Vorzeitige Zurückforderung des Sicherheitseinbehalt

Diskutiere Vorzeitige Zurückforderung des Sicherheitseinbehalt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, vielleicht kann uns hier jemand helfen ! Es wurde ein Sicherheitseinbehalt vom Kunden gemacht, welcher erst nach 5 Jahren an den...

  1. #1 LKWFahrer, 19.03.2009
    LKWFahrer

    LKWFahrer

    Dabei seit:
    19.03.2009
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Handwerker
    Ort:
    Düsseldorf
    Hallo,

    vielleicht kann uns hier jemand helfen !

    Es wurde ein Sicherheitseinbehalt vom Kunden gemacht, welcher erst nach 5 Jahren an den Handwerker ausgezahlt wird. Nun ist der Fall eingetreten, dass der Kunde den Gegenstand, für welches der Sicherheitseinbehalt einbehalten wurde. verkauft wurde und somit kein Grund mehr für den Sicherheitseinbehalt von unserer Seite besteht.

    Wer kann uns sagen in welchem Gesetz geregelt ist, dass wir unser Geld schon vorher bekommen können ohne die 5 Jahre abzuwarten ?

    Vorab vielen Lieben Dank für Eure Hilfe

    LKWFahrer
     
  2. #2 Gast943916, 20.03.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    du schreibst ja selbst, dass der SE für einen Gegenstand einbehalten wurde, also für eine Leistung und nicht für eine Person. Somit geht die Gewährleistung auf den neuen Käufer über bis zum Ablauf der vereinbarten Frist.


    Gipser
     
  3. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    so einfach ist das wohl nicht.
    der sicherheitseinbehalt ist erstmal zwischen 2 vertragsparteien vereinbart worden. der sicherheitseinbehalt muss (je nach dem wann der vertrag abgeschlossen wurde) auf ein treuhandkonto einbezahlt werden.
    i.d.r gibt es die möglichkeit den sicherheitseinbehalt durch eine eigene bankbürgschaft abzulösen (kosten).
    prüfen wie der sicherheitseinbehalt behandelt wurde (vertraglich)
    einfach geld einbehalten (trotz vertr. regelung) iss nicht mehr! (treuhandkonto).
    dann ist zu klären wie der verkäufer die gewährleistungen gegenüber dem käufer geregelt hat.
    ich würde mal nen anwalt anrufen.
     
  4. lawyer

    lawyer

    Dabei seit:
    05.10.2007
    Beiträge:
    335
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Hannover
    Benutzertitelzusatz:
    Anwalt
    Die vertraglichen Verpflichtungen aus Vertrag haben mit der eigentumsrechtlichen Zuordnung des Bauwerks grds nix zu tun. Der AG behält alle Mängelrechte, auch wenn er an einen Dritten verkauft. Deswegen bleibt das Interesse für den Einbehalt bestehen.

    Die Frage ist, ob der Einbehalt wirksam vereinbart wurde ? ...
     
  5. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    ersetze treuhandkonto = sperrkonto

    genau
     
  6. #6 Gast943916, 20.03.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    davon bin ich ausgegangen, denn sonst hätte der AN den SE wohl nicht geleistet bzw. akzeptiert


    Gipser
     
  7. #7 LKWFahrer, 20.03.2009
    LKWFahrer

    LKWFahrer

    Dabei seit:
    19.03.2009
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Handwerker
    Ort:
    Düsseldorf
    Danke für Eure Antworten.

    Bei mir ist der Fall, dass ich eine Anlage installiert habe, welche jetzt von einem anderen (GROSSEN) Anbieter neu überarbeitet wurde, wo durch in meinen Augen keine Gewährleistungsansprüche meinerseits mehr gegeben werden können ! Somit kann ich doch den Sicherheitseinbehalt schon vorzeitig zurück fordern. Sehe ich das Richtig ?

    Danke für Eure HIlfe
     
  8. #8 Olaf (†), 20.03.2009
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Solltest...

    eigentlich Recht haben. Sobald an Deinem Werk " Hand angelegt" wird, gehen (eigentlich) GL-Ansprüche flöten.
    Wie lange ist denn die "Restlaufzeit"? Ich ahne, dass das ohne Streit nicht abgeht. Setze deshalb diese und Zeit für den (mgl.weise erforderlichen) Gerichtsweg sowie Kosten ins Verhältnis.
    Aber freundlich auffordern, den rauszurücken sollteste ihn schon und dann je nach Reaktion neu entscheiden.
     
  9. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    welcher handwerker / bauherr/ und nicht selten architekten, wissen wie ein sicherheitseinbehalt wirksam vereinbart und gehandhabt wird?
    es gibt viele verträge die unwirksam sind - thema "Sperrkonto" , "bürgschaft auf erstes anfordern" usw.
     
  10. #10 Gast943916, 20.03.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    @sepp,
    so ganz Unrecht hast du da wohl nicht, aber hätten wir die Hintergründe eher gewusst, wären die Antworten wahrscheinlich anders ausgefallen.


    Gipser
     
  11. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    @lkwfaher
    erst verkauft - jetzt überarbeitet?
    lass den einbehalt vom fachmann prüfen, oder stell ne bürgschaft.
     
  12. #12 LKWFahrer, 20.03.2009
    LKWFahrer

    LKWFahrer

    Dabei seit:
    19.03.2009
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Handwerker
    Ort:
    Düsseldorf
    Danke noch mal für Eure Antworten und Hilfen,

    ich wusste zuerst nicht genau wie ich dies Schreiben sollte und hatte Frust im Bauch, da kommt schon mal nicht alles auf Anhieb so auf "Papier" wie man möchte !

    Ich werde sie nun noch mal freundlich anschreiben und wenn nichts geht, gehe ich mal zum Anwalt was der dazu meint ! Es sind nur noch Sicherheiten bis 2010/2011/2012 ! Aber mir geht es hier um das Prinzip !

    Danke
    LKWFahrer
     
  13. #13 Olaf (†), 20.03.2009
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Haste...

    mal fürs Prinzip Dir in Deutschland schon was kaufen können?:mauer

    Neueste Beispiel: Da gibts so ein schickes neues Forderungssicherungsgesetz. Und was macht der Richter? Setzt nen Termin zur Güteverhandlung im April an!!!
     
  14. Peeder

    Peeder

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    4.801
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Trockenbauer
    Ort:
    Wallhausen
    Benutzertitelzusatz:
    Hersteller GK-Falt und Formteile
    und als Antwort wirst du bekommen, " senden Sie uns eine Bürgschaft ....blah blah blah... "

    Ich gehe ja recht in der Annahme, das es sich hier um ein " Bareinbehalt " handelt.

    Nun gut, du hast die Wahl zwischen Bürgschaft und Bareinbehalt, sofern im Vertrag nichs anderes geregelt ist.

    wie Sepp schon sagte :biggthumpup:
    Darin sehe ich die Chance, wie du zu deinen Einbehalt kommst.
    Leider geht das in die Richtung Rechtsberatung, also kein Tipp.

    Es wird nicht gegen die Forumsregeln verstossen, wenn du per Mail den Kontakt zu mir aufnimmst. Es könnte ja sein, das ein jemand mitliest, und der beste Trumpf ist der, den man nicht öffendlich ausspielt.


    Peeder

    man sagt mir nach, ein fieser Kerl zu sein
     
Thema:

Vorzeitige Zurückforderung des Sicherheitseinbehalt

Die Seite wird geladen...

Vorzeitige Zurückforderung des Sicherheitseinbehalt - Ähnliche Themen

  1. Vorzeitige Kündigung: Nachweis des berechtigten Interesses

    Vorzeitige Kündigung: Nachweis des berechtigten Interesses: Hallo zusammen, ich besitze eine vermietete Immobilie mit zugehörigem Immobilienkredit. Die 10-jährige Zinsbindungsfrist läuft noch etwa drei...
  2. Vorzeitige Ablösung einer Baufinanzierung

    Vorzeitige Ablösung einer Baufinanzierung: Hallo liebe Forumsgemeinde, ich hätte die Bitte, dass evtl. ein Finanzprofi :-) mal eine Berechnung überprüft. Es geht um eine Baufi, welche...
  3. vorzeitige Auflösung BHW Dispo Maxx 4,25%?

    vorzeitige Auflösung BHW Dispo Maxx 4,25%?: Hallo, ich habe einen Bausparvertrag der Marke BHW Dispo Maxx 4,25% über 6 Jahre mit bislang 4000 EUR bespart (Bausparsumme 10.000 EUR). Ich...
  4. Darlehen vorzeitig ablösen

    Darlehen vorzeitig ablösen: Ich habe seit 5 Jahren ein Baudarlehen laufen. Jetzt ist die Situation so, dass ich eine Nachfinanzierung benötige. Die Bank, bei der ich das...