Wärmebrücken Dachgeschoß

Diskutiere Wärmebrücken Dachgeschoß im Spezialthema: Wärmebrücken Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Zusammen, ein weiterer langer Tag voller Diskussion geht zu Ende. Diesmal mit dem Bauleiter, dem Vorarbeiter und unserem Gutachter. Es gab...

  1. #1 Jens085, 04.07.2019
    Jens085

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    Hallo Zusammen,

    ein weiterer langer Tag voller Diskussion geht zu Ende. Diesmal mit dem Bauleiter, dem Vorarbeiter und unserem Gutachter. Es gab 4 Meinungen und keine ist für mich schlüssig. Es geht um ein Fertighaus einer wirklich großen Firma.

    Folgende Probleme:

    a) Die Elemente des Daches sind ca. 3 Meter breit. Zwischen den Elementen, das heißt an der Kante von Dachspitze zur Regenrinne wurde ca. 1 bis 2 cm Luft gelassen. Man kann Sozusagen vom OG durch, die Schlitze über die Fußpfette nach Außen schauen. Die Dachfläche selbst ist an der Außenseite mit einer Folie luftdicht umhüllt. Jetzt wurde. Die Lücke halb aus geschäumt. Auch so, dass man nicht mehr durch die Lücken nach außen schauen kann. Jedoch wurden diese nicht komplett aus geschäumt. Zum Wohnraum hin wurde der Schlitz einfach mit Klebeband durchgängig "abgedichtet". Folgender Sachverhalt

    Der Gutachter sagt nun er sieht ein, dass das die Außenhaut nun luftdicht ist. Jedoch befürchtet er die Bildung von Wärmebrücken an den Schlitzen, da nach Innen nicht mehr gedämmt wird. Die Dämmung ist schon in die Dachelemente eingebaut. Daher fehlt sie an den Lücken. Laut dem Gutachter hätte man beim Montieren der Dachelemente Dämmung zwischen die Elemente pressen müssen.

    Der Bauleiter behauptet nun es sei ja Luftdicht und daher wirkt die stehende Luft in den Lücken isolierend. (Ich gebe nur wieder was gesagt wurde... ;-) ).

    Wer hat nun Recht, müssen die Lücken voll flächig gedämmt werden oder reicht es wirklich wie beschrieben?


    b) Die Decke im OG, ist eine Holzdecke und wird nicht gedämmt. Der Dachboden ist nicht ausgebaut. Nun ähnliches Problem. Der Gutachter sagt nun a) hätte das in die Heizlastrechnung eingehen müssen da der Dachboden so mit geheizt wird und ein nicht zu vernachlässigendes Volumen besitzt und b) dass der Dachboden auch an die Lüftungsanlage angeschlossen werden muss. Da die Luft im Dachboden erwärmt wird.

    Der Bauleiter behauptet nun erneut. Die Luft zwischen der Lattung (Decke OG) und Fußboden (Dachboden) wirkt isolierent.

    Irgendwie kann ich das Argument "Luft als Isolator" nicht nachvollziehen. Mir ist klar, das stehende Luft in kleinen Kammern sehr gut isoliert. Aber ist es nicht sehr gewagt das Prinzip hier anzuwenden?

    Viele Grüße
     
  2. #2 Leser112, 05.07.2019
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    Ein solches Konstrukt ist in der DIN 4108 Bbl 2 nicht aufgeführt! Hier wäre ein Gleichwertigkeitsnachweis bzw. detaillierte Berechnung der Wärmebrücke erforderlich.
    Ich gehe davon aus, dass im EnEV Nachweis mit dem pauschalen WB Zuschlag 0,05 W/m²K gerechnet wird. Dessen Verwendung ist an bestimmte Randbedingungen für die Baukonstruktion, z.B. DIN 4108 Bbl 2, gebunden.
    Die notwendige Luftdichtheit eines Neubaugebäudes lässt sich mittels BD-Test nachweisen, sofern daran Zweifel bestehen. Das würde ich hier unbedingt von einem Externen erledigen lassen. Dann hast Du einen Beweis, dass man Dir evtl. ein nicht EnEV konformes Gebäude errichtet hat. Bei KWL ohnehin erforderlich.
    Grundlagenwissen Luftdichtheit und Luftdichtheitsmessung [ ]
    Die OGD ist grundsätzlich zu dämmen, wenn der Dachspitz ein Kaltdach ist. Selbst im Bestand ist das häufig nachzuhohlen.
    Die Heizlastberechnung ist zwar außerordentlich wichtig/ notwendig/erforderlich/gefordert, hat jedoch grundsätzlich primär nichts mit dem EnEV Nachweis zu tun.
    Ausschlaggebend ist, wo hier die Systemgrenzen im EnEV Nachweis geführt werden.
    Wird der Spitzboden wohnwirtschaftlich genutzt/ beheizt, sind die Dachschrägen in diesem Bereich EnEV konform zu dämmen. Die Anforderungen an die OGD entfallen dann, da diese dann hier keine Systemgrenze darstellt. Der Spitzboden ist dann in die KWL einzubeziehen.
    Wird der Spitzboden nicht wohnwirtschaftlich genutzt/ beheizt (Kaltdach), ist die OGD der obere Systemabschluß und muß EnEV konform gedämmt werden, die Dachschrägen jedoch nicht.

    Den EnEV Nachweis zu diesem Konstrukt würde ich gern mal sehen.;)
    Wenn bereits bei diesen rudimentären Grundlagen erhebliche Fachdefizite bestehen, wird mir bei der Heizungsanlage Angst und Bange.
     
  3. #3 Jens085, 05.07.2019
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    Richtig. Das wurde genau so vorgetragen. Leider gab es bis heute noch keine Stellungnahme. Da es sich um einen wirklich namenhaften Fertighaushersteller handelt geht der Gutachter allerdings davon aus, dass irgendwo ein Gutachten gibt welches die Zulässigkeit bescheinigt. Davon kann man dann wohl halten was man möchte... :-(

    Da wird es spannend. Die Systemgrenze ist laut Heizlastberechnung die OG Decke. Im EnEV Nachweis schaue ich später nach, dass ist nicht ganz ersichtlich. Die Dachschrägen sind gedämmt. Daher sieht sich der Haushersteller nicht in der Pflicht. Es handelt sich aber tatsächlich um einen nicht beheizten Spitzboden welcher nicht wohnwirtschaftlich genutzt wird. Daher gehen wir im Moment davon aus, dass der Spitzboden wie als Kaltdach zu behandeln ist. Würdest Du das auch so sehen?

    Ich habe nach den letzten Diskussionen um die Heizanlage erfahren, dass die Berechnung Buderus zur Prüfung übersendet wurde. Hier gibt es gerade keinen Handlungsbedarf da auf Grund eines internen Planungsfehlers vom Hausbauer die kleinere eingeplant und geliefert wurde. Wir hatten jedoch die größere vertraglich vereinbart. Daher meinte Der Gutachter wir sollen erst einmal abwarten (die Berechnung haben wir nun auch von unserer Seite aus zur Prüfung gegeben) da wir auf einen Austausch, auch ohne Grund, bestehen können.

    Ist es richtig, dass der Spitzboden in jedem Fall belüftet werden muss? In unserem Fall ist dieser Luftdicht, muss er daher an die Lüftungsanlage angeschlossen werden?
     
  4. #4 Leser112, 05.07.2019
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    Da hat der Kollege anscheinend wohl wenig Selbstvertrauen zu seiner eigenen Tätigkeit!
    Die Systemgrenzen werden in der EnEV definiert, die Heizlastberechnung muß sich danach richten.
    Deshalb kann man sich die Dämmung der Dachschrägen eigentlich ersparen.
    Ist Buderus vertraglich zur Dimensionierung der Heizungsanlage verpflichtet? Das glaube ich eher nicht!;)
    In diesem Fall hier nicht!
     
  5. #5 Jens085, 05.07.2019
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    Ich werde daraus nicht schlau. Es wurde das Dach mit 28 cm (035) berücksichtigt. Es steht bei Decke zum Dachge, Dach:
    280 Sparren+280MW(WLG035) dn-o mit 67,64 qm und
    280 Sparren+280MW(WLG035) dn-w mit 57,90 qm

    Das heißt, die Systemgrenze ist doch das Dach und damit wurde alles formal richtig berechnet?

    Das heißt, wenn die Konstruktion so bleibt wie beschrieben ist keine Belüftung des Spitzbodens nötig?
    Wenn die Decke im OG gedämmt wird, wird dann eine Be/Entlüftung benötigt?

    Viele Dank schon mal.

    Übrigends war das Hauptproblem, dass der Gutachter raten musste was gemacht und gedacht wrude, da keiner der Anwesenden in der Lage war Details zu erklären... Was sehr für die Firma spricht.
     
  6. #6 Leser112, 07.07.2019
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    Es werden die beheizten Anteile des Gebäudevolumens von den Systemgrenzen eingeschlossenen. Unbeheizte Keller, Dachräume, etc., gehören nicht dazu.
    Eine KWL bezieht sich ebenfalls auf die beheizten Anteile der Gebäudehülle.
    Verstehe ich nicht, denn ein Gutachter überprüft doch die Zeichnungs-/Planungsunterlagen sowie die Bauausführung nebst Materiallisten.
     
  7. #7 Fabian Weber, 07.07.2019
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    Dein Gutachter hat in allen Punkten recht.

    Was ist das denn bitte für ein dreister Bauleiter?!

    Als erstes lässt Du den Spalt dämmen und zwar komplett über die volle Breite.

    Dann lässt Du die Heizlastberechnung entsprechend anpassen. Wahrscheinlich ist dann ja auch der Enev-Nachweis falsch.

    Langsam wird es Zeit für die erste Mangelrüge mit Androhung die Abnahme zu verweigern.

    Schön, dass Du hier im Forum nachfragst, aber jetzt solltest Du hauptsächlich auf Deinen Gutachter hören.

    Der hat auf jeden Fall mehr Ahnung als der Bauleiter, glaub mir ich mache selbst Bauleitung :)
     
  8. #8 Fabian Weber, 07.07.2019
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    Firma Buderus haftet hier für nichts!
     
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