Wärmebrücke zum Nachbargebäude

Diskutiere Wärmebrücke zum Nachbargebäude im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Es entsteht ein neuer Anbau an ein Bestandsgebäude. Für diesen neuen Anbau wird eine EnEV-Bilanzierung mit Wärmebrücken-Einzelnachweis...

  1. #1 Werner Landgraf, 16.02.2015
    Werner Landgraf

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    Es entsteht ein neuer Anbau an ein Bestandsgebäude. Für diesen neuen Anbau wird eine EnEV-Bilanzierung mit Wärmebrücken-Einzelnachweis vorgenommen. Frage: Sind die Wärmebrücken im Übergang zum Nachbargebäude mit zu berücksichtigen, z.B. Übergang der neuen zur alten Wand? Ich erinnere mich irgendwo gelesen zu haben, dass diese Wärmebrücken nicht einzubeziehen sind.
     
  2. #2 PeterLohr, 22.07.2024
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    Hallo, haben Sie jemals eien Antwort zu Ihrer Frage bekommen? Ich suche nämlich auch nach einer Antwort dazu.
     
  3. SIL

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    Nein ,
    Wärmeströme des Nachbargebäudes werden nicht mit erfasst , es gibt einige Ausnahmen zum Beispiel bei sehr alter Bausubstanz mit echter Kommunwand , hier empfiehlt sich entweder Kompensation oder innere Dämmung ( Flanken ) oder vollflächig, ich vermute die Frage bezieht sich auf EFH / DH oder RH bei gewerblicher Nutzung gilt dies nicht so pauschal, weiterhin ist hier nicht ersichtlich ob es sich um einen kompletten Einzelnachweis handelt oder ob das anschließende Gebäude ( respektive der Übergang ) mit pauschal Zuschlag nach Gleichwertigkeit erfolgt.
     
  4. #4 PeterLohr, 22.07.2024
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    Vielen Dank für die superschnelle Antwort!
    Ja, es geht hauptsächlich um DHH usw, aber auch um Altbau (vor 1900).
    Es geht mir in erster Linie um die Berechnung, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt.
     
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