Warnung!

Diskutiere Warnung! im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Diese Warnung betrifft alle Bauunternehmer, Bauherren und Handwerker. Grund dafür ist eine Gerichtsverhandlung heute morgen. Kurz der Fall,...

  1. MAB

    MAB Gast

    Diese Warnung betrifft alle Bauunternehmer, Bauherren und Handwerker. Grund dafür ist eine Gerichtsverhandlung heute morgen.

    Kurz der Fall, ganz grob.

    Ein Detail wurde nicht so ausgeführt wie "geplant". Geplant dehalb in "", weil die Planung (die Zeichnung) die gewünschte Ausführung gar nicht zuläßt.

    Der Handwerker klärt mit dem Architekten die geänderte Planung mündlich (!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) ab.

    Drei Zeugen bestätigen das.

    Der Bauherr hält rund 100.000 DM (der Fall ist aus 1999 !!!!!) von insgesamt 500.000 DM ein. Mit der Begründung, es ist nicht ausgeführt wie gewünscht.

    Der Architekt bestreitet zunächst sämtliche Gespräche (ich sach noch: wer schreibt, der bleibt!)

    Aber jetzt der Hammer:

    "Ich hatte doch gar keine Vollmacht, was wollt ihr von mir?"

    .................................................
     
  2. #2 Markus Gräfe, 14.01.2003
    Markus Gräfe

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    jetzt sach bloß nicht, daß der Archi damit aus dem Schneider ist...
     
  3. mls

    mls Bauexpertenforum

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    IRRTUM!

    (ja, bei mir geht doch groszschreibung)

    ich möchte nicht in der haut des architekten stecken.
    er hat so gehandelt, als wäre er bevollmächtigt gewesen - gute nacht.. das gute für den bauherrn (obwohl ich nicht weiss, ob´s der verdient hat): der archi ist in ausreichender höhe haftpflichtversichert :p
     
  4. MAB

    MAB Gast

    Eben nicht, mls

    Zunächst mal geht es nicht um den Bauherren (der ist ja der Beklagte), sondern um den Handwerker, der ein 5-stelliges (DM-) Sümmchen nicht ausbezahlt bekommt.

    Und wenn der Kläger (also der Handwerker) nicht beweisen kann, daß der Architekt eine Vollmacht hatte, verliert er die Klage!

    Ich kann es selbst kaum glauben. Drei zeugen behaupten, der Archotekt hätte der technisch notwendigen (aus einem Planungsfehler heraus technisch notwendig!) Änderung zugestimmt.

    Der Architekt behauptet, daß einige Gespräche gar nicht stattgefunden hätten, und er sowieso keine Entscheidung hätte treffen können. Er hätte also nie zugestimmt.....

    Damit ist er raus! Deshalb ja auch die Überschrift.
     
  5. Ebel

    Ebel

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    Nein, nur wenn ihm bewiesen wird, daß er wußte, das der Archi keine Vollmacht hatte. Wenn er für andere Änderungen Aufträge des Architekten ausgeführt hat, deren Bezahlung nicht gestoppt wurde oder der BH zu ihm z.B. gesagt hat "klären Sie das mit meinem Architekten" - dann konnte er annehmen, daß der Archi eine Vollmacht hat. Deswegen in so einem Fall die Klage gegen Archi und BH richten oder nur gegen den Archi (denn der hat den Auftrag erteilt).

    Die beiden sind dann Gesamtschuldner und der AN kann sich dann an beide halten - unabhängig davon, wer welchen Schuldanteil hat.

    Vielleicht reicht geht es noch, den Archi noch als Beklagten in den Prozeß einzuführen.

    Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung - aber vielleicht ein Denkanstoß für den RA.
     
  6. MAB

    MAB Gast

    Denke ich auch

    Aber eben: "Auf hoher See und vor Gericht.........."

    Ist schon manchmal seltsam. Das waren übrigens die Äußerungen der Richter. In dem Sinne etwa: "Wenn Sie nicht beweisen können, daß der Architekt eine Vollmacht hatte, fällt Ihre Klage hinten rüber" ...................
     
  7. Bruno

    Bruno

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    Hallo Herr Ebel,

    Architekt und Bauherr können nicht Gesamtschuldner sein. Entweder liegt eine Vollmacht vor oder nicht. Bei Anscheinsvollmacht des Architekten zahlt auch der Bauherr. Zu dem Anschein muss der Bauherr aber beigetragen haben. Ganz dumm ist es für den Unternehmer, wenn er hätte erkennen können, dass keine Vollmacht vorlag. Dann muss auch der Architekt nicht zahlen. Aus allem folgt das Kuriosum, dass die Firma am besten fährt, wenn sie behauptet, es sei von Anfang an klar gewesen, dass der Architekt zahlt.
     
  8. AB

    AB

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    Hallo

    welcher Architekt bekommt vom Bauherrn schon eine Vollmacht ausgestellt. Mit dieser Vollmacht verfügt er ja auch z.T. über den Geldbeutel des Bauherrn.
    Als Architekt lege ich keinen Wert auf diese Vollmacht.
    Als Unternehmer gehe ich prinzipiell davon aus, dass keine Vollmacht des Architekten vorliegt und somit alle Änderungen des Bauvorhabens mit dem Bauherrn abgeklärt werden müssen.
    (Schriftlich)!!
    Wie geschrieben: "Auf hoher See u. vor Gericht..."
    Ich befürchte, dass der BU im Regen steht.

    Gruß AB
     
  9. MAB

    MAB Gast

    Wer schreibt, der bleibt

    Sag ich ja immer: fast alle Handwerker und BU schreiben viel zu wenig. Und fallen dann nachher auf die Nase.

    Vielleicht noch ein paar Einzelheiten, die wichtig sein könnten:
    - Der Bauherr war nie auf der Baustelle
    - Der Srchitekt wear sehr oft auf der Baustelle
    - Alle Handwerker haben Anweisungen vom Architekten bekommen
    - Pläne sind vom Architekten
    - Mängelrügen sind vom Architekten
    - Aufmaß ist vom Architekten (falsch) korrigiert worden
    - Architekt hat Zahlungen freigegeben oder eben auch nicht

    Als BU muß ich ja (bitte nicht jurostisch auffassen) davon ausgehen, daß technische Anweisungen und Änderungen vom Architekten mit Zustimmung des Bauherren ausgesprochen wurden.

    Ach übrigens: die technische Änderung wurde 2 Jahre nach Ausführung bemängelt!
     
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