Wärmedämmung bei gewerbliche Nutzung auszutauschen?

Diskutiere Wärmedämmung bei gewerbliche Nutzung auszutauschen? im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, angenommen es wäre im Jahr 2012 ein Bungalow als Neubau in Rheinland-Pfalz als Wohnobjekt erbaut worden und es wäre an der Außenfassade...

  1. #1 Darius1, 04.07.2018
    Zuletzt bearbeitet: 04.07.2018
    Darius1

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    Hallo,

    angenommen es wäre im Jahr 2012 ein Bungalow als Neubau in Rheinland-Pfalz als Wohnobjekt erbaut worden und es wäre an der Außenfassade des freistehenden Objekt gemäß den Bauvorschriften eine Wärmedämmung aus Hartschaumdämmplatten angebracht worden.

    Wären bei einer gewerblichen Nutzung (Psychotherapie) die Hartschaundämmplatten aus Styropor hinsichtlich Brandschutz ausreichend oder müsste die Wärmedämmung wegen Brandschutzvorschriften ausgetauscht werden oder nachträglich Brandriegel eingebaut werden obwohl es ein Bungalow ist?

    Habe dazu folgendes gefunden:
    Neue Regeln für Brandschutz bei Fassadendämmung aus Styropor - ENERGIE-FACHBERATER

    Gruß

    Darius
     
  2. #2 Fritz531, 04.07.2018
    Fritz531

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    Zuerst ist mal ein Bauantrag zur Nutzungsänderung notwendig.
    Es ist mir nicht bekannt, dass dadurch erhöhte Brandschutzanforderungen ausgeöst werden, es sei denn, die Gebäudeklasse ändert sich.
    Aber die gewerbliche Nutzung kann im Gebäude erhöhte anforderungen auslösen.
    > von einem Architekten oder Bauamt beraten lassen.
     
  3. SIL

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    Doch da ändert sich einiges-wo im privaten Fluchtweg etc doch recht lax gehandhabt werden, muss zumindest der Nachweis geführt werden über Fluchtweg,Markierung Beleuchtung etc eventuell Dach Untersicht etc F90 a+m etc das ist aber abhängig von Ihren geplanten Gewerbe und was der tatsächliche Bestand ist.
     
  4. #4 Fritz531, 04.07.2018
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    Ist Teil des Genehmigungsverfahren. Hier wird auch hinsichtlich des Brandschutzes und der Arbeitstättenrichtlinie geprüft.
     
  5. SIL

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    Sagte ich doch, aber inwieweit er Änderung vornehmen muss oder was tolerierbar ist kann aufgrund der vorliegenden Fakten keiner so beantworten.

    Es ist mir nicht bekannt, dass dadurch erhöhte Brandschutzanforderungen ausgeöst werden... Das bezog ich darauf.
     
  6. #6 Fritz531, 04.07.2018
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    Ist nur auf die Fassade bezogen.
     
  7. SIL

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    Brandriegel oben gegen das Dach ggf um die Tür, eventuell Fenster, sicher nur partiell in der Fassade. Aber ohne Planer geht da nix, vollkommen korrekt.
     
  8. #8 Jo Bauherr, 04.07.2018
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