

    Den Ärger über die verlorene Zeit bringt mich ja nicht nach vorne und ist auch besser als der Schaden im Nachgang....

    Ebenso kann ich dir absolut zustimmen, dass die Verschleierung der Gesamtkosten wirklich ein unding ist. Gerade die Angebote der Fertighaus-Anbieter waren da besonders dreist und boten geschöhnte Kosten.
    Mit entsprechenden Puffern kann man sich hier aber behelfen. Um das alles aber auch richtig einzuordnen sehe ich eine fachlichen Berater als zwingend an.
     
  14. #34 Fabian Weber, 31.08.2019
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    Nimm Dir doch einfach einen Architekten und mach Einzelvergaben. Dann diktierst Du die Qualitäten ganz genau.
     
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  15. #35 driver55, 01.09.2019
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    Genau: Ich kann das Rumgeeiere auch nicht nachvollziehen. Als ob die GU‘s deinen Auftrag nötig hätten. Es mag hier und da kleine Vertragskorrekturen geben, aber sicherlich wird keiner den Vertrag für dich auf links krempeln.

    Angebote der Fertighausanbieter? Solange kein finaler Plan vorliegt und genaugenommen die Bemusterung nicht erfolgt ist, gibts auch keinen exakten Endpreis, einen sauber kalkulierten Angebotspreis natürlich schon.
     
  16. #36 Johnny85, 03.09.2019
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    Driver fühlst du dich persönlich betroffen, oder vertrittst die Lobby?

    Ich habe einen Vertrag prüfen lassen und die Korrekturen als neutrale Rückfrage an den Gu adressiert, mit dem Wunsch einer kurzfristigen Vertragsunterzeichnung.

    Das ist absolut üblich und der einzige,der einen was diktiert ist entsprechend der Gu.

    Damit stehe ich übrigens nicht alleine da, so geht ein Vielzahl an Bauherren vor und üblicherweise findet man so auch den Konsens.

    Dass diverse Gus einen andern Deppen finden, mag sein... Und weiter?

    Dir einen guten Start in die Woche und ein wenig gute Laune ;)
     
  17. #37 Fabian Weber, 03.09.2019
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    Es ist einfach so, dass es der Bauboom zur Zeit zulässt, dass die GUs sich die Aufträge aussuchen können. Und darum haben viele kein Interesse an irgendwelchen Änderungen zum Vertrag.

    Was spricht aus Deiner Sicht jetzt nochmal gegen das Bauen mit Architekt?

    Die Kosten können es zur Zeit ja wohl nicht sein.
     
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  18. #38 Gast85808, 03.09.2019
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Nö, es ist das finanzielle Risiko was die Bauherren scheuen. Sie wollen alles "all-in-one" haben, zum garantierten Festpreis usw. usw.

    Driver hats genau getroffen. Man stelle sich die Situation vor: 20 Leute fragen an und 20 Leute haben (manchmal über mehrere Seiten) Nachfragen zu Vertrag/Baubeschreibung wwi.

    Dann ist man irgendwann nur noch mit Fragen beantworten beschäftigt und kommt nicht mehr zum bauen. Dreht man die Sache um und sagt, soll doch der Anwalt vom Bauherren einen Vertrag aufsetzen der für beide Seiten fair ist, nee, das wollen sie auch nicht.
    Und da der GU i.a.R. mit seiner Kohle in Vorleistung geht, sagt er: mein Geld, meine Regeln. Do it or leave it. So einfach ist das.
     
  19. #39 Johnny85, 03.09.2019
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    Ein wenig Sachlichkeit wäre nicht schlecht.

    Das eine hohe Nachfrage besteht, stand nicht zu Diskussion.
    Deswegen sollte man aber nicht in verbraucherfeindliche Verträge eingehen, weil man den armen Gu ja geradezu nötigt.
    Hätte er bei angemessenen Verträgen und korrekter Arbeit auch nicht nötig.

    Hier wird durch bestimmte Teilnehmer ein sehr verzerrtes Bild dargestellt, mag es aus Unwissenheit, persönlichen Interesse oder der Streitlust liegen.

    Den Vorschlag bzgl. des Architekten nehmen wir gerne mit.
     
  20. #40 Gast85808, 03.09.2019
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Nein, es wird von manchen (oftmals Betroffenen) nur sehr einseitig gesehen.

    Und was heißt schon verbraucherfeindlich? Bis vor wenigen Jahren war die VOB das nonplusultra. Wäre nie jemand drauf gekommen, dies als verbraucherfeindlich anzusehen.

    Warum keine Butter bei die Fische? Warum wird hier nicht mal eindeutig gesagt, das und das passt meinem Anwalt nicht? Bereits im Eingangspost war es ein diffuses rumgwürge.
     
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