Wänden 6m hoch richtige Abrechnung

Diskutiere Wänden 6m hoch richtige Abrechnung im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallo! Ich bin selbstständig. Bauen wir Wänden 6m hoch und Auftraggeber sagt uns dass die Höhe ist OK und soll ich rechnen wie normale Wand. Aber...

  1. Necr0x

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    Hallo! Ich bin selbstständig. Bauen wir Wänden 6m hoch und Auftraggeber sagt uns dass die Höhe ist OK und soll ich rechnen wie normale Wand. Aber ich hab gehört dass mit Höhe mehr als Standard (3m) soll man mindestens +1 Euro pro jede Meter rechnen als zulage. Ist das stimmt? Sagen Sie bitte wie soll ich das abrechnen und wie kann ich argumentieren meine Rechte?
     
  2. #2 Fabian Weber, 22.10.2019
    Fabian Weber

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    Was steht im Vertrag?
     
  3. #3 Fabian Weber, 22.10.2019
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    ATV DIN 18340 regelt die Abrechnung, einfach mal in der VOB nachlesen.
     
  4. Alex88

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    eine Standardhöhe von Wänden gibt es m.W. nicht, warum sagt dir der AG was und wie du abrechnen sollst?
    Entweder du machst ein ordentliches, schriftliches Angebot, er akzeptiert oder nicht
    oder er sagt, dass er Betrag X bezahlt, mach es oder lass es
    so läuft das normalerweise
     
  5. Necr0x

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    Wir haben schon gearbeitet vorher, aber war normale arbeiten und normale Wänden. Jetzt steht bei mir im Vertrag 18 eur pro m2 mit Q2. Aber wir haben nicht abgesprochen 6m Höhe. Wann ich habe gefragt ob ich bekomme mehrere Preis als Zulage für höhe, er hat gesagt "ja". Aber Aufmaß und Rechnung soll ich sowieso schon schreiben. Aber weiß ich nicht was genau und wie soll ich diese Zulage abrechnen. Kann mir jemand Hilfen?
     
  6. Necr0x

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    VOB das ist ein Buch mit Regelungen? Soll ich das kaufen oder gibt's es im Internet?
     
  7. Necr0x

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    Preis für normale Trennwand...
     
  8. SIL

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    Genau so
    Allerdings wird gestuft abgerechnet bis 3 m Standard 3 - 4 m gibt es die erste Zulage bzw den ersten % Zuschlag je nach Format und Stein und Verarbeitung egal ob die ARH von KS oder Poro... so sind auch die Kalkulationprogramme.
    Eine direkte in xxx€ Umrechnung ergibt sich erst bei bekannten Werten wie Format/Rohdichten/mit Mörtel ( geklebt oder klassisches Bett) Mindermengen etc @FabianWeber müsste dies eigentlich genauer wissen, grob bei 3-4 m gibt es um die 4 %Aufschlag, soweit ich mich erinnere, @Yilmaz?
     
  9. SIL

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      :fleen:fleen
    Auch eines für Fabian mit :D
     
  10. SIL

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    Nein besorg dir die Arbeitszeit Richtlinien der Hersteller, gibt es als Sonderdruck oder Blätter für free im duneloade :winken oder Trockenbau hmmm Wer weiss...
     
  11. Necr0x

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    Kannst du mir genau sagen wo und wie? Ich verstehe Deutsch ziemlich gut und spreche und schreibe es sogar. Aber das Internet auf Deutsch zu durchsuchen ist für mich nicht so einfach.
     
  12. Necr0x

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    Wir stellen Trennwände mit Diamand Platten zweilagig und beidseitig. Wenn hilft das.
     
  13. SIL

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    Knauf oder die ARH Arbeitszeitrichtlininen Hochbau T. 1.41 10, iwo da ist was, allerdings kann ich nicht sagen wie aktuell oder umfassend dies dort ist und ob Montage und Materialzuschläge dort erfasst sind @Alex88?
     
  14. #14 Fabian Weber, 22.10.2019
    Fabian Weber

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    Du kannst ja schonmal mindestens das erforderliche Gerüst abrechnen und jeweils 1x Umsetzen in den nächsten Raum.

    Du kannst jetzt nicht einfach eine Zulage verlangen, das ist hier jetzt zu spät.

    Die VOB ist das wichtigste Buch in Deinem Job, also bestell sie Dir gleich heute. Echt krass, dass Du die als Selbstständiger nicht hast.

    Da steht genau drin, wie alles auf dem Bau geregelt wird.

    Es gibt auch die VOB im Bild, die ist gerade für Trockenbau sehr zu empfehlen.

    Und dann empfehle ich Dir ganz viele Lehrgänge bei Deiner Handwerkskammer zu besuchen.
     
  15. 11ant

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    Das finde ich auch merkwürdig, das klingt für mich "scheinselbständig". Das kann allerlei Probleme geben: Zoll, Sozialversicherungen (auch Nachforderungen !), Berufsgenossenschaft, ...
     
  16. Necr0x

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    "verlag-rudolf-mueller-sicherheit-der-abrechnung"

    Das ist genau das Buch? Und trotzdem, warum ist zu spät? Ich arbeite mit andere Auftraggeber im Fall wenn kommt etwas extra, ist erlaubt immer zuschreiben als zulage. Auch ganz neue Positionen. Hab gesehen online Buch für 350 Euro pro Jahr. Ist das gute Preis oder besser auf Papiere kaufen? Wie kann ich wissen welche Buch genau ich brauche? Wenn hat jemanden das Buch jetzt, können sie bitte mir das Info geben?
     
  17. Necr0x

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    Ganz normal. Ich kenne gut meine Arbeit, aber mit Abrechnungen ich kenne noch nicht viel zu viel. Und wann ich sehe nicht Standarte höhe, ich frage ihn - ob wird das bezahlt etwas dazu für die Höhe. Und er sagt mir "nein. Alles schon in Preis drine. Guck mal welche Größe gute Wände hast du. Was willst du noch?" so das leuft. Ja, das ist nicht normal. Aber wenn hat man kein info was für wo und warum soll bezahlt werden, dann immer so...
     
  18. Alex88

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    eine zusätzliche Vergütung für Wandhöhen ist nirgends festgelegt.
    Abrechnen bzw. in den Einheitspreis mit einzukalkulieren ist das Gerüst,
    sowie der mehrmalige Umbau
    die VOB wird dir nicht viel nützen, sorry ich will niemand zu nahe treten, aber mit deinen Deutschkenntnissen wirst du das
    in vielen Bereichen nicht verstehen, besorg dir das "Trockenbau Handbuch" vom VOB Verlag Ernst Vögel in Stamsried
    da wird das verständlich erklärt, wir haben damals in der Meisterschule viel damit gearbeitet
     
    11ant und Fabian Weber gefällt das.
  19. #19 Fabian Weber, 23.10.2019
    Fabian Weber

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    Aber der Auftraggeber sagt ja, dass hier nichts extra gekommen ist.


    Was steht denn in der LV-Position?

    @Alex88, Gerüst höher als Nebenleistung kann er schon einen Nachtrag für Stellen. Es sei denn es steht schon mit in der Hauptposition mit drin.
     
  20. Necr0x

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    Ich bin sub Unternehmer und ich habe keine LV Liste. Das wegen ich habe keine Info. Hab nicht gefunden gegebene Buch im internet.genau mit diese Name...
     
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