Wand Abreißen in Altbauwohnung 1901 - Unterlagen für den Bauantrag

Diskutiere Wand Abreißen in Altbauwohnung 1901 - Unterlagen für den Bauantrag im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Guten Tag zusammen, Wir besitzen 2 nebeneinander liegenden Wohnungen in einem typischen Leipziger Altbau von 1901. Das gebäude hat Keller, EG, 3...

  1. #1 JDWLeipzig, 10.11.2022
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    Guten Tag zusammen,

    Wir besitzen 2 nebeneinander liegenden Wohnungen in einem typischen Leipziger Altbau von 1901.
    Das gebäude hat Keller, EG, 3 Obergeschossen und ein bewohntes Dachgeschoss. Der Fußboden des DDG liegt bei ca. 14m ü OK Gelände, das Gebäude ist somit Gebäudeklasse 5.

    Wir möchten diese Wohnungen zusammelegen, dazu öffnen wir eine vorhandene, zugemauerte Türöffnung. dies ist Statische nicht relevant und an sich auch nicht genehmigungspflichtig.
    Wir möchten auch das Wohnzimmer vergrößern, indem wir den Wand zur vorhandene, nicht mehr benötigte kleine Küche abreißen. Diese Wand ist laut Tragwerksplaner zumindestens aussteiffend (es handelt sich um einen 13cm Mauerwerkswand mit einem Holzpfosten in der Mitte), also statisch relevant, also ist das Bauvorhanden genehmigungspflichtig.

    Jetzt die Frage:
    Beim Bauantrag ist Brandschutznachweis und Schallschutznachweis mit einzureichen. Wir ändern keine (Fremd-)Wohnungstrennende Wände oder Decken, kann man uns hier die Genehmigung verweigern, weil die (13cm) Mauerwerkswände und die Holzbalkendecken nicht die heutige Anforderungen entsprechen?
    Müssen wir ggf. Wände und Decken Brandschutztechnisch und akustisch verbessern?
     
  2. SIL

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    Wer sagt dass...

    Ja.
    Ja und zwar nicht ggf.

    Du bist Eigentümer beider WE ? Oder sogar das ganze Gebäude?
    Der Grundriss bzw erfolgte hier schon eine Umnutzung?

    Wie sind generell die Eigentumsverhältnisse? WEG ?
    Und welches Geschoss?
    Schon mal überlegt ...bei Eigentum an beiden WE's ...kein Amt ich will ja niemand animieren ...oder sind noch andere Veränderungen geplant Fassade / Dach etc
     
  3. #3 JDWLeipzig, 10.11.2022
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    Vielen Dank für die Rückmeldung,

    Dass der Wand statisch relevant ist, sagt ein Tragwerksplaner, der aber noch nicht vor Ort war.

    Die zwei Wohnungen liegen im 2.OG eines Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen. (Die mir nicht gehören)

    Die Türöffnung, die wir nutzen um die Wohnungen zusammen zu legen, würde 1901 schon eingebaut. (Ist in den ursprünglichen Bauplänen drin an der Stelle wo wir sie gefunden haben)

    Es sind keine andere Maßnahmen vorgesehen wofür einen Bauantrag erforderlich wäre.

    Mit das ganze Haus of den jetzigen Stand bringen, was Brandschutz und Schallschutz angeht, wird es wohl nichts werden. Da müssten wir das Ding neu bauen.
    Bleibt also, auf der Suche nach einem Tragwerksplaner, der meint dass der Wand nicht statisch relevant ist, oder das ganze vergessen, wenn ich dich richtig verstehe?
     
  4. SIL

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    Mieter ? Dann gibt es auch keine Umbauten, das geht nur mit den Eigentümer /Eigentümern.

    Schon die Öffnung der vermauerten ehemaligen Tür , ändert das Mietverhältnis...
     
  5. #5 JDWLeipzig, 10.11.2022
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    Also ich bin Eigentümer der zwei Wohnungen im 2.OG, die zusammen gelegt werden. Die weitere Wohnungen (ca. 10 stück) im Haus gehören mir nicht.
     
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  6. #6 simon84, 10.11.2022
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    Bist du Eigentümer der tragenden Wände des Hauses (z.B. die 13cm tragende/aussteifende Wand) ? Denke ich leider eher nicht.
    Dazu brauchst du erstmal die Zustimmung der WEG.
    Ob ein Bauantrag nötig ist hängt von Bundesland und Gebäudeklasse ab.
    In Bayern war bei mir z.B. eine Änderung an einem tragenden/aussteifenden Bauteil nicht bauantragspflichtig.
    Die Unterlagen für den Bauantrag habe ich allerdings für die WEG trotzdem gebraucht.... sie waren sehr hilfreich.

    Bei Brandschutz gibt es in der Regel wenig Bestandsschutz.
    Ich würde mal davon ausgehen, dass du Nachbessern musst. In der Regel relativ problemlos mit Trockenbau möglich.
    Auch Rettungswege etc. kann ein Thema sein.
     
  7. #7 SIL, 10.11.2022
    Zuletzt bearbeitet: 10.11.2022
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    Du hast also eine Etage in einem Gründerzeithaus , dies ist sicher saniert , gab ja EFRE etc genug Programme dafür.

    Schau in deinen not. KV und Teilung Grundlagenurkunde ggf Satzung WEG wenn es so etwas gibt....

    Einige deiner Fragen werden dort beantwortet, weiterhin kennst du ja deine anderen Eigentümer, was deren 'Wünsche' Ansprüche bei Änderungen sind ..der Rest ist fiskalisch und VS , bei von 2 auf 1.
    Nö, im Gegenteil er hat ja dann sogar mehr aus seiner 'zusammenlegung'

    Nein, es gibt aber sicher Lösungen dafür.

    Edit: besorge dir auch die Bauakte
     
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  8. #8 simon84, 10.11.2022
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    die Frage ist eher ob die Treppe, Flur und Eingang alle Anforderungen erfüllt oder ob evtl ein Rettungsfenster nötig ist
    Sonst hast du natürlich recht
    Das mit der wand ist ein lösbares Thema
     
  9. #9 JDWLeipzig, 10.11.2022
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    Die Frage hier stellen hat sich schon mal gelohnt, vielen Dank!
    Es gibt eine WEG, tragende Wände gehören mir nicht. Weitere Informationen muss ich mir noch zusammensuchen.
    Das Haus ist übrigens Gebäudeklasse 5 und steht unter Denkmalschutz.

    Zur info noch 2 Grundrisse von Bestand und Entwurf. (3. Wohnung auf der Etage ist nicht dargestellt, da sie mir nicht gehört.)
    Bestand:
    Bestand.JPG
    Entwurf:
    Entwurf.JPG
     
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