Wärmebedarfsnachweis

Diskutiere Wärmebedarfsnachweis im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Da isser doch "Wärmedurchgangs-Koeffizient K", sonst nichts Genau das ist es, was für einzelne Bauteile angegeben ist. Auf Blower-Door-Test...

  1. MB

    MB Gast

    Da isser doch

    "Wärmedurchgangs-Koeffizient K", sonst nichts

    Genau das ist es, was für einzelne Bauteile angegeben ist. Auf Blower-Door-Test und ggf. Thermographie bin ich gespannt.

    Wenn ich mit Herbert fahre, stimmen meine in der Mail angegeben Fahrzeiten nicht mehr. Herbert fährt immer so langsam (unter 200 km/h, sozusagen rollendes Verkehrshindernis :) )
     
  2. #22 BTopferin, 07.08.2003
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    Er fährt bestimmt NICHT so langsam wie ich:)

    Hi MB

    also, bin nun richtig durcheinander :( Der K-Wert und W/(m²K) sind gleich?

    Oder vielleicht wäre es halt besser wenn die Laie das Ding (Wärmebedarfsausweis) nicht mehr anschaut ;)

    Stimmt sowieso nicht...


    Grüße
     
  3. MB

    MB Gast

    Im Prinzip richtig

    Fast alle Wärmeschutznachweise sind falsch (bzw. die Ausführung entspricht nicht dem Nachweis). Verstehen kann die ein Bauherr normalerweise nicht.

    K ist der Wärmedurchgangskoeffizient in W/ (m² x K)
    Lambda ist der Wert für die Wärmeleitfähigkeit in W / (m x K)
    Großes Lambda ist wiederum der Wärmedurchlaßkoeffizient in W / (m² x K)

    Dabei gilt: 1/k = 1/alpha i + 1 / Groß-Lambda + 1/alpha a

    Damit es kompliziert wird:
    1/Groß-Lambda = s1/klein-Lambda R1+ ... sn/klein-Lambda R n

    Ist verwirrend, aber nicht wirklich kompliziert. Für die Prüfung reicht es aus, ob die K-Werte roichtig sind (also dem Material entsprechen) und die Dicken (s)
     
  4. #24 Gast360547, 08.08.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    was ist denn bitte...

    ... der Wärmeduchlaßkoeffizient???
    Der Einheit nach zu urteilen ist das der Wärmedurchgangskoeffizient. Der Beschreibung nach ist es aber wieder was gaaaaaanz anderes, was hab ich nur noch nicht herausgefunden.
    si
     
  5. #25 Markus Gräfe, 08.08.2003
    Markus Gräfe

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    Re: Steht fast nie drin

    Hallo Martin,

    war das auch schon Vorschrift vor der EnEV 2002 (sprich zu Zeiten der Wärmeschutzverordnung von 1995) und wo steht das? Muß ich doch bei mir gleich mal nachsehen, ob es berücksichtigt wurde (bei mir: offenes Treppenhaus zum Keller - ungedämmt). Zumindest haben meine Gutachter dies auch bemängelt...

    Danke, Markus
     
  6. #26 Gast360547, 08.08.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    wie, wo, was...

    Moin,
    ...gedämmt werden muß(te) stand schon in der alten WSchVO.
    Dort waren die Werte angegeben, die Bauteile nicht überschreiten durften.
    Dann gibt es da noch den Begriff der "temperierten Gebäudehülle".
    Und wenn das Treppenhaus geheizt ist, dann müssen die angrenzenden Kellerwände entweder gedämmt und mit entsprechenden Türen versehen sein, oder es wird der gesamte Kellerbereich mittels Bodendämmung und Perimeterdämmung an den Außenwänden umfassend gedämmt. Eine Lösung, die ich ganz klar favorisiere.
    Grüße
    stefan ibold
     
  7. MB

    MB Gast

    Hat KGH schon geschrieben

    Es bedeutet nicht nur Mindestdämmwerte sondern eben, daß dann der Keller zum beheizten Volumen gehört. Nach WSchVO gab es ja schon zwei Möglichkeiten: Einzelbauteilnachweis oder Energiebilanz. Berücksichtigt werden muß ere dann auf jeden Fall.

    Der Wärmedurchlaßkoeffizient ist immer noch Groß-Lambda. Wärmedurchgangskoeffizient ist U, früher k. Wobei das früher 1/Lambda jetzt R ist (Wärmedurchlaßwiderstand).

    Eben die altbekannte Formel: 1/Groß-Lambda = d/klein-Lambda r
     
  8. #28 Markus Gräfe, 08.08.2003
    Markus Gräfe

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    dann liegt doch ganz offensichtlich ein Planungsfehler vor, oder?

    Wie gesagt, offener Zugang zum Keller in den Kellervorraum. Der Keller ist nicht gedämmt und 'ne Heizung gibbet dort auch nicht. Zwar habe ich mir die Anschlüsse legen lassen, aber der BT hat sogar darauf hingewiesen, daß in dem Fall, daß mal ein HK dort aufgehängt wird und geheizt wird auch gedämmt werden müsse und er davon ausgeht, daß dies dann auch durch den Bauherrn gemacht wird.

    Markus
     
Thema: Wärmebedarfsnachweis
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