Wann verjährt?

Diskutiere Wann verjährt? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin! Wir sind im Dezember 2006 in unseren Neubau eingezogen, im Vertrag steht, das unsere Rechte bei Mängeln lt. § 634 BGB geregelt sind. (Das...

  1. #1 Flockenmolly, 10.06.2010
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    Moin!
    Wir sind im Dezember 2006 in unseren Neubau eingezogen, im Vertrag steht, das unsere Rechte bei Mängeln lt. § 634 BGB geregelt sind. (Das sind also, soweit ich weiß, 5 Jahre)
    Nun ist uns am Spülkasten eine Abdeckplatte (zur Betätigung der Spülung) kaputtgegangen - ist im inneren etwas abgebrochen, was die Sparfunktion unterdrückt hat.
    Das stellt ja nun keinen Mangel dar, denn das Teil war ja bei Einbau heil.
    Andererseits wüßte ich gerne, wie lange auf irgendetwas Garantie (Gewährleistung) besteht. Denn der Klempner, der das Bauteil hergeschickt hat (einbauen kann man das ja allein) meinte, das er das über "Kulanz?" versuchen wolle (angeblich bekomme ich auf eingebaute Teile nur 2 Jahre?!) - und jetzt bekomme ich plötzlich wortlos eine Rechnung...!?
    Ist das ein Gegenstand, auf den ich nur die üblichen 2 Jahre erhalte? Oder, weil mit dem Haus fest verbunden, länger?
    Ich will die Rechnung ja gerne bezahlen - aber vorher möchte ich wissen, ob das überhaupt seine Richtigkeit hat?

    Danke und LG
    Anja
     
  2. #2 Olaf (†), 10.06.2010
    Olaf (†)

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    er sich überhaupt ohne großes Gemecker gezuckt hat ist ja schon mal was.
    Ein gewährleistungspflichtiger Mangel setzt voraus, dass das Ding schon am Anfang ne Macke hatte, die sich jetzt äußert. Und die Beweispflicht dafür liegt bei Dir! Also kann er nur aus Kulanz handeln - und da war wohl nix.

    Mal im Ernst - über wieviel Millionen reden wir??? Das ist übrigens der kleine aber feine Unterschied zwischen Mieter und Eigentümer. Mieter kann einfach sagen: putt, E. muss sich halt selber kümmern und die Rubel auf den Tisch legen.
     
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