Wärmedämmung bei einer Grenzbebauung

Diskutiere Wärmedämmung bei einer Grenzbebauung im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Zustimmung ist notwendig. Gibt dann eine sog. "Überbaurente", die dürfte aber mickrig klein ausfallen. Besser fürs Klima ist es, mit dem...

  1. #21 Baufuchs, 11.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zustimmung

    ist notwendig.
    Gibt dann eine sog. "Überbaurente", die dürfte aber mickrig klein ausfallen.

    Besser fürs Klima ist es, mit dem Nachbarn die technisch saubere Lösung abzustimmen, die Bauwahn schon beschrieben hat. (Ziegel einschieben, ordentlicher Anschluss)


    PS:
    Wieso regt es mich in solchen Fällen (Übereinkünfte mit Nachbarn erzielen) auf, wenn da jeder gleich "was kriege ich dafür" ruft ?
     
  2. Baumal

    Baumal

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  3. #23 VolkerKugel (†), 11.07.2008
    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Wieso ...

    ... sind die Gesetze schon geändert :confused:

    Ich lese da nur "Petition" :deal
     
  4. Baumal

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    welches grundstück??
    überbaut wird ledeglich der luftraum über ihrem grundstück,
    den sie nie nutzen können.

    entschädigung: ca. 5 -15 €.
     
  5. #25 Baufuchs, 11.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da ist nix geändert

    Das sind nur Wünsche.
     
  6. #26 Baufuchs, 11.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Baumal

    Lass das einen Juristen in die Finger kriegen!

    "Mein Mandant kann den Überbau schon deshalb nicht dulden, da er selbst in geraumer Zeit beabsichtigt, den Dachstuhl seines Hauses zur Verbesserung der Wohnqualität im Dachgeschoss anzuheben. Diese Möglichkeit wird durch die Anbringung des WDVS am Nachbargebäude verwehrt." usw. bla bla bla
     
  7. Baumal

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    @volker

    "...Ein Bedürfnis für eine bundeseinheitliche Regelung hat sich nach Ansicht
    des Petitonsonsausschusses bisher auch hier nicht gezeigt. Vielmehr haben die meisten Länder
    bei einer früheren Prüfung entsprechenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf des
    Bundes nicht bejaht. Später haben dann die Länder Baden-Wurtternberg, Niedersachsen,
    Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen-
    Anhalt in ihren Nachbarrechtsgesetzen in Abstimmung mit den jeweiligen Landesbauordnungen
    Bestimmungen über die Duldung von Bauteilen erlassen, die in den
    Luftraum des Nachbargrundstücks übergreifen...."
     
  8. Baumal

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    dann hab ich auch nur ??? auf dem kopf. :D
     
  9. #29 Baufuchs, 11.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Baumal

    In NRW Nachbarrecht ist geregelt, dass solche in den Luftraum ragenden Baiteile dann zulässig sind, wenn:

    - gem. Bauvorschrift auf der Grenze gebaut werden muss
    - die überkragenden Bauteile öffentl. rechtlich zulässig sind
    - die Benutzung des Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.

    Nach BauONW kriegst Du aber nicht mal ne Garagendachrinne als "in den Luftraum ragend" als öffentl. rechtl. zulässig hin. :)
     
  10. Baumal

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    gips einen vorschlag, wie man mit dem
    nachbarschaftsrecht zukünftig besser agieren
    kann?

    bin nur planer, kein politeker.
     
  11. Baumal

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    @ baufuchs

    hast du das aktuelle nachbarrecht NRW?
     
  12. #32 Baufuchs, 11.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kannst

    dieses hier nehmen. Letzte Änderung (Fn7 aus 2004) ist drin.

    Die "Luftnummer" findest Du in § 23.
     
  13. #33 ringostar, 11.07.2008
    ringostar

    ringostar Gast

    Hallo alle zusammen,

    ich muss leider nochmals nachfragen: ist für die Dämmung n un eine Zustimmung meinerseits notwendig oder nicht?

    Es geht hier auch gar nicht darum, "die eigene Kasse aufzubessern". Ausschlaggebend für mich ist die Tatsache, dass der Nachbar uns einfach nur vor vollendete Tatsachen gestellt hat, als ginge uns dies nichts an. Ich bin einfach der Meinung, dass über mein Grundstück, für das ich jeden Monat Geld zur Bank tragen muss, nciht einfach so verfügt werden kann, oder sehe ich das falsch?
     
  14. #34 ringostar, 11.07.2008
    ringostar

    ringostar Gast

    Sorry, ich hatte noch vergessen zu erwähnen, dass wir in Baden-Württemberg wohnen und daher doch sicher das BW-Nachbarrecht gilt, oder sind die Gesetze identisch?
     
  15. Baumal

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    2004?

    habe auch keine aktuelle aus BW vorliegen.

    aber die bauämtler genehmigen luftraumüberbauung
    nun mehr mal "problemlos".
     
  16. #36 Baufuchs, 11.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Für BW gilt

    § 7b
    Überbau
    (1) Darf nach den baurechtlichen Vorschriften unmittelbar an die gemeinsame Grundstücksgrenze gebaut werden, so hat der Eigentümer des Nachbargrundstücks in den Luftraum seines Grundstücks übergreifende untergeordnete Bauteile, die den baurechtlichen Vorschriften entsprechen, zu dulden, solange diese die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Untergeordnete Bauteile sind insbesondere solche Bestandteile einer baulichen Anlage, die deren nutzbare Fläche nicht vergrößern.

    (2) Darf an beiden Seiten unmittelbar an die gemeinsame Grundstücksgrenze gebaut werden, so haben die Eigentümer der benachbarten Grundstücke zu dulden, daß die Gebäude den baurechtlichen Vorschriften entsprechend durch übergreifende Bauteile angeschlossen werden.

    (3) Der Eigentümer des Gebäudes, von dem Bauteile übergreifen, hat dem Eigentümer des Nachbargebäudes den durch den Anschluß nach Absatz 2 entstandenen Schaden zu ersetzen. Auf Verlangen des Berechtigten ist vor Beginn dieser Maßnahme eine Sicherheitsleistung in Höhe des voraussichtlich entstehenden Schadens zu leisten.
     
  17. Baumal

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    :mauer:mauer

    das wissen wir jetzt alle,
    lesen sie auch beiträge???
     
  18. Baumal

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    ich übergebe an den baufuchs. :biggthumpup:
     
  19. #39 ringostar, 11.07.2008
    ringostar

    ringostar Gast

    Hallo Baufuchs,

    hae ich das jetzt richtig verstanden, dass ich die Dämmung einfach dulden muss? Ist es denn nicht so, dass das Gebäude auch von innen gedämmt werden könnte? Das würde bedeuten, dass die nutzbare Fläche sich verkleinern würde, somit wäre es doch auch so auszulegen, dass durch eine Außendämmung im Vergleich zur Innendämmung die nutzbare Fläche größer wäre, oder?

    Sorry übrigens, wenn meine Fragen laienhaft klingen! Ich bin einfach nur Laie und habe von diesen Dingen keine Ahnung.

    Gruß
     
  20. #40 Isolierglas, 11.07.2008
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    ... ist zu dulden.
     
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