Wären hier Brandschutzriegel nötig gewesen?

Diskutiere Wären hier Brandschutzriegel nötig gewesen? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Ja natürlich das ist mir klar. Der Vertrag wurde verletzt. Aber wie verhält es sich wenn die Teile nicht berechnet wurden. Ich kann ja hier nichts...

  1. #21 Littlejoe737, 06.02.2025
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    Ja natürlich das ist mir klar. Der Vertrag wurde verletzt. Aber wie verhält es sich wenn die Teile nicht berechnet wurden. Ich kann ja hier nichts mindern. Anders wäre es wenn ich den gleichen Preis bezahlt hätte und die Dinger nicht drin waren. Den Vertrag hat er abgeändert.
     
  2. SIL

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    Bevor wir wieder im Kreis drehen , im Angebot wie lautet die Formulierung zum Brandriegel und ist er ggf nur als Option aufgeführt und was für Vertrag BGB ..., bevor @BaUT sich wieder sehr sicher ist :hammer:
     
  3. SIL

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    Eventuell habe ich wie immer nicht exakt formuliert, als was ist das Gebäude baurechtlich eingeordnet oder im Grundbuch / Kataster oder im Bescheid Grundsteuer geführt, die Formulierung von dir lässt da Interpretation zu.
    Entscheide dich doch einmal.
     
  4. #24 Littlejoe737, 06.02.2025
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    @SIL
    @BaUT

    In dem Angebot ist die Position wie folgt aufgeführt und fließt voll in die Titelsumme ein.

    Einbau von Brandschutzriegel entsprechend den
    behördlichen Vorschriften.
    Brandriegel volflächig mineralisch verklebt.
    Dämmstärke: 160mm
    Durch den Einbau entspricht die Fassade,
    Brandschutzklasse B1.

    Wie sollte das denn eingeordnet sein? Einfach als Wohnhaus.
     
  5. #25 Littlejoe737, 06.02.2025
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 06.02.2025
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    Also, es geht um eine Hausfassade. Dämmung und Putz. Ich wollte in die Fassade Brandschutzriegel eingebaut haben um ein Stockwerkübergreifendes ausbreiten des Feuers zu verhindern. So wurde mir die Fassade angeboten. Eingebaut wurden die Teile nicht. Für mich ist die Fassade so unbrauchbar. Im Ernstfall (wenn es brennt) stehe ich für das Mietobjekt in der Haftung falls es der Feuerwehr nicht gelingt die Personen durch die Fenster zu retten. (Abtropfen von brennendem Styropor, weil der Brandschutzriegel fehlt).
    Mir nutzt die Hausfassade also nicht viel.

    (schriftfarbe korrigiert durch mod)
     
  6. #26 Littlejoe737, 06.02.2025
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    Die Armierungspfeile wurden übrigens nicht eingeputz, allerdings in der Schlussrechnung abgerechnet.
     
  7. BaUT

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    @SIL als Zyniker könnte man den Text wohl auch so interpretieren: "Da die Behörden nix vorgeschrieben haben, dann brauchten wir die auch nicht einbauen!"
    Nutzen tut dir bzw. den Bewohnern die Dämmung sehr wohl.
    Und ob du im Schadensfall als Vermieter bei fehlenden Brandriegeln in die Haftung gerätst, wäre noch zu klären.
     
  8. #28 SIL, 06.02.2025
    Zuletzt bearbeitet: 06.02.2025
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    Das hat nichts mit Zynismus zu schaffen Herr @BaUT entweder ist gibt eine definitive Pos. im Angebot oder nicht , hier wird im Sinne falls erforderlich nach LBO angeboten , daraus nunmehr einen Anspruch herzuleiten ist dann schwierig, grundsätzlich falls ich es verpasst habe immer noch kein Bundesland etc ich verbleibe daher im Gegensatz zu dir, vorab hier sind keine Brandriegel notwendig eruierend aus dem Mini Teil Vertrag Auszug und dem bisherigen Kenntnis über die bauliche Substanz.
    Weiterhin bin ich ja nicht im Bilde ob du Sanierungsobjekte betreust oder umfänglich begleitest , die Option 'falls oder oder erforderlich nach ...' ist durchaus üblich, im Vorfeld sämtliche Arbeiten exakt einzugrenzen ist oft nicht möglich, so ein WDVS mal aussen vor, durchaus gibt es konträre Ansichten zum TE seinem Objekt aufgrund der fehlenden Norm / Grundlage sehe ich hier erstmal keinen Verstoß - du kannst ja noch ergänzen....
     
  9. #29 Littlejoe737, 06.02.2025
    Zuletzt bearbeitet: 06.02.2025
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    Es handelt sich um Baden-Württemberg. Die Position war ja auch mit Meterangaben versehen. Also alles schon ausgerechnet. Sonst würde es ja da nicht stehen.

    Auszug aus der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Artikel 70 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 73)

    § 15 Brandschutz (1) Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.


    Explizit steht da nichts von Brandschutzriegeln oder WDVS. Das ist in der Verordnung nicht zu finden.
    Allerdings kann man im Auszug aus der Seite des Stuck Verband rauslesen das es vorgeschrieben ist.

    Neubauten im Kenntnisgabeverfahren sowie Altbaumodernisierungen ab 2016
    Bei nicht zu genehmigenden Neubauten (Kenntnisgabe-Verfahren) oder bei Modernisierungen von Altbauten ist bauordnungsrechtlich kein genaues Datum festgeschrieben, sodass hier das Abnahmedatum der Bauleistung maßgeblich ist. Privatrechtlich sollten hier gegenüber dem Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Art der Ausführung angemeldet werden, wenn im Angebot noch keine Zusatzbrandriegel ausgeschrieben sind und die Abnahme erst 2016 erfolgt.
    Die ab 01.01.2016 z. B. bei Modernisierungen (Altbau) zusätzlich notwendigen Brandriegel (Sockel + EG/1.OG + ca. 1 m unter oberem WDVS-Abschluss) sind in die Kalkulation bzw. als neue Position von zukünftigen Angeboten mit aufzunehmen.
    Bei von Auftraggebern (z. B. Architekten, Bauträgern) erstellten Leistungsverzeichnissen für Modernisierungen (Altbau) ist zu prüfen, ob die zukünftig notwendigen Brandriegel enthalten sind. Wenn dies nicht der Fall ist, ist ein Nebenangebot mit Anmeldung von Mehrkosten für eine geänderte Ausführung (Sockel-Brandriegel + Brandriegel EG/1.OG + Brandriegel oberer WDVS-Abschluss) aufgrund von in Kraft getretenen behördlichen Bestimmungen mit abzugeben.
    Wenn die 2015 beauftragten WDVS-Arbeiten (z. B. bei Altbaumodernisierungen) nach dem Stichtag 1.1.2016 fertiggestellt werden, ist der Auftraggeber auf die Änderung der Ausführung und die damit zusammenhängenden – vom Auftraggeber zu tragenden – Mehrkosten für diese Änderung hinzuweisen.
    Wir empfehlen für das Jahr 2016 in allen Angeboten mit EPS-WDVS, die schwerentflammbar ausgeführt werden sollen Zusatzpositionen aufzunehmen, bei denen mehrere umlaufende nichtbrennbare Brandriegel aufgenommen werden.
    Mitgliedsbetriebe des Fachverbandes finden in der Stuck-Info-Ausgabe 12/2015 einen Mustertext unter diesem Artikel.
     
  10. SIL

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    Du ergänzt immer Informationen , so funktioniert dies nicht.
    Dazu gibt es Kommentare und zum Beispiel die novelierte FeuVO , die Verwaltungsvorschrift TB , die Richtlinien der AKBW und so weiter
    Wenn im Angebot nunmehr explizit Brandriegel mit lfdm und Preis versehen waren und du dies auch so beauftragt hast ( dort stand nicht als Eventual oder bei Bedarf ) wäre hier ein Mangel in der Ausführung festzustellen und zwar abweichend zur geschuldeten beauftragten Leistung, ergo Mangelanzeige und Brandriegel ergänzen lassen und bevor hier wieder Informationen tröpfeln lass ich dies nun @BaUT erledigen
     
  11. #31 Littlejoe737, 06.02.2025
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    Dann tut es mir leid das ich das vergessen habe zu erwähnen.
    Hier habe ich auch nochmal die Zulassung vom
    https://www.google.de/urlsa=t&sourc...sQFnoECCgQAQ&usg=AOvVaw3iDdYxrEZkPpFnL69mMdSv
    Das tut mir leid. Aber du meintest ja das die Position eh gegen mich ausgelegt wird.
    Nun habe ich mit einem Mitarbeiter eines Fachverbandes für Stuck telefoniert. Er meinte diese "behördliche Vorschrift" gibt es nicht.

    Da die Position aufgeführt war, hätte er sie einbauen müssen.
     
  12. SIL

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    Und
     
  13. #33 Littlejoe737, 07.02.2025
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    Zur Info: Ich habe auch nochmal mit der Firma Sto telefoniert. Ab 100mm Dämmstärke sind Brandschutzriegel vorgeschrieben, da die Fassade sonst von der Brandschutzklasse B1 zu B2 übergeht.

    Wenn ich nun eine Mängelanzeige rausschicke und zur Nachbesserung auffordere, darf mir der Handwerker dann nur die fehlende Position berechnen. Also Material Brandschutzriegel oder auch den kompletten Aufwand. Also ausschneiden einkleben usw.? Ich fürchte das funktioniert Nichteinmal. Das lässt sich nie richtig beiputzen und armieren. Was sagt ihr dazu?
     
  14. SIL

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    Ja.
    Nein , alles nicht dein Problem auch keine Gerüst oder sonstige Kosten, du könntest wenn du auf Streit aus bist sogar Kosten wie Beeinträchtigung durch Gerüst/ Lärm eventuell Minder Mieteinnahmen als Regress beanspruchen, ob hier sogar eine zeitweise Nichtnutzung aufgrund der Arbeiten auftritt kann ich nicht beurteilen.
    Doch , er muss halt großflächig arbeiten, wie er dies herstellt ist seine Aufgabe.
     
  15. #35 Littlejoe737, 07.02.2025
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    Wirklich? Denn er hat die Position in der Rechnung ja nicht berechnet? Zählt man hier eher auf das Gesamtpaket anstatt einzelnen Positionen?

    Wird natürlich ein erheblicher Aufwand sein. Vielleicht sieht es zum Schluss dann ganz schlimm aus. Kann man hier dann auch etwas machen wenn es im Putz krasse Unterschiede gibt? Da lohnt sich vielleicht eher für ihn, etwas mit dem Preis runterzugehen. Wie viele wäre das denn Wert bei einer Brutto Auftragssumme von 55.000€.
    Und wie lange setzt man die Nachbesserungsfrist?
     
  16. #36 SIL, 07.02.2025
    Zuletzt bearbeitet: 07.02.2025
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    Du zahlst die "sowieso Kosten' also die bei Auftragsgemäßer Erfüllung angefallen wären ,
    Bei der Witterung würde ich jetzt Recht großzügig ausweisen mindestens 1 Monat.

    Keine Ahnung, du musst dich aber einmal entscheiden entweder lebst jetzt mit einem abweichenden WDVS was laut STO auch nicht den eigenen Vorgaben entspricht, damit entlastet du alle weiteren Ansprüche -sprich Verzicht oder handelst etwas aus , da ich immer noch keine Angaben zum Brandriegel habe , nimm seinen lfdm Preis x2 plus Gerüst plus 2x xx m² Putz zweilagig inklusive Gewebe etc , hier schlägst du um deinen Brandriegel jeweils einen m ca zu.
    Dann muss er halt die ganze Wand nochmal putzen.

    Eine Alternative wären Bänder oder Faschen die im nachgearbeiteten Bereich dann natürlich erhaben gegenüber der übrigen Fläche wären
     
    Fred Astair gefällt das.
  17. #37 Littlejoe737, 08.02.2025
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    Hallo SIL,

    Die Brandriegel sind mit 2100€ netto und 141 lfm. angesetzt gewesen. Also 14.89€ pro lfm. netto.

    Das Gerüst (von ihm) hat auf und abbauen 3800€ netto gekostet.
    Der Oberputz war bei 5500€ netto. Die Gewebarmierung mit Spachtel bei 4650€ netto.
    Der Putzgrund bei 1500€ netto. Der Anstrich bei 2340€ netto.

    Zählt der Anstrich und der Putzgrund für dich zum Putz? Also auch doppelt zu rechnen?


    Ich könnte damit leben, will aber definitiv eine Vergünstigung. Verzicht wird es aufgrund seiner Art und Weise auf Mängel zu reagieren nicht geben. Immerhin hat er mir einiges am Bauwerk versaut, weil kaum abgedeckt und abgeklebt wurde. Terasse und Kellertreppe voller Putz und Flecken. Anschlüsse nicht sauber ausgeführt. Einige Fehlerstellen im Putz. Vor allem Wölbungen die man von weitem schon sieht. Eingerizte Alubordbügen. Alubänke von unten mit Farbe versaut. Alles in allem ein Armutszeugnis für einen Fachhandwerker. Alleine die Kritikfähigkeit des Handwerkers war völlig kindisch und uneinsichtig. Weil ich keinen Streit wollte, habe ich es gelassen. Ich wusste ja, dass ich damit rechtlich nicht wirklich durchkomme.
    Nun ist mir, bzw. einem Freund auf Bildern, die während der Bauphase entstanden sind, aufgefallen das die Riegel fehlen.

    Außerdem hat mein Kumpel (Zimmerer) den Wandaufbau im aufgestockten Bereich kritisiert und eine Berechnung mit einem Programm ausgeführt. So wie in der Berechnung im Anhang ist auch mein Wandaufbau ausgeführt. Das Programm kommt zum Entschluss, dass der Wandaufbau nicht optimal ist. Die Oberflächentemperatur hätte durch zusätzliche Dämmung erhöht werden müssen. Im Optimalfall hätte man anstatt der OSB Außen eine vernünftige Putzträgerplatte in Form einer Weichfaser benutzen sollen. Andernfalls kann es zu Schimmel und Feuchteschäden am Bauteil kommen. Das Ständerwerk wurde mit innen beplankter OSB geliefert. Der Aufbau Außen wurde vom Verputzer durchgeführt. (OSB+EPS) Screenshot_20250208_185105_Gallery.jpg Screenshot_20250208_185111_Gallery.jpg
     
  18. #38 SIL, 08.02.2025
    Zuletzt bearbeitet: 08.02.2025
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    Das 'Feilschen" musst du übernehmen, so aus dem kalten heraus würden unsere Putzer um 400-500 € pro lfdm ansetzen ( allerdings mit eigenem Gerüst ) bei der Nachbesserung , liegt auch an 3x Anfahrt etc vllt hat @BaUT oder Fabian eine grobe Kostentendenz
    ? Da stimmt etwas nicht.
    Haftgrund / Haftbrücke / Anstrich ja wobei gesamthaft der doppelte Ansatz hier nicht reicht aufgrund der notwendigen Arbeiten.
    Das ist ein anderer Aspekt.
    Hat dieser deinen Holzbau errichtet?
    Ubakus ist nur bedingt geeignet für derartige Simulationen , es gibt hier im Forum genug Ubakus Experten da halt ich mich raus und was die Ausführung betrifft hätten diese Freunde oder Planer sich vorher äussern können...
     
  19. #39 Littlejoe737, 08.02.2025
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    Mir fällt das absolut schwer, ich kann das preislich kaum einschätzen. Was würdest du aus dem Bauch raus sagen? 5000€, 8000Euro? Oder nicht mal so viel? Er würde ja 2000 netto bekommen. Das Gerüst und die Gerüstbauer hat er ja selbst und die Verputzer hat er auch. Verputzt haben das die vier Mann an einem Tag. Ich glaube er verliert hier nicht viel Geld. Vielleicht nimmt er das ganze in Kauf und kommt mit den 2100€ Netto die er dann bekommt nicht ganz so schlecht weg. Die sind doch recht fix mit allem.

    Warum meinst du da stimmt etwas nicht? Das ist die Titelsumme der Position. Kann ich morgen auch abfotografieren.

    Warum reicht der doppelte Ansatz nicht? Ich bin kein Gipser, aber die arbeiten unheimlich schnell. Ich schätze die brauchen maximal eine Woche dafür.

    Ich glaube @BaUT möchte hier nicht mehr so gerne antworten.

    Mit dem anderen Thema muss ich mich nochmal beschäftigen. Aber nein. Der Holzbau war nicht von ihm.
     
  20. #40 Littlejoe737, 08.02.2025
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