Wann muss Aufmaß erstellt werden?

Diskutiere Wann muss Aufmaß erstellt werden? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; @kleiner Wusel: Also wenn ich es recht verstehe: Du hast niemanden, der die Rechnungen prüft??? Normalerweise läuft es bei mir so ab, dass ich...

  1. #101 Anda2012, 20.05.2014
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    @kleiner Wusel: Also wenn ich es recht verstehe: Du hast niemanden, der die Rechnungen prüft???
    Normalerweise läuft es bei mir so ab, dass ich entweder mit den Handwerker über die Baustelle trabe oder nach Zeichnung prüfe und dann sieht man ja ganz schnell, wo was nicht stimmt. D.h. so etwas ist bei Dir nicht passiert? Gibt es denn eine Aussage des Handwerkers, warum eine solche Mehrung eingetreten ist?
     
  2. #102 Nutzername, 20.05.2014
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    Offensichtlich geht es also doch nicht nur um reine Mengenmehrungen.
     
  3. #103 kleinerwusel, 20.05.2014
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    Es gab ziemlich schnell Kommunikationsdifferenzen zwischen Bauleiter und Handwerker. Mir wurde vom Bauleiter suggeriert dass er die Handwerker nie erreicht und die auch nicht zurückrufen. Deshalb war ich sehr früh auf dem Rohbau present um unklare Dinge ins rechte Lot der Informationslage zu bringen und diese auch an alle zu streuen. Ich selbst übrigens habe äusserst selten die Erfahrungen gemacht dass die Handwerker nicht zurück rufen. Wenn ich allerdings nur einmal amTag probiert hätte, wäre mein Erfolg Handwerker zu erreichen auch äusserts gering gewesen.
    Nachdem der eine und andere mir gegenüber geäussert hat das er wenig Informationen hat habe dieses Bemühen noch weiter kompensiert. Schlußrechnungen vom Maler, Zimmermann, Flaschner, Estrichleger, Fliesenleger, Kaminbauer habe ich selbst geprüft und auch korrigiert. Kontroverse Diskussionen mit den Handwerker bei der Schlußbesprechung durchgeführt, immer mit Erfolg für eine WIN WIN Situation. Bis jetzt auch alles im tragbaren Bereich.

    Danke für die Richtigstellung der Zitate
     
  4. #104 Ralf Dühlmeyer, 20.05.2014
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    Kein Wunder, dass Dir die Kosten aus dem Ruder laufen!
     
  5. #105 kleinerwusel, 20.05.2014
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    Als hätte ich diese Antwort nicht schon vorher niederschreiben können:konfusius

    Mit den Kosten habe ich bis jetzt kein Problem gehabt. Bei allen anderen Gewerken war die Überschreitung vertretbar. Ich habe nur gelernt sogenannte Fachmänner auch kritisch zu hinterfragen und schrecke auch nicht vor unbequemen Auseinenandersetzungen zurück, auch wenn ich hierfür zur Beweislast ganze Estriche auf Ebenheit mit dem Rotationslaser mit Rastervermessung 10x10 prüfen muß, nur um den Fachmänner (mit denen man anscheinend besser baut) die vorher keinen Mangel feststellen konnten, zu beweisen das etwas nicht in Ordnung ist. Meistens wurde danach anstandslos nachgebessert.

    Es geht hier einzig und alleine um den Gipser. Nicht mehr und nicht weniger:frust
     
  6. #106 Thomas B, 20.05.2014
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    Naja...wohl eher mehr, oder ;)

    Was einfach nervig ist, ist die tatsache, daß die Infos nur tröpfenchenweise kommen.

    So kann ich dazu nicht viel Kluges sagen.

    Was wissen wir nun nach 85 Beiträgen?

    Verputzer LV schließt mit ca. EUR 44.000,00

    Es kommen Mehrkosten von EUR 44.000 hinzu

    Gesamtkosten also EUR 88.000

    Dann sind es nur noch EUR 33.000.

    LV - Massen und Abrechnungsmassen passen weitestgehend.

    Es gab Nachträge.

    Eingen Nachträgen hatte der TE widersprochen.

    So....und nun?

    Haftet der Architekt??????

    Für was denn ??????

    Ich habe keinerlei Ahnung, nicht mal den blassesten Schimmer woher die Kostenmehrung kommen kann....
     
  7. #107 Nutzername, 20.05.2014
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    @ kleinerwusel:
    Jetzt wäre langsam mal wirklich Zeit für eine saubere und strukturierte Darstellung. Erst unterstellst Du dem A. miese LV mit falschen Massen gemacht zu haben. #103 entnehme ich, dass anscheinend alle anderen LV außer (vielleicht) dem des Verputzers einigermaßen gepasst haben und der A. die Ausführung seiner LV gar nicht mehr steuern konnte. Mit #96 wird klar, dass es sich nicht nur um reine Mengenmehrungen handelt, sondern auch Nachträge im Spiel sind.

    Aber allein bei den Nachträgen gibt es große Unterschiede. Geht es um Leistungen, die in der Ausschreibung vergessen wurden, hat der A. gepennt (aber Sowiesokosten). Wurden sie zwar vergessen, aber es musste für den AN offenkundig sein, dass er diese Leistung ausführen muss, besteht die Chance den NT abzuwehren. Handelt es sich um nachträgliche Sonderwünsche des AG sieht die Sache wieder anders aus.

    Bevor Du aus (möglicherweise nachvollziehbarem) Frust gegen den A. schießen willst, musst Du das aufklären. Es hat jedenfalls einen Grund, warum die LP 8 die teuerste von allen ist. Ausgerechnet die hast Du beschlossen ohne A. durchzuziehen.
     
  8. #108 kleinerwusel, 20.05.2014
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    Wie ich schon geschrieben habe ettliche Beiträge vorher: Die genaue Auflistung möchte der Handwerker Mitte der Woche erstellt haben. Das wird auch durch Ihre vielen Fragezeichen nicht transparenter- wenigstens vorher nicht.

    Ich bedanke mich aber bei allen die sich meinen Fragen gewidmet haben und schließe meine Fragen im Block mit dem Fazit: Ich prüfe selbst wie immer kritisch und werde dann schon eine Lösung finden. Wenn nicht zahle ich halt. Ist nur Geld, das lässt sich wieder anarbeiten- Gesundheit und nerven nicht.
    Der Block hier hat mir aber eines aufgezeigt: Wo ein Fachmann ist kann kein Zweiter sein. Schon gar kein kritischer Bauherr, der Lösung finden möchte und sich nicht ab gibt mit: Haben wir schon immer so gemacht.

    Mit freundlichen Grüßen Kleinerwusel
     
  9. #109 Ralf Dühlmeyer, 20.05.2014
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    Es für uns manchmal anstrengend und schwierig genug, mit den Handwerkern darüber zu debattieren, was denn der Leistungstext der Pos. xyz nun auf jeden Fall, was vielleicht und was garantiert nicht enthält - frei nach dem Motto:
    Einfaches recht aktuelles Beispiel:
    Ich schreibe aus:
    zweiseitige Schalung eines Ringbalkens, abgerechnet wird die grössere Länge.
    Ich meinte, damit beide Schalungsflächen je m erfasst zu haben, der BU hat das zweiseitig als "Hinweis" datauf interpretiert, dass er eben auf jeder Seite Schalung anbringen muss, hat aber nur eine Seite kalkuliert und hätte dann am Ende die doppelte Menge abgerechnet.
    (Einigung ist in Abstimmung mit dem AG erfolgt!)

    So - und da willst Du Dich mit den Handwerkern (Plural) auseinandersetzen???

    Vergiss es.

    Ansonsten sind Nutzername und ich mal einer Meinung (:respekt) - wenn alle anderen LV gepasst haben, dann ist es zumindest auffällig, wenn eins raushaut.

    Natürlich kann da schlicht bei den Massen etwas vergessen worden sein (Ich hab mal fast einen halben Keller nicht "erwischt") oder eine Leistung hinten runter gefallen sein.
    Aber als grundsätzlich schlamperten Architekten würde ich das dann nicht bezeichnen.
     
  10. #110 Ralf Dühlmeyer, 20.05.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    So ein Blödsinn!!!

    Natürlich darfst Du kritisch hinterfragen. Aber Du hinterfragst nicht, Du suchst Schuldige, ohne die Umstände aufzuklären.
    Und Hilfe bekommst Du nicht, weil Du uns kein Werkzeug zum helfen gibst.

    Wenn die Massen falsch wären, wäre der Architekt in der Pflicht, zu klären, warum nicht. Aber Du erklärst ja nicht einmal, ob der Architekt seine Zahlen oder die des Putzer als "richtig" erklärt hat. :mauer Aber schön rumketzen.
     
  11. #111 bauschaden, 23.05.2014
    bauschaden

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    4 Dinge "braucht" ein Schuldverhältnis

    Meine Behauptung "Der Bauherr schuldet dem Handwerker keine Planung" lässt sich leicht begründen.

    Die 4 Dinge für ein Schuldverhältnis werden von Juristen mit den 4 W bezeichnet. "Wer will was von wem wodurch."

    Es fehlt hier das "wodurch".

    Genau so falsch ist die Aussage: "Der Architekt schuldet dem Bauherrn eine Planung." Erst nach Abschluss eines Architekten-Werkvertrages (mindestens Lph. 2 - 5) schuldet der Architekt dem Bauherrn eine Planung nach den einzelnen Lph.

    Erst nach Abschluss eines Bau-Werkvertrages schuldet der Bauherr dem Handwerker eine Planung. In unserem Fall wäre es aber ein Verstoß gegen Treu und Glauben, nach Abschluss des Vertrages dann eine Planung zu verlangen, weil der Handwerker bei der Abgabe des Angebotes bereits wusste, dass es keine Planung und kein LV auf der Grundlage der Planung gibt.
     
  12. Eric

    Eric

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    ersetze wodurch = woraus und die 4 W´s kennzeichnen nicht das Schuldverhältnis, sondern die Prüfung der actio.

    Den Rest habe ich nicht verstanden: Das Zustandekommen eines Bauvertrages setzt voraus, dass die Parteien sich über alle vertragswesentlichen Punkte einig sind. Vertragswesentlich sind u.a. Art und Inhalt der vom AN zu erbringenden Werkleistung. Die muß also zuvor hinreichend bestimmt festgelegt werden. Dies erfolgt in einem LV. Ein LV setzt eine vorherige Planung voraus. Gibt es weder Planung noch LV des BH, dann kann das vom AN übernommen werden. Es versteht sich von selbst, dass der AN nach Abschluß eines Vertrags auf der Grundlage seines LV keine Planung vom BH nachfordern kann. Denn die Planung hat sich dann bereits im LV manifestiert.
     
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