Wann gehört ein Kellerraum zur Wohnfläche?

Diskutiere Wann gehört ein Kellerraum zur Wohnfläche? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Trenn Dich mal von dem Begriff Wohnfläche. Der bringt hier zunächst einmal überhaupt nichts. Erklär mal mit einfachen Worten ( ohne...

  1. Eric

    Eric

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    Trenn Dich mal von dem Begriff Wohnfläche. Der bringt hier zunächst einmal überhaupt nichts.

    Erklär mal mit einfachen Worten ( ohne irgendwelche Fachbegriffe ), um was überhaupt geht.

    Gehts um Nebenkosten für Kellerräume in einer Eigentumswohnanlage, die als Wohnung genutzt werden, aber als solche weder in der Teilungserklärung ausgewiesen noch vom Bauamt genehmigt worden sind? Möchte Dein Vater, daß der Nutzer sich mit der anteiligen Fläche der " Wohnung " an den Nebenkosten beteiligt?

    Verständliche Fragen sind Dein Job!
     
  2. #82 Laienexpert2, 30.03.2011
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    Danke für deine Antwort!

    Ja, in Ordnung. Obwohl ich von allem bisher Gelesenen immer genau das Gegenteil verstanden habe: also Bezeichnungen beiseite lassen und den BEgriff Wohnfläche ansetzen.

    Ja! Die Schwiegereltern sind es, haben sich in eine Eigentumswohnanlage eingekauft. Dort ist z.T. auch vermietet, auch die Wohnung mit dem besagten Partyraum, aber das tut glaube ich erst einmal nichts zur Sache. Der Partyraum ist nicht bei der Verteilung der Nebenkosten berücksichtigt. Daher ein Nachteil für alle anderen Eigentümer od. deren Mieter. Das wollen wir nun ändern. Können wir das? Wenn ja, wie?
     
  3. #83 Maintower, 09.09.2011
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    Maintower Gast

    Hallo,

    unser Fall liegt ähnlich wie der von Laienexpert2.

    Es geht uns um die zivilrechtliche Einstufung einer Fläche, die als Hobbyraum deklariert ist. Der betreffende Raum ist flächenmäßig nicht an den Nebenkosten, Reparaturen, etc. die nach Wohnfläche berechnet werden, beteiligt.

    In welchem Zusammenhang steht der baurechtliche Begriff der Wohnfläche mit dem zivilrechtlichen, d.h. dem Begriff Wohnfläche für Aufwendungen wie Nebenkosten, Reparaturen etc.?

    Danke schon im vorhinein.
     
  4. Julius

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    Ist das wirklich so???
    Üblicherweise werden derartige Kosten nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile umgelegt (mit Ausnahme "stückweise" zuzuordenbarer wie z.B. Kabelfernsehentgelte).

    Oder geht hier gar nicht um Wohneigentum, sondern um eine gemietete Wohnung?

    Es dürfte sinnvoll sein, wenn Du Deine Frage von einem Mod abtrennen und in einen eigenen Thread verschieben läßt!
    Sonst kommt man durcheinander.
     
  5. #85 Maintower, 09.09.2011
    Maintower

    Maintower Gast

    Ja, leider ist das wirklich so.

    Es geht um Wohneigentum.

    Die Fläche des Raumes ist definitiv nicht unter der Abrechnungseinheit 'Wohnfläche' ausgewiesen. Nebenkosten wie Reparaturen werden glatt über die Wohnfläche abgerechnet und nicht über Miteigentumsanteile. Daher meine Frage.
     
  6. Julius

    Julius

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    Sehr ungewöhnlich.
    Was heißt "werden"?
    Daß es so gemacht wird oder daß es auch genau so in der Teilungserklärung steht?
     
  7. #87 Maintower, 09.09.2011
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    Maintower Gast

    Da müsste ich nochmal nachforschen, aber da es noch nie anders war, gehe ich davon aus, dass es so von der Teilungerklärung verlangt wird.

    Es ist uns deswegen viel daran gelegen, dass die Fläche (inwiefern es nun wichtig ist, ob es sich nach welcher Definition auch immer um Wohnfläche handelt oder nicht) auch bei der Verteilung der Nbenkosten, etc. eingerechnet wird.

    Ich verstehe auch nach Lesen des gesamten Threads noch nicht ganz, wie die eine Frage (baurechtliche Anforderungen an Aufenthaltsräume) mit der Frage Abrechnung etc. zusammenhängt.
     
Thema: Wann gehört ein Kellerraum zur Wohnfläche?
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