Wärmeschutznachweis Gartenhaus Ausnahme

Diskutiere Wärmeschutznachweis Gartenhaus Ausnahme im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen, in dem neuen GEG steht in §2, Abs. 2, Nr. 9 Mit Ausnahme der §§ 72 bis 76 ist dieses Gesetz nicht anzuwenden für ... sonstige...

  1. #1 Lando123, 19.11.2020
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    Guten Morgen,

    in dem neuen GEG steht in §2, Abs. 2, Nr. 9

    Mit Ausnahme der §§ 72 bis 76 ist dieses Gesetz nicht anzuwenden für
    ...
    sonstige handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche oder industrielle Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung

    • auf eine Raum-Solltemperatur von weniger als 12 Grad Celsius temperiert werden oder
    • jährlich weniger als zusammenhängend vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zusammenhängend zwei Monate gekühlt werden.

    Da wir ein Gartenhaus errichten wollen, das nur SEHR VEREINZELT und tageweise auch zur Behandlung von Fußpflege dienen soll, stellt sich mir die Frage ob dieser Passus auf uns zutrifft (andere Aspekte mal ausgenommen), es geht hier nur um den Wärmeschutznachweis.
    Heisst das die 4 Monate müssen hintereinander laufen, und das auch ohne einen einzigen Tag Unterbrechung? Sobald unterbrochen würde, würde die Frist neu laufen? Oder sind damit ganze Monate gemeint? Ich verstehe das nicht.

    Im alten EnEv stand jährlich weniger als vier Monate beheizt. Nun haben sie also "zusammenhängend" dazugefügt.
    In der alten Version hätte ich es als Sammeltage verstanden.

    Wie seht Ihr das???
     
  2. #2 simon84, 19.11.2020
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    Darfst du ein Gartenhaus (beheizt oder nicht) überhaupt als Behandlungsraum nutzen?
     
  3. #3 Lando123, 19.11.2020
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    Ja sicher, warum nicht. Es ist ein Nebengewerbe in sehr kleinem Ausmaß. Das Haus wird neu errichtet, entspricht den Hygienevorschriften etc. Zudem gibt es keine Angestellten.

    Es geht mir hier in erster Linie um diese verwirrende Formulierung "weniger als zusammenhängend vier Monate...".
     
  4. #4 BaUT, 19.11.2020
    Zuletzt bearbeitet: 19.11.2020
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    Na wenn ihr das Gewerbe im Winterhalbjahr ruhen lasst und die Bude von Oktober bis Ostern unbeheizt bleibt, dann ist doch alles gut. Ich glaube aber nicht, dass das Bauamt und Gewerbeaufsicht den Gewerbebetrieb in einer nicht durchgängig beheizten Hütte gestatten werden.

    Wie dürfen wir uns diese "sehr vereinzelte Nutzung als Gewerberaum" denn vorstellen?
    Welche Nutzung liegt denn an den übrigen Tagen vor?
     
  5. #5 Lando123, 19.11.2020
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    Die Frage ist doch vielmehr, was bedeutet "zusammenhängend". Wenn man im Nov heizt, Dez pausiert, Jan heizt und Februar heizt und dann gar nicht mehr. Ist das dann in Ordnung? Oder darf man Sept, Okt, Nov heizen - Dezember Pause - und dann wieder Jan, Feb, Mar heizen ? Es sind ja dann zusammenhängend jeweils nur 3 Monate.
     
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    Ja wenn dein Gewerbe IMMER eine Winterpause macht und nicht mindestens 4 Monate durchgeheizt wird, dann bist du raus aus dem GEG.
    Wie groß ist denn die Hütte? Eventuell fällst du auch mit diesem Kriterium aus dem GEG raus.
     
  7. #7 Lando123, 19.11.2020
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    Das Haus hat eine Grundfläche von 31,5 m². Also Mitte Dez bis Mitte Januar ist IMMER Pause, und da wir noch kleinere Kinder haben ohnehin alle Schulferien.
     
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    Dann fällst du mit dem Zeitraum der Beheizung und mit der Größe des Gebäudes aus dem GEG raus.
     
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  9. #9 Lando123, 19.11.2020
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    Bist Du sicher ? Und wie soll ich das nachweisen? Oder reicht es, es einfach nur zu beschreiben und zu begründen, warum man keinen Wärmeschutznachweis vorlegt ?
     
  10. #10 Lando123, 19.11.2020
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    Wo steht denn das im GEG mit der Größe ?
     
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    Wird das bei Dir ein Neubau oder Umnutzung/Umbau eines bestehenden Schuppens?
     
  12. #12 Lando123, 19.11.2020
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    Es wird als Gartenhaus aufgebaut, als das es auch genehmigt ist.

    dann soll es per Nutzungsänderung zum gewerblichen Raum werden.
     
  13. BaUT

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    Und zu welchem Zeitpunkt braucht du jetzt einem GEG-Nachweis? Für den Aufbau eines vorwiegend im Sommer genutztes Gartenhaus oder für die Nutzungsänderung?
     
  14. #14 Lando123, 19.11.2020
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    Laut Bauamt für die Nutzungsänderung
     
  15. #15 Lando123, 19.11.2020
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    Aber wenn ich nicht 4 Monate am Stück heize, dann brauch ich den scheiss doch nicht
     
  16. BaUT

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    Dann schreib denen genau das!
    Eine Beheizung ist vorgesehen von 01.10. bis 15.12. und nach der alljährlichen Winterpause vom 15.01. bis 31.03.
    Dies stellt keine über mehr als 4 Monate "durchgehende" Beheizung dar. Somit gilt das Gebäude als nachweisfrei im Sinne §... GEG.
     
  17. #17 Lando123, 19.11.2020
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    Perfekt. Danke Dir !!!
     
  18. BaUT

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    Und für den Bau an sich brauchst du wegen der geringen Größe eigentlich nur einen Bauteilnachweis also U-Werte für Wand, Boden, Dach und Fenster. Die Grenzwerte fanden sich in Anlage 3 der EnEV - im GEG müsste ich erstmal suchen wo die jetzt hingerutscht sind.
     
  19. #19 Lando123, 19.11.2020
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    Häh?? für die Baugenehmigung brauche ich keinen Wärmeschutznachweis, aber für den Bau dann doch ????
     
  20. BaUT

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    Wenn das Bauamt die Einschränkung der Beheizung nicht anerkennt, dann brauchst du wegen der geringen Größe nur einen vereinfachten Nachweis (Bauteilnachweis) und keine Bilanzrechnung über Transmissionswärmeverluste und Primärenergiebedarf.

    Wenn das Amt die Beheizungsausrede schluckt - dann brauchst du gar nix an Nachweis.
     
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