Wann muss ich die Sicherheitsleistung 5% zahlen?

Diskutiere Wann muss ich die Sicherheitsleistung 5% zahlen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, der AN (Rohbauer) möchte die Auszahlung vertraglich vereinbarten Sicherheitsbetrag auf ein Sperrkonto ausgezahlt haben....

  1. #1 baumann2855, 21.02.2018
    baumann2855

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    Hallo zusammen,

    der AN (Rohbauer) möchte die Auszahlung vertraglich vereinbarten Sicherheitsbetrag auf ein Sperrkonto ausgezahlt haben.

    Folgender Werdegang:

    1. Erster Abnahmetermin wurde wegen wesentlicher Mängel verweigert. AN hat nicht widersprochen.
    2. Wir haben auf eine neue Abnahme hingewiesen. Keine Reaktion.
    3. AN stellt eine Schlussrechnung
    4. Um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden lassen wir die Schlussrechnung durch unserer Bauleiter/Sachveständigen prüfen. Der Sicherheitseinbehalt wird neben der noch ausstehenden Arbeiten in Abzug gebracht
    5. Wir überweisen obwohl die Rechnung noch nicht fällig ist (ohne Annerkenung einer Rechtspflicht) vorzeitig den freigegeben Betrag aus der Prüfung.
    6. Der Anwalt des AN fordert nun auch die Zahlung des Sicherheitsbertrags auf ein Sperrkonto

    Was sagt ihr? Wann wird der Sicherheitseinbehalt fällig?
     
  2. Alex88

    Alex88
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    mit der Schlußzahlung
     
  3. #3 baumann2855, 21.02.2018
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    Okey...und wann wird die Schlusszahlung/Sicherheitleistung fällig?
     
  4. #4 driver55, 21.02.2018
    driver55

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    Wenn du ausreichend WW bekommst...am Schluss eben, wenn alles fertig ist, abgenommen wurde und funktioniert.
     
  5. #5 El Gundro, 07.03.2018
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    Sicherheitseinbehalt immer mit der Schlusszahlung ... also der allerletzten Zahlung.
    Ich frage mich, wie man eine Schlussrechnung ohne erfolgte Abnahme stellen kann, offenbar wurde eine förmliche Abnahme vereinbart.
    Dein bauleiter hat vermutlich aus der gestellten Schlussrechnung eine Abschlagsrechnung gemacht und diese dann als Abschlagsrechnung geprüft. Da nur Abschlagsrechnung ist der Sicherheitseinbehalt noch nicht fällig. Die sollen lieber froh sein, dass die Rechnung geprüft und die erbrachten Leistungen bezahlt wurden, oft wird so eine Rechnung einfach zurückgewiesen auf Grund der fehlenden Abnahme.
     
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