Wann ist Windlast/-sogberechnung Pflicht?

Diskutiere Wann ist Windlast/-sogberechnung Pflicht? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Sag das nicht. Ich hab zwar alle Gewerke einzeln vergeben, aber auch nicht immer das billigste genommen und auf Empfehlungen geachtet. Der...

  1. #21 schorsch1974, 21.01.2007
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    Sag das nicht. Ich hab zwar alle Gewerke einzeln vergeben, aber auch nicht immer das billigste genommen und auf Empfehlungen geachtet. Der Dachdecker ist allerdings ein Freund der Archi. Sowas sollte man dann nicht tun. Die hat schon idie ganze Zeit Hemmungen ihm Mängel anzuzeigen. Die fehlende Befestigung war ja nicht der einzige Mangel. Mangelhafte Anschluss meiner Gaube z.B. Er hats auch ned geschafft die Gaube mit Titanzink zu decken, weil der angeblich Schuld an der mangelnden Dichtigkeit war. Kapillarwirkung zwischen Zink und Bitumen (Hat er gesagt, ich glaubs heute noch nicht).
     
  2. Bruno

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    20 Beiträge am Sonntagvormittag wegen der Schuldzuweisung für einen einzigen Ziegel, den ein Orkan mit Windstärke nahe 12 weggeblasen hat - es wird paranoid. Sowohl als Architekt als auch als Dachdecker würde ich es ausprozessieren bis zum BGH, damit noch ein paar Leute mehr was davon haben ;)

    Ach ja, erbitte regelmäßigen Sachstandsbericht im Forum, ich möchte nämlich auch was davon haben :)
     
  3. #23 schorsch1974, 21.01.2007
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    Vielleicht wars ja nur einfach Glück, dass nur einer geflogen ist. Außerdem ist es leicht immer alles auf die Versicherung abzuschieben und sich dann zu wundern, dass sie teurer wird. Wenn der Dachdecker so gearbeitet hätte, wies im Vertrag steht und die Archi das auch überwacht hätte, müssten wir ja gar ned diskutieren. Und ich will nicht warten bis der nächste Sturm kommt.
    Vielleicht gibt es ja bald eine Versichung für Bauherren gegen schlechte Architektenleistung....
     
  4. Bruno

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    Versicherung ist kein Argument. Letzten Endes geht es doch nur darum, wessen Versicherung zahlen soll: Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Bauwesenversicherung, Gebäudehaftpflicht o.ä. Dafür lohnt doch der Gang bis zum BGH ;)
     
  5. #25 schorsch1974, 21.01.2007
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    Solang die Beiträge der Wohngebäudeversicherung gleich bleiben, ist mir der Rest egal. Aber die Architektin wird ihre Haftpflicht bemühen müssen, wenn sich bewahrheitet, was ich grade in der Statik gefunden habe. Muss morgen mal mit dem Statiker telefonieren....
     
  6. #26 Torsten Stodenb, 21.01.2007
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    Bei solchen Stürmen spürt man bei unserem Dach schon mal ein deutliches Zittern, wenn man sich im DG aufhält. Wo z.Z. allerdings nur meine Schwiegermutter schläft.

    Ich erkläre mir das mit den guten Segeleigenschaften dieses Daches, sprich den sehr großen Überständen an der Westseite, siehe Foto! Jetzt warte ich auf den ersten Tornado. Minitornados hat es aber schon häufiger gegeben. Das liegt wohl an der Lage in einer Windschneise am Fuße des Teutoburgerwaldes. Ausgerechnet immer an unserem Haus bilden sich Wirbel und haben auf der Ostseite des Hauses auch schon ein Blech abgerissen. Beispiel aus dem vergangenen Spätsommer: Ich bin am Rasenmähen und stehe etwa 2 m von der Terasse entfernt. Es ist kaum windig. Plötzlich ein Pfeifen und Heulen, der Grill, der seitlich unter dem Dach stand, fliegt durch die Luft, der aufgespannte Sonnenschirm haut aus dem Ständer ab und bleibt in den Büschen an der Grundstücksgrenze hängen, Staub und Dreck und leichte Kunststoffteile werden zu Geschossen. Das Ganze von Südost nach Nordwest und nur etwa 3-4 Sekunden lang und nur max. 2 m von mir entfernt. Aber ich verspürte nicht einen Hauch. Bei mir wehte nichts! Und eben solche Erscheinungen kamen schon mehrfach vor. Allerdings immer nur direkt am Haus. Nie, wenn ich z.B. mit dem Hund im Grünzug bin.
     
  7. koschi

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    Koennte das mit der Schwiegermutter unter dem Dachboden zu tun haben?
     
  8. #28 Torsten Stodenb, 21.01.2007
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    Das ist die Idee, Koschi!!! Ich mache jetzt mal den Test, nehme meine Schwiegermutter an die Leine und geht mit ihr taita! Wenn uns dann der böse Wirbelsturm auch dort findet, tja, was dann?:konfusius
     
  9. #29 Ryker, 21.01.2007
    Zuletzt bearbeitet: 21.01.2007
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    Das hat mit alledem nichts zu schaffen, Du willst wissen, ob Dein Dachdecker
    Dir zwei Dutzend Klammern schuldet, voellig unabhaengig davon duerfen Deine
    Ziegel Dir bei bei Windstaerke 11 oder 12 auch weiterhin und voellig mangel-
    frei um die Ohren fliegen, nur eben bei Windstaerke 7 noch nicht.
     
  10. #30 Bert Gloria, 23.01.2007
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    Ob das nun wirklich eine schlechte Architektenleistung sein muss, wenn diese die vertragsgemässe Befestigung einer jeden Dachpfanne nicht kontrolliert hat.

    Ich frage mich, warum sieht man eigentlich nicht mehr Architekten auf Dächern rumrobben und Pfanne kontrollieren?
    Müssen dann nicht auch alle Dachlatten oder gar die Nägel auf ihre normgerechte Zugfestigkeit geprüft werden?

    Das beschriebene Dach (Höhe >8m bis 20m) muss gemäß DIN 1055 einer Windgeschwindigkeit von 129 km/h standhalten. Diese Werte wurden in NRW teilweise sogar übertroffen. Wie war den vor Ort?
     
  11. Bruno

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    Ja, sie müssen.

    Nach OLG Schleswig:

    Das Gericht folgt der Argumentation des Architekten nicht und gibt der Klage statt. Richtig sei zwar, dass handwerkliche Selbstverständlichkeiten nicht lückenlos überwacht werden müssten. Für solche Arbeiten, bei denen die Mängelfeststellung in Folge des weiteren Baufortschritts später nicht mehr möglich sei, würde allerdings Besonderes gelten. Diese habe der Architekt zu kontrollieren, bevor der weitere Baufortschritt eine Kontrolle verhindere. Die besondere Überprüfung sei auch bei handwerklich einfachen Arbeiten, ja selbst bei handwerklichen Selbstverständlichkeiten durchzuführen.

    Hinweis zu diesem Urteil aus dem BauNetz:

    Die zunehmende Verschärfung der Rechtsprechung zu den Überwachungspflichten des bauleitenden Architekten führt praktisch zu einer dauernden Anwesenheitspflicht auf der Baustelle. ... Hinzukommt, dass eine Kontrolle der meisten während der Rohbauphase erstellten Arbeiten auf Grund des Baufortschritts später nicht mehr möglich ist.

    Fazit:

    Als Architekt bist du immer der Depp. Also rauf aufs Dach, und jede Befestigung kontrollieren, die im Zug des Baufortschritts durch den nächsten Dachstein verdeckt wird. Schorsch wird schon das nächste Musterurteil produzieren ;)
     
  12. Bruno

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    Der BGH hat festgestellt, dass man als Architekt an den Nägeln ziehen muss:

    KG, Urt. v. 06.01.2005 - 27 U 267/03 -; BGH Beschluss vom 20.10.2005 – VII ZR 39/05

    Der Klägerin (= Architekt) hätte es in jedem Falle oblegen, stichprobenweise den zur Befestigung der Anker verwendeten Mörtel in Augenschein zu nehmen bzw. die Festigkeit und die Kraftschlüssigkeit verbauter Trage- und Halteanker zu prüfen. Unschwer hätte anhand der Verpackung festgestellt werden können, dass P (= Unternehmer) teilweise Dämmmörtel verwendete, der die Anker nicht mit dem Mauerwerk verband, sondern ein Entfernen der Anker durch bloßes Ziehen zuließ.

    Hinweis:

    Nie die Leistungsphase 8 übernehmen!
     
  13. Ryker

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    Ich glaub ja viel, aber nicht, dass tatsaechlich keine geklammerte Pfanne
    unter Beruecksichtigung jedes moeglichen Umstandes bei 129 km/h Wind-
    geschwindigkeit von irgendeinem Dach fliegt. Geht's da in der DIN nicht
    ggf. darum, dass sich der Dachstuhl nicht im Vorgarten wiederfindet?
     
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