Wann wird ein Sanierungsbedarf vom Gutachter festgestellt?

Diskutiere Wann wird ein Sanierungsbedarf vom Gutachter festgestellt? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Ich wohne in einer WEG mit anderen Gemeinschaftern. Fenster sind leider wohl Gemeinschaftseigentum. Nun habe ich 35 Jahre alte Fenster mit...

  1. #1 kheymann, 25.08.2019
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    Ich wohne in einer WEG mit anderen Gemeinschaftern. Fenster sind leider wohl Gemeinschaftseigentum.

    Nun habe ich 35 Jahre alte Fenster mit folgenden Highlights:

    - lassen sich nicht einstellen
    - hatten teils keinen vernünftigen Wasserablauf wo selbst nachgebohrt werden musste
    - lassen sich teilweise nicht mehr vernünftig öffnen
    - ein Flügel ist mir mal auch herausgefallen letztens, habe den mit Klavierband geflickt
    - der Fenstereinbau um vermutlich 1980 ist in die alten Holzrahmen durchgeführt worden, wo es halt viele Wartungsfugen gibt die auch nie gewartet wurden, sondern nur zigmal übergestrichen
    - die Fenster befinden sich in original Holzkasten mit Futterrahmen, wo keine Isolierung drin ist und zusätzlich es nicht winddicht ist
    - es ist klamm bei den Fenstern

    Kann man da einen Gutachter kommen lassen und wird der einen mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit einen Sanierungsbedarf bestätigen? Ist da schon dringender Sanierungsbedarf oder ist der nur da, wenn die Scheibe hin ist oder der Flügel herausfällt?
     
  2. #2 Fred Astair, 26.08.2019
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    Du hättest Deinen Post in einem Satz zusammenfassen können:

    Wie zwinge ich meine Eigentümergemeinschaft, einen Fenstertausch zu beschließen?

    Antwort: Gar nicht. Reden, überzeugen wieder reden und viel Geduld ist nötig. Bis dahin die Verwaltung mit immer neuen Reparaturaufträgen nerven, bis denen das viele Reparieren zu teuer wird...
     
  3. #3 kheymann, 26.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 26.08.2019
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    Das ist alles noch viel komplizierter. Ich kann das hier nicht alles ausbreiten. Die Fensteraustausche kosten der WEG weiterhin null Geld, da ich schon angeboten habe, die Kosten vollständig selbst zu tragen. Wie gesagt, es ist halt noch komplizierter; Geld spielt da momentan weniger die Rolle. Die Geldfrage ist daher schon bereits gelöst.

    Also, wen holt man da? Gibt es da so Sachverständige? Oder reichen die "Gefälligkeits""gutachten" verkaufsfreudiger Schreiner am Besten als Einleitung zum Kostenvoranschlag (das ist doch offensichtlicher Mist oder ist das üblich?).

    Ich kann da doch nicht zum Anwalt rennen ohne was in der Hand zu haben. Ich brauche was Konkretes, wo man drauf aufbauen kann.

    P.S. Ich habe nu mal eine Anfrage an die Handwerkskammer hier gestellt. Die werden mir sicherlich wen nennen können (hoffe ich).
     
  4. #4 Fred Astair, 26.08.2019
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    Nein, Du verstehst nicht.
    Du musst Deine Miteigentümer überzeugen, Fenster zu tauschen. Auch wenn Du selber zahlen willst, bleiben die Gemeinschaftseigentum und die anderen Eigentümer müssen einstimmig zustimmen.
    Es gibt keine höhere Macht, die die anderen zwingen kann. Da kannst Du mit zehn Gutachten kommen. Erst wenn von den Fenstern eine Gefahr für Dritte ausgeht, könnte ich mir einen juristischen Erfolg vorstellen. Mein letzter Satz in #2 gilt.
     
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  5. #5 kheymann, 26.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 26.08.2019
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    Ok, vielen Dank.

    Eine einfache Mehrheit reicht, die habe ich auch hinter mir und es ist auch alles so abgesprochen. Bis auf eine Person gibt es da keine Probleme. Solange man es dann halt selber bezahlt (das ist der deal, was auch ok ist) und natürlich nicht ein schwarzes statt nem weißen Fenster oder so einbaut. Auf der anderen Seite gleicht's sich ja wieder aus, da irgendwann in einer Gemeinschaft halt der andere irgendwas will). Ein besonderer Spezialkandidat ist eher das Problem. Daher brauche ich den Gutachter.

    Einstimmigkeit ist nur von Nöten bei einer baulichen Veränderung; die findet hier aber nicht statt. Aber es macht wohl keinen Sinn sowas hier im Detail zu besprechen ohne auszuarten und manche Dinge sollten halt auch privat bleiben.

    Möchte erst gar nicht wissen, was mit den Doppelhaushälften so abgeht; da sind dann doch nur zwei in einer WEG.
     
  6. #6 Fabian Weber, 26.08.2019
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    Welche Argumente hat denn der eine Eigentümer gegen den Umbau?
     
  7. #7 kheymann, 26.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 26.08.2019
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    Es gibt da einfach zwei Wege: den kollegialen, fairen Weg und den hochformalen. Man kann es etwas verzögern oder das Thema ganz auf den Tisch bringen.

    Der hochformale Weg umfasst sehr viel Geld; er betrifft dann vermutlich alle Fenster (früher oder später wird das kommen; wenn einer anfängt zieht der Rest nach automatisch), den Denkmalschutz sowie ungeliebte Holzfenster und eine Kostenverteilung nach Wohneinheiten. Er kann unter Umständen dann auch WEG-Teilhaber haben, welche wie ein Luchs auf illegalen Fenstereinbau spannern und es dem Denkmalschutz sofort melden sowie Rückbau fordern, aber es ist einfach eine Frage der Zeit, bis irgendwann die Fenster hinüber sind. Und deshalb auch der Luchs; damit nicht wieder wer illegal seine Fenster austauscht ohne den Denkmalschutz...Kleine Wohnung, kleines Geld für mich...sehr praktisch.

    Das sind die zwei Wege. Ich würde gerne einen gehen, wo man sich immer noch in die Augen schauen kann und kollegial und vernünftig miteinander umgeht.

    Da wir aber einen sehr unvernünftigen und unberechenbaren sowie unzuverlässigen WEG-Teilhaber haben, wird vermutlich dann wohl doch der formale Weg eingegangen werden müssen. Unvernunft ist rationalen Argumenten nicht unbedingt aufgeschlossen.

    Von mir einen Gutachter zu fordern war bereits ein sehr unvernünftiger Schritt. Es wird die Grundlage für vieles legen, leider. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich bevorzuge ein vernünftiges Miteinander. Und ich bin jung und habe Zeit.

    Wie einfach erscheint es da doch, wenn jemand freiwillig den Fenstereinbau samt Kosten selbst durchführt...

    ...weil die Teilungserklärung und die anderen formalen Dokumente eben keine Übernahme von Fensterkosten vorsieht durch Einzelne.
     
  8. #8 Fred Astair, 26.08.2019
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    Und was willst Du jetzt von uns?
     
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  9. #9 Fabian Weber, 26.08.2019
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    Ich bin auch für die Einhaltung des Denkmalschutzes.
     
  10. #10 kheymann, 26.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 26.08.2019
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    Eigentlich nur. wie das mit dem Gutachter läuft. Wo man einen herbekommt, was es kostet, was der genau macht usw.

    Für die Fragen denke ich, habe ich mir wohl schon Antworten mittlerweile selbst geben können.

    Ich vermute, der wird den Bestand genau beschreiben, mit heutigen Stand und Technik vergleichen und dann Empfehlungen aussprechen. So würde ich das mittlerweile vermuten. Der ist natürlich relativ selten und kostet auch eine Kleinigkeit.

    Alles andere ist vielleicht, dass da ein Handwerker eine Fortbildung gemacht hat oder seine Kunden da was verspricht; ich sag nicht, dass das schlecht sei. Ist halt nicht das, was ich wirklich brauche, auch wenn es nett gemeint ist, dass da wer das kostenlos in einen Kostenvoranschlag schreiben will und es als "Gutachten" ausgibt. Vielleicht ist es auch einfach so, dass der Kunde da die Fachsprache nicht kennt und auch nicht genau weiß, was er will. Will das ja nicht so einseitig darstellen und bin ja generell auf Hilfe angewiesen. Hatte nur irgendwie das Gefühl, dass da einige bei Gutachter bzw. Sachverständigen so herumeiern...keine Ahnung.

    All das andere drumherum wollte ich eigentlich nicht wirklich besprechen. Ist aber vermutlich deutsch, dass man versucht die Intentionen des Fragestellers zu interpretieren und versucht moralisch zu erfassen. Der eine denkt da an seine eigenen Mieter, der nächste an seinen eigenen WEG-Genossen oder Nachbarn, der nächste, das man da wohl sich bereichern möchte irgendwie usw. Vielleicht sehe ich auch nur Dinge, die gar nicht da waren.

    ...wie gesagt. Mich hat das mit dem Gutachter interessiert auf fachlich sachlicher Ebene. Ich bin da halt relativ unwissend und hätte die Frage vermutlich kürzer und präziser stellen sollen.

    Ich bin dennoch dankbar für jeden bereits erfolgten Hinweis und bedanke mich dafür an dieser Stelle; auch für konstruktive Kritik. Ich habe halt noch viel zu lernen.
     
  11. #11 Fabian Weber, 26.08.2019
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    Es gibt Bausachverständige in jeder Gegend. Zum Beispiel beim Bauherrenschutzbund.
     
  12. #12 Surfer88, 27.08.2019
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    Ein Gutachter wird hier nichts erwirken können!

    Beispiel: Du hast ein 40 Jahre altes Auto, fährst zum TÜV.
    Plakette ja (mindest Anforderungen erfüllt),
    Stand der Technik? Vermutlich Nein... aber das interessiert den TÜV Gutachter wenig.
    So ist es auch mit deinen Fenstern.

    Es wäre was anderes wenn du Mieter wärst.

    So heißt es damit Leben.

    Gutachter kosten: Stundensatz zwischen100-180€, rechne mal mit ca.1500€, Bestandsaufnahme + schriftliches Gutachten erstellen+diverse Pauschalen.

    Lg
     
  13. #13 Fabian Weber, 27.08.2019
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    Einfacher ist es wahrscheinlich mit dem Denkmalschutzamt einfach passende Fenster zu finden, die gibt es ja.
     
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